Oh toll, da ist ja jetzt doch noch etwas gekommen
. Ich versuche mal der Reihe nach...
Wenn auch nur drei Wochen zur normalen Wachstumszeit dazwischenliegen, hast du den Zustand des Gartens nicht mehr zu verantworten. Schließlich weiß doch jeder, daß man einen Garten keine fünf Minuten aus den Augen lassen darf, sonst verwildert er völlig.
Das ist für mich ein guter Ansatzpunkt. Danke Susanne. Die Rechnung ist vom 24.11. Gemietet war das Haus mit Garten bis zum 30.10. Ist zwar eine knappe Sache, aber immerhin.
Das mit den Löchern... hmm. Natürlich ist der Boden an den Stellen, wo ich meine Sträucher ausgegraben habe nicht so verdichtet, wie anderswo. Aber prinzipiell sah der Garten vorher schlimmer aus. Das kann von einem echten Fachmann auch bestätigt werden.
In concreto oblag der Mieterin die Gartenpflege, was heisst, dass sie den Garten im übernommenen Zustand zu erhalten hatte. Besondere Nutzungen müssten vereinbart sein.
Nein Fisalis, zumindest hier in Deutschland ist das bei einem Einfamilienhaus mit Garten nicht der Fall. In diesem Fall steht im Mietrecht zu solchen Fällen in der Rechtsprechung eindeutig, dass sowohl ein Gartenteich als auch eine Blumenwiese statt Rasen duldungspflichtig sind vom Vermieter, wenn der Garten als mitvermietet gilt (also nicht ausdrücklich irgend etwas ausgenommen wurde). Wenn solche gartenlichen Veränderungen also bei einem Einfamilienhaus mit angemieteten Garten geduldet werden müssen, so heißt das ja aber für mich noch nicht, dass ich nicht den Ursprungszustand wieder herstellen hätte müssen. Das möchte ich gerne wissen.
In meinem Fall hat die Vermieterin bei Einzug großzügig großen Gartenarbeiten pauschal zugesagt (mündlich). Gartennutzung und Gartenpflege (nicht näher definiert) waren vertraglich zugesichert. Nach einer anderen Streitigkeit (Schimmel in dem Haus: ein vom Gericht bestellter öffentlich vereidiger Sachverständiger hat inzwischen in seinem neutralen Gutachten Mängel an der Bausubstanz bescheinigt) jedoch hat die Vermieterin ihre Meinung geändert und dann stets die Blumenwiese und den Teich beanstandet.
Das heißt, Pjotr, dass sie durchaus immer wieder irgendwelche Ermahungen (nicht nur in Bezug auf den Garten) auch in schriftlicher Form geäußert hat.
Nach Auszug hat es keine Aufforderung in schriftlicher Form gegeben. Ich habe einen Rückbau aber mündlich verweigert. Weil ich in das Schimmelhaus und den Garten schon genug Zeit, Geld und Gesundheit investiert habe (äh: und Nerven) und weil ich einfach keine Zeit hatte, den Garten zurückzubauen (Fernumzug, berufliche Auslastung und so Zeug).
Danke für die Links zu den Gartenteichthemen, Pimienta und Viola!
Beim Mieterschutz war ich übrigens schon lange vor dem Auszug (wegen Garten und wegen Schimmel). Inzwischen wohne ich aber nicht mehr da und bin bei dem ganzen Stress gar nicht mehr sicher, ob ich überhaupt noch im Mieterschutzbund bin. Ausserdem hatten die in Sachen Garten nicht so viel Ahnung und ich hatte das Gefühl, dass es manchmal besser ist, selber Informationen zusammenzutragen.
Übergabeprotokoll haben sie verweigert und wir haben deren Protokoll verweigert.
Liebe Grüße,
Iris