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News: Man wird doch auch mal inkonsequent sein dürfen! (Staudo)
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20. April 2024, 02:39:58
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News: Man wird doch auch mal inkonsequent sein dürfen! (Staudo)

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|5|8|Was du erhältst, nimm ohne Stolz an, was du verlierst, gib ohne Trauer auf.  Marc Aurel

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Autor Thema: Gartenrecht - Rankgitter  (Gelesen 13173 mal)

*Falk*

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Gartenrecht - Rankgitter
« am: 16. Mai 2008, 12:29:29 »

Hallo Ihr Lieben,
ich brauche einmal Euren Rat. Gestern flatterte mir ein Brief
meines Doppelhausnachbarns ins Haus.Darin stand, ich sollen
meinen "Sichtschutz "auf das nach brandenb.Gartenrecht zugelassene Maß von 120-150cm verändern.
Die Rankgitter wurden durch mich vor 12 Jahren aufgestellt und
wurden damals begrüßt, damit wir uns nicht gegenseitig auf die Terasse schauen können. Es handelt sich um handelsübliche Rankgitter
(180x180) Gesamtlänge 6m (Bauhöhe ca.200cm) mit Absenkung auf 130 im Gartenbereich und beginnt direkt am Haus ca.15cm con der Grenze entfernt.
Bepflanzt haben wir die Gitter mit Wein (Parthenocissus veittchii) u.
Cl. Miss Bateman. Das Ordnungsamt konnte mir nicht richtig helfen -
"ein Richter kann so oder so entscheiden".
Was macht man nun ???

LG Falk
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Falk

Ulli

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #1 am: 16. Mai 2008, 12:39:14 »

Hallo!
In welchem Bundesland wohnst Du?
 
LG
« Letzte Änderung: 16. Mai 2008, 12:42:28 von Ulli »
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berta

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #2 am: 16. Mai 2008, 12:40:56 »

mich würde interessieren, warum er das "plötzlich" möchte und einen brief schreibt anstatt ins gespräch zu kommen.
ist euer verhältnis nicht so gut ?
ich würd mit ihm reden um herauszufinden, warum er das möchte und ihn auf die nachteile hinweisen. ihr könntet euch ja nachher gegenseitig auf die terrasse sehn. :-\
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*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #3 am: 16. Mai 2008, 13:02:23 »

Brandenburg. Das Brandenburgische Nachbarschaftsrecht hab ich schon
vom Ordnungsamt gefaxt bekommen.Müßte §27 sein, mein Rankgitter
ist aber mit meiner Haushälfte und den boden fest verbunden.
Totenstille seit 10 Jahren,Stunk gab es schon immer,insbesondere mit dem
Vorbesitzer. Bei uns eigentlich 13Jahre Ruhe. Vorher 2-3x Androhung Anwalt.
Konnte ich immer verhindern.
LG falk
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Ulli

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #4 am: 16. Mai 2008, 13:08:28 »

Hier ist was für Dich:
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_3.html

§ 40 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs

Der Anspruch nach diesem Gesetz auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Für Anpflanzungen, die zunächst die vorgeschriebenen Abstände einhalten, beginnt die Frist, wenn sie über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinausgewachsen sind.

 Viel Erfolg
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Ulli

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #5 am: 16. Mai 2008, 13:10:58 »

Übrigens, seine Hecke ist auch zu dicht gepflanzt. ;D 8)
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*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #6 am: 16. Mai 2008, 13:29:27 »

Ja Ulli,
hat aber "Bestandschutz", zwar vom Nachbarn damals veranlaßt, Eigentümer war
aber unsere Kommune.Ich hab nichts gegen seine Hecken.
Danke
LG falk
« Letzte Änderung: 16. Mai 2008, 13:36:14 von Upico »
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Falk

Eliza

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #7 am: 16. Mai 2008, 13:37:19 »

Ich würde nichts tun.
Oft tut so einer dann auch nichts. Im Frühling haben Nachbarn manchmal solche kurzfristigen Schübe.
Nach all den Jahren kannst du ihm vor Gericht dann immer noch treuwidriges Verhalten vorwerfen. Und vorsorglich eine Liste mit seinen bislang ungerügten Sünden erstellen (mit Beweismaterial). Das kann im Vergleichsfall nützlich sein.
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*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #8 am: 16. Mai 2008, 13:42:26 »

Top ;D -Böcke hat er genug geschossen, ;) Danke
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Falk

fars

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #9 am: 16. Mai 2008, 13:49:22 »

Hier geht es wohl weniger um die Bepflanzung als um die Definition dieses Rankgitters als Zaun. Und dafür gibt es unterschiedliche Regelungen im Nachbarrecht.

Die Frage ist tatsächlich, ob nach so langer Zeit der Duldung = stillschweigenden Einverständnisses die Beseitigung/Änderung verlangt werden kann.

Dazu müsste es bereits Urteile geben. Entweder selbst ergoogeln oder Anwalt befragen (Kosten).

Gibt es bei euch nicht die Institution eines Schiedsmanns?
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*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #10 am: 16. Mai 2008, 14:02:36 »

Der Nachbar verlangt die Änderung des "Sichtschutzes ". Laut Ordnungsamt kann ein
Rankgitter (Lattenkonstruktion) bis 2m hoch sein.Mit Bewuchs z.B. Wein war man sich unsicher.
In der Regel läuft laut Ordnungsamt sowas immer erst über ein Schiedsamt.
Ich hab noch keine Erfahrung,genauso gerechtlich.
LG falk
« Letzte Änderung: 16. Mai 2008, 14:06:13 von Upico »
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Staudo

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #11 am: 16. Mai 2008, 14:06:08 »

Das Gitter ist doch gerade zwei Meter hoch. Wo ist das Problem?
« Letzte Änderung: 16. Mai 2008, 14:06:43 von Staudenmanig »
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*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #12 am: 16. Mai 2008, 14:12:18 »

Es steht bei mir sicher unter 2m, beim Nachbarn könnte es genau
oder lokal mehr sein, liegt am der Geländeneigung.Unser Grundstück liegt ins-
gesamt höher (leichte Hanglage)
Falk
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SouthernBelle

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #13 am: 16. Mai 2008, 15:12:50 »

Irgendwo in diesem famosen Nachbarschaftsrecht steht sicher auch was ueber die Definition der Hoehe. Normalerweise wird wohl dort gemessen, wo das Teil aus der Erde kommt, damit waaerst Du aus dem Schneider. . Im Zweifel steht aber auch was ueber Gelaendestufen drin.
Was stoert den Nachbarn und warum gerade jetzt und nicht frueher?
Wenn er tiefer liegt, hast Du dann vielleicht auch mit weniger Hoehe einen ausreichenden Sichtschutz?
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Gruesse

*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #14 am: 16. Mai 2008, 20:56:56 »

Wenn er tiefer liegt, hast Du dann vielleicht auch mit weniger Hoehe einen ausreichenden Sichtschutz?

Der Zugang zu seiner Wohnung erfolgt über eine Treppe, welche diesen
Vorteil zunichte macht. Von Nov.-April ist das Rankgitter kein Sichtschutz auf Grund der großen Zwischenräume, im Hochsommer macht der Wein fast dicht.
Ist das nun eine Sichtschutzwand ???, denn das ist der Aufhänger.
LG falk



Rankgitter8jpg.jpg

- Ende Mai

« Letzte Änderung: 16. Mai 2008, 22:37:30 von Upico »
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