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|28|10|Soviele Gehege wie ich für die Männer brauche, kann ich bald nicht mehr im Garten unter bringen. (Zitat aus einem Fachthread)

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Autor Thema: Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun  (Gelesen 15046 mal)

Lilo

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Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« am: 06. Dezember 2006, 18:33:03 »

Sehr häufig werden Zäune berankt. Ist das eigentlich rechtlich in Ordnung? Dürfte ich z.B. Kletterrosen direkt an der Grundstücksgrenze an einem Spalier ranken lassen. Rosen sind doch Gehölze und für die gilt doch ein vorgeschriebener Mindestabstand.

Hoffe auf klärende Antworten

Lilo
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fars

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2006, 18:40:09 »

Das Nachbarschaftsrecht weicht in den Bundesländern leicht voneinander ab. Du solltest Dir das für dein Bundesland zutreffende kaufen.

Generell darf das, war bis zur Zaunhöhe wächst, auch unmittelbar am Zaun gepflanzt werden. Du könntest folglich direkt am Zaun auch ein Hecke aus Buchen pflanzen. Allerdings mußt du auch für den Schnitt und die Entsorgung des Überwuchses resp. Durchwuchses gerade stehen.

Wie es mit einer fächerförmig wachsenden Strauchrose zu halten ist, wird im Gesetz nicht expressis verbis stehen. Was spricht dagegen, vor dem Pflanzen mit dem Nachbarn abzustimmen?
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2006, 18:40:28 von fars »
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bianca

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2006, 18:54:52 »

Lilo, hier ist ein Link zum Nachbarschaftsrecht in Rheinland-Pfalz. In Paragraph 50 sind die Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen,die eine flächenmäßige Ausdehnung der Pflanzen bezwecken, festgelegt.
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Lilo

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2006, 20:00:58 »

Danke Bianca,

da steht genau das, was ich vermutete.


Zitat
§ 50 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen


(1) Mit Spaliervorrichtungen und Pergolen, die eine flächenmäßige Ausdehnung der Pflanzen bezwecken, und die nicht höher als 2 m sind, ist ein Abstand von 0,50m, und wenn sie höher als 2 m sind, ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand von der Grenze einzuhalten.

Ja, @fars, man könnte sich abstimmen.

LG Lilo
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2006, 20:03:08 von Lilo »
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SabineN.

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2006, 12:53:03 »

Ich denke , das ist auch abhängig davon , wer den Zaun gesetzt hat bzw. auf wessen Grundstück sich der Zaun befindet . Wir haben unsere Zäune immer vollständig auf unserer Seite gezogen , etwa 10 cm hinter der Grenze - und dann bepflanzt , berankt nach unserem gusto . Natürlich sorgen wir dafür , dass nichts beim Nachbarn via Ausläufer o.ä. auftaucht - und schneiden exakt am Zaun entlang alles überstehende ab .
Eine unserer neu hinzu gezogenen Nachbarinnen wartet immer ab , dass / bis der Gegenüber einen Zaun zieht , und pflegt diesen dann unmittelbar zu bepflanzen - mit allem , was ihr dazu in die Finger kommt . 50 cm Abstand kann sie gar nicht einhalten , weil sie nur einen Erdstreifen von etwa 30 cm gelassen hat , bevor bei ihr der gepflasterte Vorplatz ::) :-X beginnt ..... Reden und Hinweise nützen gar nichts , sie pflegt sich im wahrsten Sinne des Wortes taub zu stellen .
Hab ich Lust auf ständige Streitereien ??? ? Darauf läuft es nämlich hinaus ..
Liebe Grüsse aus Aukrug , Sabine
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Dem Fröhlichen ist jedes Unkraut eine Blume , dem Betrübten jede Blume ein Unkraut .
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Irisfool

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2006, 12:56:23 »

Ach bin ich doch ein glücklicher Mensch, wir haben nicht neben uns nur über der Strasse ekelhafte Nachbarn ;D ;)bis jetzt!!!!
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SabineN.

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #6 am: 13. Dezember 2006, 12:57:45 »

Ach bin ich doch ein glücklicher Mensch, wir haben nicht neben uns nur über der Strasse ekelhafte Nachbarn ;D ;)
Ja , Irisfool , das bist Du in der Tat !!!
Liebe Grüsse , Sabine
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mensa

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #7 am: 13. Dezember 2006, 13:26:25 »

Leider ist es so, daß mit Bepflanzungen geradezu Politik oder Erpressung betrieben wird.
An und für sich hat jeder Nachbar das große Interesse mit den anderen Nachbarn GUT auszukommen. Aber warum pflanzen sie dann nachbarschaftlich stark beeinträchtige Pflanzen ? ? ?

Zuerst ist die Planze noch klein ond auch optisch gut angepasst, aber später heist es, den Baum hat schon mein verstorbener Vater gesetzt, und das ANDENKEN will ich nicht umschneiden. Die hohe Solitär Fichte verliert ihre Nadeln welche bei Starkwind über 3 Gärten verweht wird,und schattiert mehrere Nachbarn ein. Den eigenen Mist durch Zapfenfall und Nadelmist nimmt man in Kauf um die Nachbarn zu Ärgern.
Anderer Fall : Lärche welche jedes Jahr die feinen Nadeln abwirft.
Noch ein anderer Fall: Eine hohe Fichtenmauer welche das Pool schattiert und den Grunstückspreis beim Verkauf erheblich vermindert, da alles Schatten.

In unserer Familie haben wir 4 Gärten, 3 davon sind betroffen.

Mir fällt nichts anderes ein, daß ich mit diesen Beschwerden an die Politiker herantreten muß und zu Gericht ziehen muß.

An die Politiker herantreten ist das Beste, also macht mit, schreibt ihnen einen aussagekräftigen Brief in dem der Begriff "Erpressung" auch sicherlich stehen darf, und verweist auf Demokratie.
Nur gemeinsam ist man stark, ich alleine nicht.
 Vernunft muß siegen !
Gruß
mensa
(der Böse) >:(
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Gart

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #8 am: 13. Dezember 2006, 13:33:17 »

Ach bin ich doch ein glücklicher Mensch, wir haben nicht neben uns nur über der Strasse ekelhafte Nachbarn ;D ;)bis jetzt!!!!

Soll ich hinziehen? ;D
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fars

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #9 am: 13. Dezember 2006, 13:34:35 »

Ich denke , das ist auch abhängig davon , wer den Zaun gesetzt hat bzw. auf wessen Grundstück sich der Zaun befindet . Wir haben unsere Zäune immer vollständig auf unserer Seite gezogen , etwa 10 cm hinter der Grenze

Warum das denn? Ein Zaun sollte auf der Grenze stehen und gehört beiden Grenznachbarn und ist auch von beiden zu bezahlen.
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mensa

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #10 am: 13. Dezember 2006, 13:44:25 »

@ Fars
Zitat: "Ein Zaun sollte auf der Grenze stehen und gehört beiden Grenznachbarn und ist auch von beiden zu bezahlen."
Das währe ja eine richtig gute Idee. Beim GrundstücksKauf eine schriftliche Vereinbarung welches alles zukünftige betreff Grenze regelt.

Das Gesetzt sieht aber nur vermessene Linien vor, bestenfalls gibt es Grenzsteine und eine gedachte Linie.
Gruß
mensa
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2006, 13:48:20 von mensa »
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fars

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #11 am: 13. Dezember 2006, 13:46:14 »

Nein, zumindest in D keine nachbarliche Vereinbarung, sondern sogar ein Rechtsanspruch (Nachbarschaftsrecht).
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M

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #12 am: 13. Dezember 2006, 13:49:14 »

Hallo,
im Saarland ist jeder Nachbar verpflichtet das Grundstück zu sichern,weiß ich zufällig aus gegebenem Anlaß.

LG
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mensa

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #13 am: 13. Dezember 2006, 13:56:54 »

Nein, zumindest in D keine nachbarliche Vereinbarung, sondern sogar ein Rechtsanspruch (Nachbarschaftsrecht).

Das währe gut, ein Rechtsanspruch, aber was wenn einer kein Geld für Zahn hat oder ausgeben will ? Zaun auf Eigengrund passt schon.
Rechtsanpruch im Sinne von Beinträchtigungen des Grundstückes durch den Nachbarn müßte es geben.
MaschendrahtZaun ist OK, aber Wände mit mehrmeterhohen Zeugs nicht.
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mensa

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Re:Nachbarschaftrecht Pflanzen am Zaun
« Antwort #14 am: 13. Dezember 2006, 14:08:37 »

Hallo,
im Saarland ist jeder Nachbar verpflichtet das Grundstück zu sichern,weiß ich zufällig aus gegebenem Anlaß.

LG
Kleingärten zu sichern passiert auf Eigeninteresse der Grundstücksinhaber.

"jeder" kann nicht stimmen, sonst würde das Saarland voller Zäune seien. Baulandgründstücke meinst du. und wie ? Genügt eine FliederHecke oder sonstige StrauchHecke ? und wer hat die Arbeit auf der nachbarschaftlichen Seite mit den Schnitt, abgesehen vom Zutritt ?
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