Vielen Dank euch für die Antworten!
Was recht klar ist, dass die Angaben vom Makler mindestens mit Vorsicht zu genießen sind.
Wenn das Grundstück im Innenbereich der Kommune liegt, gibt es normalerweise kein Problem.
Leider finde ich bislang immer nur Grundstücke im Außenbereich, so auch dieses.
Im Außenbereich vom besiedelten Land gelten andere Regelungen, aber dennoch gibt es dort Gärten, manchmal auch mitten im Agrarland.
Vermutlich haben diese alte Gärten Bestandsrecht.
So kennen ich das halt auch noch von früher (bin in BaWü aufgewachsen). Der Außenbereich in unserem Dorf war ein Flickenteppich aus Weinbergen, Streuobstwiesen, Gemüsegärten, Wiesen und Äckern.Die meisten waren irgendwas um 400qm groß. Kleine Hütten waren auch keine Seltenheit, bis 10 m³ war eh genehmigungsfrei. Sowas hätte ich gerne jetzt auch am neuen Wohnort, aber scheinbar geht das nicht so einfach.
Der Begriff Naturpark allein steht nicht für eine konkrete Zweckbindung der Flächen, es befinden sich Siedlungen, land- und forstwirtschaftliche Flächen und auch Naturschutzgebiete in einem Naturpark.
Das heißt entscheidender ist die bisherige Nutzung? Die meisten Freiheiten scheint dann ein Acker zu bieten, hier müsste ich doch z.B. Beeren oder Niederstämme anpflanzen dürfen (wenn schon kein Gemüse, ohne Zahn).
Bevor man ein Grundstück erwirbt, gilt es genau zu klären, was dort erlaubt ist und was nicht.
Ganz genau darum gehts mir. Momentan fehlt mir einfach noch der Überblick, wer zuständig ist: Naturparkverwaltung, Kommune, Landkreis oder doch die UNB; es gibt so viele Möglichkeiten
Dann gibt es noch Regelungen die Naturschutzgebiete betreffen können, Landschaftsschutzgebiete oder FFH Gebiete. Je nachdem ob das Grundstück da irgendwo rein fällt.
Trifft alles nicht zu (laut:
https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=en&layers=LSG)
Wenn es im Aussenbereich liegt ist jedes landwirtschaftliche Grundstück mit eine Nutzungsart eingetragen. Also ob Dauergrünland, Acker, Unland, Weg usw.
Sofern das der Fall ist und nun geändert werden soll, muß man eine Nutzungsänderung beantragen. Der muß das Landwirtsamt zustimmen. Schon beim Verkauf ist das der Fall.
Was für eine Nutzung ist es denn, wenn ich Obst anbauen möchte, aber nicht nur Hochstämme pflanzen will? Fällt das irgendwo rein? Denn diese Stücke auf denen Obstbäume neben Beerensträucher stehen gibt es ja oft im Außenbereich. Wie haben die Leute das denn gemacht, ohne Genehmigung?
Wenn du meinst dort Gemüse anzubauen - kein Problem.
D.h. das ginge auch ohne Genehmigung auf einem Acker? Ohne Zaun würde ich auch kein Gemüse anbauen, aber wenn Gemüse geht, gehen sicher auch Beerensträucher