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|17|7|Stadtbäume sind die Straßenkinder des Waldes. :'( (dmks)

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Autor Thema: Misthaufen-Grenzabstand?  (Gelesen 18292 mal)

SouthernBelle

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Misthaufen-Grenzabstand?
« am: 23. Dezember 2004, 12:02:38 »

Weiss jemand zufaellig, wieweit der permanente Misthaufen
eines landwirtschaftlichen Betriebes von der Grundstuecksgrenze
abbleiben muss?
Bei der Gemeinde gibts nur so eine wischiwaschi Auskunft
(sprechen Sie doch mit dem Nachbarn-klar..)
Ich moechte aber nicht so gern als Bittsteller auftreten ("koennten
Sie nicht vielleicht..") sondern wuesste es gern genauer.
Zumal der Nachbar eben gerade seinen sowieso riesigen Haufen
in unsere Richtung hin umschichtet...
Im Zweifel darf die Landwirtschaft wieder mal alles....

Gruesse
Cornelia


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Gruesse

Hortulanus

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Re:Misthaufen-Grenzabstand?
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2004, 13:17:15 »

Da kannst du nur klagen mit unvorhersehbarem Ausgang.

Wenn du auf einem Dorf lebst, gehört der Misthaufen zu den ortstypischen Einrichtungen. Die Geruchsbelästigung wird man ertragen müssen.
Vermutlich kannst du aber auf Rücksichtnahme klagen, wenn der Misthaufen problemlos an einer anderen Stelle eingerichtet werden kann. Das aber müsste der Bauer erst mal zugeben. Er wird vermutlich 1000 Gegenargumente haben.
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SouthernBelle

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Re:Misthaufen-Grenzabstand?
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2004, 13:39:52 »

nein, nein: der Misthaufen als solcher ist schon OK, der war
vorher da und ist auszuhalten- auch wenn es natuerlich schoener waere,
er wuerde oefter als alle 5 Jahre mal abgefahren..

Was nicht so toll ist: er waechst gerade ganz nahe an die Grenze heran,
von der er vorher eine Treckerbreite weit ab war, und das bedeutet,
er rueckt meiner Hainbuchenhecke schon sehr nahe...

Ich werde schon noch den Bauern ansprechen, ich wuesste einfach nur gern
ob es Grenzabstaende gibt oder ob die Mistwand (Endhoehe locker 1,80m)
meiner Hecke auf Tuchfuehlung nahe kommen darf.

weihnachtliche Gruesse
Cornelia
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knorbs

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Re:Misthaufen-Grenzabstand?
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2004, 13:58:22 »

einschlägig ist § 1004 BGB

selbstverständlich darf der dein eigentum nicht beeinträchtigen, egal, ob misthaufen in dörflicher umgebung ortsüblich sind oder nicht. letztlich geht es um die frage der beseitigung wg gefahrdrohenden absterbens deiner hecke wg. überfütterung.

der hinweis sollte genügen im smalltalk mit deinem nachbarlichen agrarökonomen. wenn's justiziabel werden sollte, brauchst du eh nen anwalt.

grenzabstände sind in der jeweiligen landesbauordnung geregelt. beziehen sich m.w. aber auf gebäude/-teile, nicht auf misthaufen.

disclaimer: es handelt sich bei meiner info um keine rechtsberatung sondern nur weitergabe einer im internet frei zugänglichen information 8)

norbert
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2004, 14:02:38 von knorbs »
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z6b
sapere aude, incipe

Lilia

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Re:Misthaufen-Grenzabstand?
« Antwort #4 am: 23. Dezember 2004, 14:03:28 »

Das könnte weiterhelfen, mußt es ja nicht gleich kaufen, reinschauen langt ja.

http://www.deutsches-fachbuch.de/reinschauen/bd/3405149142.htm#iv

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sarastro

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Re:Misthaufen-Grenzabstand?
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2004, 15:38:57 »

Ein Misthaufen ist auf dem Lande leider ortsüblich und braucht nicht entfernt zu werden, trotz Gestank etc! Habe dies schon ein paar Mal von Bekannten erfahren und einige Exempel geistig mitdurchgestritten!
Einmal hat ein Bauer aus Platzgründen seinen Misthaufen von der Hofmitte an die Straßenseite zum Nachbarn hin verlegt. Die liefen Sturm, bekamen aber nur Schelte und Verdruß! Vier Jahre später rentierte sich die Mini-Landwirtschaft zu EU-Zeiten wohl nicht mehr und das mit dem Misthaufen hat sich von selbst erledigt. Aber die Nachbarn waren verkracht auf ewige Zeiten.
Rentiert sich dies?
Glaube, es gibt schlimmeres als Mist. Zum Beispiel Autos.
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2004, 15:39:42 von sarastro »
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Silvia

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Re:Misthaufen-Grenzabstand?
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2004, 19:08:23 »

Also, so hoch und so nah, das der Misthaufen in deine Hecke rauscht, darf er jedenfalls nicht werden. Da muss der Bauer schon aufpassen. Und deine Hecke darf er auch nicht schädigen. Denn das wäre eindeutig Sachbeschädigung.

Ich würde ihm lieb und nett deine Befürchtungen mitteilen. Nicht, dass er irgendwann, wenn die Hecke hinüber ist, sagt, das hätte er nicht ahnen können.


LG Silvia
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.
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