Wenn es sich um eine eigene Züchtung handelt, kann man die Sorte tatsächlich mit Sortenschutz schützen lassen.
Aber in dem Moment, wo jemand der Nachweis gelingt, daß es sich bei der Pflanze nicht um eine eigene Züchtung handelt, sondern zum Beispiel eine Art oder eine bereits bekannte Sorte, verfällt der Sortenschutz.
Interessant in dem Zusammenhang ist der Versuch des südafrikanischen Gärtners Keith Kirsten, sich eine bestimmt Canna-Hybride (Canna Tropicanna 'Phasion') schützen zu lassen. Man hat ihm nachweisen können, daß er die Sorte nicht selbst gezüchtet hat, sondern daß sie ursprünglich ein Wildsämling und schon längere Zeit im Handel ist.
In der Folge hat ihn ein südafrikanisches Gericht zu einer Strafe verdonnert.
Bericht zu dem FallZurück zu dieser Firma Koppertcress... Ich habe mal auf ihren Seiten geblättert und dabei gesehen, daß sie tatsächlich auch "Shiso" mit einem Copyright-R versehen haben. In dem Punkt sind sie natürlich völlig auf dem falschen Dampfer. "Shiso" ist in der japanischen Sprache das ganz normale Wort für Perilla und kann als solches nicht mit Copyright belegt werden.
Und was die rotblättrigen Sorten angeht, die kommen mir schon sehr bekannt vor. Da würde ich gerne mal in die Chromosomen gucken...