Weil das so ist und weil es für Acker mehr EU-Geld gibt als für Dauergrünland...
Ich dachte, mit der derzeitigen Förderperiode wären diese Unterschiede beseitigt worden. Bei uns zumindest sind die Prämien für Grünland und Ackerland gleich.
Damit sollte unter anderem auch die Neigung zum Grünlandumbruch gemindert werden.
Es ist nicht irgendwelchen Politikern, sondern einem Verwaltungsgericht zu verdanken, dass Flächen die mehr als 5 Jahre nicht in die Fruchtfolge einbezogen waren, den Status Dauergrünland bekommen.
Grünland dass nach oben genanntem Verfahren "entstanden" ist, darf ohne Bereistellung einer Ersatzfläche auch wieder umgeackert werden, es sei denn es stehen dem naturschutzfachliche Gründe entgegen. Diese stammen aus dem Bundesnaturschutzrecht und sind schon ein paar Jahre älter als die Grünlandregelung.
Für Privatpersonen gilt sowieso nur das Naturschutzrecht, die Acker/Grünlandregelungen der Agrarförderung spielen da keine Rolle.
Auf Dauergrünland dürfen ohne Genehmigung und ohne Umwidmung der Fläche Obstbäume gepflanzt werden, auf Acker übrigens auch.
Auf Dauergrünland dürfen auch andere Bäume stehen, bei bis zu 50 pro ha gibt es keine Probleme mit dem Grünlandstatus, darüber hinaus kommt es drauf an.
Wenn du irgendwo in der Landschaft Obstbäume anpflanzen möchtest kannst du das demnach am einfachsten auf einer Ackerfläche tun.
Auf Grünland geht es nur in dem Maße, wie die Grünlandeigenschaft beibehalten wird, was bei bis zu 100 Obstbäumen pro ha zunächst mal angenommen wird.
Im Wald wird das nicht gehen. Das Forstrecht ist da sehr eigen und einschränkend.
Die Eintragung im Grundbuch ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos, es gilt der Zustand vor Ort.
Das Problem sehe ich darin, dass du keine Genehmigung für einen Zaun um deinen Obstgarten drumrum bekommen wirst.