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Autor Thema: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?  (Gelesen 1188 mal)

Prionling

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Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« am: 27. Juli 2017, 18:44:56 »

Hallo zusammen,

wir sind absolute "Haus- und Gartenneubesitzer". Wir wohnen in einer Stadt mit 50000 Einwohnern am Stadtrand in einem Reihenmittelhaus.
Nun wollten wir uns ein Metallgerätehausn in den Garten stellen (1,80 x 1,80 m).
Wir haben bei der Stadt nachgefragt und die sagten, dass ich keins aufstellen darf weil es außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Bereichs liegt. Alle anderen Nachbarn haben aber eins. Das wollte ich dem Herrn auf der Stadt allerdings nicht sagen, da ich meine neuen Nachbarn ja nicht rein reiten wollte.

Was kann mir schlimmsten falls passieren, wenn ich trotzdem eins aufstelle? Wie hoch sind die Strafen?
Außerdem möchte ich die bestehende Terrasse verdoppeln. Brauche ich hierfür auch eine Genhmigung???

Bin um jede Hilfe dankbar!
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Natternkopf

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #1 am: 27. Juli 2017, 19:07:53 »

Salü prionling

Willkommen im Forum.


Zitat
... ... bestehende Terrasse verdoppeln.
Wenn das Erdgeschoss ist, die Terrasse auslaufend in den Garten, würde ich da einfach Gartenplatten verlegen.


Nun wollten wir uns ein Metallgerätehausn in den Garten stellen (1,80 x 1,80 m).
Wir haben bei der Stadt nachgefragt und die sagten, dass ich keins aufstellen darf weil es außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Bereichs liegt. Doofe Ausgangslage
Alle anderen Nachbarn haben aber eins. Tja dann, kaufen und aufstellen.
Das wollte ich dem Herrn auf der Stadt allerdings nicht sagen, da ich meine neuen Nachbarn ja nicht rein reiten wollte. Ist ein gutes Vorgehen.

Zitat
Was kann mir schlimmsten falls passieren, wenn ich trotzdem eins aufstelle? Wie hoch sind die Strafen?

Keine Ahnung, wohne in der Schweiz.

Grüsse Natternkopf
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celli

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #2 am: 27. Juli 2017, 19:09:35 »

Kommt eben drauf an, was der Bebauungsplan sagt. Wobei ich bei der geringen Größe wenig Hemmungen hätte und einfach machen würde. Zu rechnende Strafe wäre in erster Linie halt das Entfernen des Gerätehauses

Bei der Terrasse muss man halt abklären, ob es eventuell Probleme mit der überbauten/versiegelten Fläche gibt, Stichwort Grundflächenzahl.
« Letzte Änderung: 27. Juli 2017, 19:19:39 von celli »
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Crambe

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #3 am: 27. Juli 2017, 19:34:06 »

Willkommen  :)

Tja, wer viel fragt,.... ;D
Wenn die Nachbarn auch ein Gerätehaus haben, dann stelle auch eins auf. da wird sich niemand beklagen bzw. dich anzeigen.
Und ich denke nicht, dass jemand von der Gemeinde kommt und das nachprüft, weil du danach gefragt hast. Ich würde das locker sehen. ;) ;D

Die Terrasse würde ich einfach vergrößern. Punkt. Wo sollte das Problem sein? Selbst wenn du Abwasser  anhand versiegelter Fläche zahlst ( ist so bei uns) , dann versickert doch das Wasser trotzdem auf eigenem Grund. Also kein Problem.
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ChristianNeumann

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #4 am: 28. Juli 2017, 15:28:02 »

Hallo!

Braucht man eigentlich eine Baugenehmigung für ein Metallgerätehaus? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich brauchen Sie keine Baugenehmigung, wenn Sie sich ein handelsübliches Gartenhaus in Ihren Garten stellen. Handelsübliche Gartenhäuser die als solche ausgeschrieben werden, überschreiten die erlaubte Höhe nicht und können somit ohne Probleme aufgestellt werden. Achten Sie auf genügend Abstand zu Ihrem Nachbargrundstück. Sollten Sie die Absicht haben so ein Gerätehaus vor Ihr Grundstück aufzustellen, können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfragen, wie dort die Bestimmungen zu den Abständen zur Straße sind. Bei extra großen oder Sonderanfertigungen von Metallgerätehäusern und anderen Gartenhäusern wenden Sie sich ebenfalls an Ihre zuständige Behörde, da diese extra großen Gartenhäuser der zulässigen Höhe nicht entsprechen könnten.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!
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Staudo

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #5 am: 28. Juli 2017, 16:00:39 »

Zitate sollte man als solche kenntlichmachen.  ;)
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bristlecone

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus? Keilschrifttafeln
« Antwort #6 am: 28. Juli 2017, 16:22:53 »

 :)
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Eva

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #7 am: 28. Juli 2017, 16:46:24 »

Baurecht ist grundsätzlich Ländersache, d.h. man muss nach dem Bundesland googeln und nach dem Bebauungsplan.
Ich könnte mir aber z.B. vorstellen, dass ein noch kleineres Häuschen dann gar nicht unter Gartenhaus sondern unter Geräteschrank fällt.
Von der Größe her ist 1,80 x 1,80, 2 m hoch wohl genehmigungsfrei, das heißt aber noch lang nicht, dass man es überall hinstellen darf.
Klick
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Querkopf

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #8 am: 29. Juli 2017, 18:04:48 »

...Nun wollten wir uns ein Metallgerätehaus in den Garten stellen (1,80 x 1,80 m).
Wir haben bei der Stadt nachgefragt und die sagten, dass ich keins aufstellen darf weil es außerhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Bereichs liegt. ...
Hier in der Region gab es vor nicht allzu langer Zeit solch einen Fall: Neubaugebiet mit superhyperstrengem Nebengebäude-Verbot, im Bebauungsplan festgeschrieben. Hintergrund: Die Plan-Macher wollten die hier leider sehr gängige Flächen-Zumauerung und -Zerfledderung verhindern. Zumal die Einzelgrundstücke alle relativ klein sind.

Etliche Häuslebesitzer haben das Verbot ignoriert. Und eines Tages kamen Leute aus dem Rathaus mal gucken und haben allen, die einen Schuppen/ ein Gartenhaus ins Gärtchen gesetzt hatten, Abrissverfügungen zugestellt. Mit Fristsetzung, Strafbewehrung und allem Pomp.

Die Betroffenen liefen Sturm. Alle miteinander. (Haben sie den B-Plan nicht gelesen, als sie ihr Grundstück kauften?!?)
Das Ende vom Liede war, dass der Stadtrat klein beigegeben und den B-Plan geändert hat...

Das wird aber nicht überall so laufen. Und so lange solch ein B-Plan gilt, wäre ich vorsichtig damit, dessen Verbote einfach zu missachten. Auch wenn's die Nachbarn ihrerseits getan haben.

... Von der Größe her ist 1,80 x 1,80, 2 m hoch wohl genehmigungsfrei, das heißt aber noch lang nicht, dass man es überall hinstellen darf. ...
So ist es (Hervorhebung von mir).
« Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 18:06:59 von Querkopf »
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)

Waldschrat

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #9 am: 29. Juli 2017, 18:29:00 »

Wie wäre es denn, wenn man das Schüppchen mit Rädern versieht?  Würde das evtl. die Sachlage ändern?
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Thüringer

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #10 am: 29. Juli 2017, 18:38:57 »

Bei uns ist das Aufstellen einer solchen Hütte genehmigungsfrei, solange deren umbauter Raum 25 m³ nicht überschreitet.
Wegen der Terasse würde ich maximal meine Frau fragen, weil die die Vergrößerung zwangsläufig mit bezahlen müsste.
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Querkopf

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Re: Baugenehmigung für Metallgerätehaus?
« Antwort #11 am: 30. Juli 2017, 09:57:22 »

Da sind die regionalen und kommunalen Unterschiede groß.

Hier endet die Genehmigungsfreiheit bei acht Kubikmetern Raumvolumen.
Im Prinzip - aber: Wo Bebauungspläne existieren, kann's Sonder-Restriktionen geben.
Ebenso in Sachen Terrasse.
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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