Staudenmanig,
nachdem wir gegen unsere Stadt einen Streit wegen des zum Schutz unserer Buchsbaumhecke gespannten Elektrozauns gewonnen haben, kann ich jedem nur empfehlen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Auch wenn nicht gleich haufenweise Spaziergänger tot über den Zaun hängen
. Die Beschilderung ist Pflicht, obwohl jeder weiß, dass es sich um einen E-Zaun handelt. Wir haben zwar sämtliche Formalien eingehalten, was die Stadt aber nicht daran gehindert hat, uns eine Beseitigungsverfügung für unseren E-Zaun ins Haus zu schicken. Bei dem Impulsgeber handelt es sich übrigens um ein Gerät mit einer Minimalleistung, die auf das Abschrecken von Hunden und Katzen ausgerichtet ist. Leider hat sich die Stadt aber allen Sachargumenten verschlossen und kollabierende herzkranke alte Menschen und durch Strom malträtierte Kleinkinder ins Feld geführt. Das besonders Erfrischende daran war, dass diese Diskussion zusätzlich noch in der Presse geführt werden musste. Naja, der Schuss ist dann wohl nach hinten losgegangen, zumal wir in der Presse sehr genau erklären konnten, weshalb wir diesen völlig harmlosen Zaun gespannt haben, dass die Stadt nachweisbar schon seit Jahren Bescheid wusste und zuvor ein Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier verneint hatte. Genug Nerven hat es angesichts weiterer unschöner Begleitumstände gleichwohl gekostet.
Eva-Maria,
es ist nicht richtig, dass es gesetzliche Beschränkungen oder Beschränkungen durch Verordnungen dafür gibt, in Deutschland / Europa zugelassene Impulsgeber in Wohngebieten zu betreiben. Das Problem ist, dass gegen Wildschweine eingesetzte E-Zäune eine Leistungsstärke brauchen, die um einiges über die Leistungsstärke der Geräte hinausgeht, die auf Pferdekoppeln eingesetzt werden. Obwohl es in diesem Bereich wenig Entscheidungen gibt (Auch in unserem Fall hat die Stadt nach Vorlage des eindeutigen gerichtlichen Gutachtens die Beseitigungsverfügung aufgehoben und damit gar nicht erst ein Urteil abgewartet!), wäre mir hier das Prozessrisiko zu groß. Jetzt kann man zwar locker sagen, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, jedoch ist in so einem Fall ein Einschreiten der Kommune vorprogrammiert. Ein Taubheitsgefühl im Arm nach Kontakt mit einem derartigen E-Zaun ist eben ein anderes Kaliber als das übliche unangenehme Gefühl, wenn Du an einen Weidezaun anfasst. (Eine Gesundheitsgefahr geht von beiden Geräten nicht aus, wenn sich ihre Impulsstärke im erlaubten Rahmen bewegt.) Was Du hingegen auf Deinem Grundstück mit einem zugelassenen Gerät machst, geht die Kommune schlichtweg nichts an. Daher meine Empfehlung, das Gerät hinter dem Maschendrahtzaun einzusetzen.
Wiesentheo,
Deine Beobachtung mit dem wütenden Wildschwein bestätigt nur, dass Elektrozaungeräte, die bei der Einzäunung von Pferdekoppeln eingesetzt werden, leistungsmäßig zur Abschreckung von Wildschweinen zu schwach sind. Amurs Argument mit der Reaktion eines in die Enge getriebenen Tieres, dessen Umkehr durch den Maschendrahtzaun erschwert wird, ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Ich bin davon ausgegangen, dass der Maschendrahtzaun bereits beschädigt ist und deswegen ein Umkehren für die Tiere ohne Weiteres möglich ist.
Lenchen, die von Euch gewählte bessere Verankerung des Zauns mit Betonelementen ist vielleicht momentan wirklich die beste Lösung. Ich drücke Euch die Daumen, dass das hilft.
LG
Christiane