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Autor Thema: Öffentlicher Aushang Pachtzahlung  (Gelesen 3523 mal)

walucl

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Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« am: 29. November 2007, 11:20:14 »

Hallo,
Ich habe seit einen Jahr auch einen Kleingarten und unser Vorstand hängt die jährliche Rechnung auch nur an das Schwarze Brett. Nun habe ich den Vorstand gefragt, ob es möglich sei die Rechnung auch in schriftlicher Form zu bekommen, damit ich eine ordentliche Rechnung für meine Unterlagen habe. Als Antwort bekam ich, ich könne doch alles selber abschreiben und mir dann abheften.

Ich denke mir doch mal, wenn ich etwas bezahlen soll, dann möchte ich doch auch eine Rechnung bekommen.

Nun meine Frage:
Gibt es irgendetwas rechtliches, wo ich den Vorstand darauf hinweisen kann, dass diese Art der "Zustellung" nicht rechtmäßig ist?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Lutz
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fars

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #1 am: 29. November 2007, 11:43:31 »

Wenn du bar zahlst, kannst du zumindest eine Quittung verlangen. Zahlst du per Bank o.ä. hast du ja den Nachweis. Die Pachtfestsetzungen müssen vom Vorstand in Vereinsprotokollen festgehalten werden.

Insofern wäre ein Nachweis eigentlich jederzeit gegeben.

Die Frage, die sich stellt, ist, wie sehr du dich mit dem Vorstand anlegen willst ;D
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Wolfgang

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #2 am: 29. November 2007, 11:52:47 »

Warte doch bis zur Mahnung, dann hast Du was in der Hand. Und die erste Mahnung kommt idR ohne Aufschlag.

Dass die Rechnung durch Aushang gültig wird, müsste in der Satzung stehen, um verbindlich zu sein. Oder es gilt Kleingarten-Gewohnheitsrecht.
« Letzte Änderung: 29. November 2007, 11:54:14 von Wolfgang »
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Susanne

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 13:02:43 »

Es gibt kein "Kleingarten-Gewohnheitsrecht". Kleingartenvereine müssen wie alle Vereine eine saubere Buchführung haben und ihre Kasse prüfen lassen. Das geht aber nur, wenn über alle Zahlungen Klarheit herrscht. Ein Aushang am Brett reicht da meiner Ansicht nicht.

Lutz,
sieh mal in deinem Pachtvertrag nach, was dazu drin steht.
Wenn dein Kleingartenverein im Bundesverband organisiert ist, kannst du dich auch beim zuständigen Landesverband informieren.

« Letzte Änderung: 29. November 2007, 13:16:02 von Susanne »
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Rosenfee

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #4 am: 29. November 2007, 14:44:42 »

Wir haben seit Jahren einen Kleingarten und bekommen auch keine Rechnung. In unserem Vertrag ist der Pachtzins sowie das Fälligkeitsdatum festgelegt. Bei uns ist es der 31.10. Im Oktober eines jeden Jahres ist der Verein zweimal die Woche im Vereinsheim anwesend, damit dort bar - gegen Quittung - bezahlt werden kann. Oder die Pacht wird überwiesen. Vorsicht bei Mahnungen: in unserem Verein ist sofort eine Bearbeitungsgebühr mit fällig.
Ich denke, die Kleingartenvereine sparen sich auf diese Art die Porto- und Druckkosten für Rechnungen.

LG Rosentroll
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LG Rosenfee

walucl

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #5 am: 29. November 2007, 15:15:11 »

Bei mir im Vertrag steht, dass Gebühren und Beiträge dem Mitglied durch den Vorstand mitgeteilt werden. Jedoch steht auch das Kostenanteile für Schädlingsbekämpfung, Wasser- und Stromverbrauch, Reparaturen und andere Umlagen vom Vostand gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wenn ich das so lese, dann heißt das doch, ich bekomme eine Rechnung, oder?

Habe auch gerade mal mit meinem Stadtverband gesprochen und dort wurde mir auch gesagt, man solle es doch alles in schriftlicher Form machen, jedoch konnte man mir jetzt auch nicht genau weiterhelfen, zwecks rechtlicher Grundlage.

Die Frage, die sich stellt, ist, wie sehr du dich mit dem Vorstand anlegen willst ;D

Diese Frage stellt sich garnicht, warum auch?
« Letzte Änderung: 29. November 2007, 15:28:57 von walucl »
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Susanne

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #6 am: 29. November 2007, 18:44:31 »

Zitat
Jedoch steht auch das Kostenanteile für Schädlingsbekämpfung, Wasser- und Stromverbrauch, Reparaturen und andere Umlagen vom Vostand gesondert in Rechnung gestellt werden.

Dabei geht es um die Umlage, also um variable Nebenkosten, die auf alle Pächter umgelegt werden. Dafür muß es natürlich eine korrekte Abrechnung geben.
Die Pacht hingegen ist vom Eigentümer des Kleingartenvereins, meistens der Stadt, festgelegt, sie richtet sich nach der Gartengröße und ändert sich (hoffentlich) nicht jedes Jahr.

Zitat
Diese Frage stellt sich garnicht, warum auch?

Weil hier im Forum Fragen zu Kleingartenvereinen meistens im Konfliktfall gestellt werden, ergibt sich für einen Nichtkleingärtner wohl der Eindruck, zwischen Kleingärtnern und Vereinsvorstand herrsche ständiger Krieg. Das ist natürlich Humbug...


Sprich doch mal euren Kassierer an. Er kann dir sagen, wann ihr eure Abrechnungen bekommt. Wenn du deinen Kleingarten erst seit einem Jahr hast, wurde die letzte Abrechnung vermutlich beim Pächterwechsel vorgenommen.
Gut möglich, daß sich dadurch der Zeitraum bis zur allgemeinen Jahresabrechnung bei dir verlängert.


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ebbie

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #7 am: 30. November 2007, 14:32:12 »

Also mir ist die Vorgehensweise des Kleingartenvereins sehr sympathisch. Muss man denn immer gleich alles formell und schriftlich machen? Es wird doch - zu recht - über zuviel Bürokratie geklagt. Das hier ist ein Beispiel, dass es auch anders geht. Vertrauen gegen Vertrauen. Ich würde das akzeptieren und mich freuen , dass es auch so klappt.
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fars

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #8 am: 30. November 2007, 14:49:09 »


Die Frage, die sich stellt, ist, wie sehr du dich mit dem Vorstand anlegen willst ;D

Diese Frage stellt sich garnicht, warum auch?

Nun, die Sachlage ist doch recht einfach.

Der Vorstand hat sich auf deine Nachfrage hin recht eindeutig geäußert. Du bist jedoch anderer Meinung und möchtest diese hier bestätigt haben.

Anschließend machst du was? Vom Vorstand als einziger (offenbar ist das Verfahren in deinem Verein unbeanstandete Praxis) eine schriftliche (Ab-)Rechnung verlangen? Das wäre der erste Vereinsvorstand, der so etwas mit Humor nimmt.

Das meinte ich mit "anlegen". ;)
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Solanin

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2007, 11:53:33 »

Veresetz dich doch bitte mal in die Lage deines Vorstandes der für dich und all die anderen Vereinsmitglieder ehrenamtlich, also ohne Vergütung, in seiner Freizeit all das regelt. Wieviel Mitglieder/Gärten seit ihr denn? Hast Du eine Vorstellung wieviel Arbeit das macht. Ich kenne aus meiner ehrenamtlichen Arbeit im Kleingartenwesen sehr viele Kleingartenanlagen, meine eingeschlossen, die ein handgeschriebenes Blatt in den Aushang anbringen wo alle Beträge aufgelistet sind. Wir überweisen es und fertig. Wie herrlich unbürokratisch, es gab noch nie Ärger. Hab Vertrauen zu deinem Kassenwart und zum Vorstand, geh zur Mitgliederversammlung, dort wird jährlich der Kassenbericht gemacht und wenn du Einwände hast ist dort der richtige Zeitpunkt. Man hat dir ja auch vertraut: in dem man dich im Verein als Mitglied aufgenommen hat, dir einen Garten zur Bewirtschaftung überlässt, dir die Satzung und die Gartenordnung (die du hoffentlich gelesen hast) übergeben hat.
Eine Möglichkeit sehe ich noch in dem du dir diese "Rechnung am schwarzen Brett" vielleicht irgendwann mal kopierst. Aber als notwendig erachte ich es nicht.Wenn du prinzipiell mitreden möchtest, dann lass dich in den Vorstand wählen - vielleicht in die Revisionskomission.
Viele Grüße
Solanin
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Gruß Solanin

mickeymuc

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #10 am: 10. Dezember 2007, 12:45:00 »

Servus !

Also ich als Nicht-Kleingärtner denke ein Vertrag reicht doch, oder? Von meinem Vermieter verlange ich doch auch nicht jeden Monat eine Rechnung, und ich denke das Fall ist doch ganz ähnlich gelagert.
Ehrlich gesagt: ich wüßte auch nicht wofür ich eine rechnung für einen Garten bräuchte und finde es besser das Papier und die Arbeit zu sparen.

Grüße !

Michael
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Viele Grüße aus dem Ermstal !

Wolfgang

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #11 am: 12. Dezember 2007, 12:08:19 »

Du kannst auch ein Digifoto vom Aushang machen und ausdrucken, wenn Du es nur für Deine Unterlagen brauchst.
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Wiesentheo

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Re:Öffentlicher Aushang Pachtzahlung
« Antwort #12 am: 26. Dezember 2007, 15:38:46 »

Ein Aushang der Kosten/Pachtzins sowie Umlagen können schon in die Schaukästen.Müssen micht!!! Als Quittung oder Beleg ist doch das Mitgliedsbuch oder -karte da.So wird das in unseren Verein geregelt und in anderen auch.Selbst bei der Jahresversammlung wird alles offen gelegt und man kann sich dort informieren.Jeder Beleg ist einsehbar.Ich muß Solanin beipflichten,das es ganz schone Arbeiten macht. Theo
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
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