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|6|3|Jeder hat ein Recht darauf, nicht verstanden zu werden. (Iris N.)

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Autor Thema: Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen  (Gelesen 30820 mal)

Iris

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Hallo euch allen!
Nachdem ich jetzt "meinen" Garten schon seit einem halben Jahr verlassen habe, bekomme ich eine Rechnung meiner ehemaligen Vermieterin über "Kosten für die Rückversetzung des Gartens in vertragsgemäßen Zustand". Beiliegend die Rechnung einer Firma, die sich in der Gegend erdreistet, Gartengestaltung, Baumfäll- und Verschneidearbeiten etc. auszuführen. In der Rechnung werden 31 Arbeitsstunden als "Grundstückspflegearbeiten" zu 28 € aufgeführt, sowie 8 Maschinenstunden zu 10 €. Summe ohne MwSt. Jedenfalls steht nicht, wofür genau die Arbeitsstunden benötigt wurden. Im Brief findet sich nur die Begründung: "Der Garten hat sich bei Rückgabe der Mietsache, wie Ihnen bekannt sein dürfte, in völlig verwildertem Zustand befunden."

1.) Laut Mietvertrag war der Garten mitgemietet und die Gartenpflege oblag uns (Einfamilienhaus).

2.) Es wurde kein Ausgangszustand des Gartens festgehalten.

3.) Es wurde lediglich von der Vermieterin und ihrem Anwalt der Garten bei der Übergabe im Herbst beurteilt und als verwildert betitelt.

Um die Sache nicht ausschweifen zu lassen nun meine Fragen:

- Weiss jemand, ob bei Anmietung eines Gartens mit Einfamilienhaus dieser nach Auszug in den ursprünglichen Zustand (verdichtete Rasenfläche statt Blumenwiese) zurückversetzt werden muss, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde?

- Was ist mit dem Gartenteich? Muss der zurückgebaut werden?

- Kann man geleistete Gartenarbeiten, die über das Maß bei "üblichen Mietern" hinausgehen (z.B. Entfernen kranker, schütterer Blaufichten und Wacholder in Hausnähe, fachmännische Sanierung eines Quittenbaumes durch einen Gärtner) jetzt noch dagegenrechnen?

- Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung und kann mir sagen, was ich beachten oder tun soll oder so?

Bin gespannt auf eure Antworten!

Liebe Grüße von Iris
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fisalis

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #1 am: 03. März 2004, 09:29:32 »

Eigene Erfahrungen habe ich keine, es ist aber (im schweizerischen Recht, das sich vom deutschen diesbezüglich m.W. aber nicht wesentlich unterscheidet) schon so, das die Mietsache grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben ist, in dem sie angetreten wurde. Wie ein vom Mieter ohne Einverständnis des Vermieters himmelblau gestrichenes Zimmer wieder weiss zurückzugeben ist, ist ein ohne Einverständnis des Vermieters angelegter Gartenteich wieder zuzuschütten. Wurde der Ausgangszustand des Gartens nicht in einem Übergabeprotokoll festgehalten, liegt die Beweislast für den geltend gemachten Ausgangszustand allerdings beim Vermieter. Dabei kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ein in der Gegend üblicher Garten (meist Rasen, Staudenrabatten, Bäume und Sträucher) angetreten wurde. Wird ein "Urwald" zurückgegeben, dürfte der Vorwurf des Vermieters betreffend mangelhafter Pflege schwierig zu entkräften sein. Ausserordentliche, mit Einverständnis des Vermieters vorgenommene Änderungen, die im Zeitpunkt der Rückgabe einen bedeutenden Mehrwert darstellen (wertvoller Steingarten), sind zumindest teilweise entschädigungspflichtig. Allgemein gilt: Prozesse sind mühsam und kostspielig. Kommt keine Einigung zu Stande, empfielt sich eine professionelle Mediation.
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Susanne

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #2 am: 03. März 2004, 10:01:50 »

Zitat
Nachdem ich jetzt "meinen" Garten schon seit einem halben Jahr verlassen habe
Interessant ist sicher, wie der Garten aussah, als du ausgezogen bist. Vielleicht hast du Photos, die das belegen würden? Oder gibt es Leute, die bestätigen können, daß der Garten zum Zeitpunkt des Auszugs in normal gutem Pflegezustand war?
Habt ihr bei Ein- und Auszug kein Übergabeprotokoll gemacht??

Soviel ich weiß, gehört zur normalen vertragsgemäßen Nutzung eines Gartens auch eine mögliche Umgestaltung, auch die Umgestaltung zur Verbesserung der ökologischen Zustände. (Eine Brennessel-Distel-Wiese gilt im bebauten Raum allerdings nicht als zumutbar.)
Wenn die Vermieterin keinen Teich und keine Blumenwiese will, hätte sie das sofort beanstanden müssen, nicht erst jetzt bei Auszug.
Dito, wenn du für deine Gartenleistungen etwas haben willst, hättest du diesen Anspruch vorab erheben müssen.

Dann würde ich mal die Daten prüfen.
Wann bist du ausgezogen und wann hat diese Firma zugeschlagen?
Wenn auch nur drei Wochen zur normalen Wachstumszeit dazwischenliegen, hast du den Zustand des Gartens nicht mehr zu verantworten. Schließlich weiß doch jeder, daß man einen Garten keine fünf Minuten aus den Augen lassen darf, sonst verwildert er völlig. 8)
Ganz abgesehen davon sind wohl weder die Vermieterin noch ihr Anwalt Gartengutachter.

Wenn der "vertragsgemäße Zustand" nicht definiert war, wird die Vermieterin Schwierigkeiten haben, ihre Forderungen durchzusetzen.
Blöd wäre natürlich, wenn du alle deine Pflanzen ausgegraben und die Vermieterin auf einer Kraterlandschaft sitzen gelassen hättest, von der jetzt eine Reihe deutlicher Photos mit genauer Datierung existieren... :-[

« Letzte Änderung: 03. März 2004, 10:04:47 von Susanne »
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Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.

fisalis

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #3 am: 03. März 2004, 10:31:24 »

Zitat
Wenn die Vermieterin keinen Teich und keine Blumenwiese will, hätte sie das sofort beanstanden müssen, nicht erst jetzt bei Auszug.
Sofort nach der Wahrnehmung. Der Vermieter muss aber nicht alle zwei Monate beim Mietobjekt aufkreuzen, um allfälligen nichtvertragsgemässen Gebrauch der Mietsache zu rügen. In concreto oblag der Mieterin die Gartenpflege, was heisst, dass sie den Garten im übernommenen Zustand zu erhalten hatte. Besondere Nutzungen müssten vereinbart sein.
« Letzte Änderung: 03. März 2004, 10:35:38 von fisalis »
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pjoter petrowitsch

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #4 am: 03. März 2004, 10:41:46 »

Hi,

bin zwar auch kein Mietrechtsexperte, aber soweit mir bekannt,
muß der Vermieter bezüglich des Wohnungszustandes dem Mieter
die Möglichkeit geben, eventuelle Mängel selbst zu beseitigen, dies
dürfte auch für den Garten gelten.
Wenn deine Vermieter also vor dem Auszug den Garten gesehen
haben und keine Beanstandungen geltend machten, so dürfte es
für sie problematisch sein nach Auszug noch Rechnungen nachzu-
schieben.
Zumal in dem von dir zitierten Brief der Vermieter
von "totaler Verwilderung" spricht, es sich also keinesfalls um
verborgene Mängel handelt.

Gruß
PP
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Pimienta

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #5 am: 03. März 2004, 11:14:17 »

hiernach zu urteilen muß ein Teich wohl zurückgebaut werden....

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Mutabilis

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #6 am: 03. März 2004, 11:17:54 »

Ich würd mal beim Mieterbund oder bei der Verbraucherzentrale nachfragen.

Im Nachhinein gegenrechnen geht nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass Gartennutzung eine Klausel hat, nach der nicht alles wieder zurückgebaut werden muss, größere Veränderungen aber mit dem Vermieter vereinbart werden. In wieweit das heutzutage auf einen Gartenteich zutrifft, sei dahin gestellt. Ansonsten hast Du die Verfügungsgewalt, kannst anlegen und bauen, es muss aber ein Garten bleiben.

Ansonsten wurde wohl schon alles gesagt. Vor allem das Protokoll! Wenn es keins gibt, Du nicht aufgefordert wurdest nachzubessern und es keine Fotos gibt (bzw. welche, die Deine Position stärken), kannst Du dem wohl ruhig entgegensehen. Ich würde mich aber auf jeden Fall beraten lassen.
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Viola

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #7 am: 03. März 2004, 17:37:14 »

Hast du überhaupt Gartengeräte vom Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen. So viel ich weiß, muss er diese stellen. Falls nicht bist du meiner Ansicht nach aus dem Schneider.
Was genau wurde denn im Mietvertrag geregelt?

Gruß Viola
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Du kannst den Blumen nicht mehr Garten geben,
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Viola

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #8 am: 03. März 2004, 17:55:12 »

Den Teich musst du wohl schlucken. Dazu ein Urteil.

http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl02299.html|gartenteich


Gruß Viola
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SouthernBelle

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #9 am: 03. März 2004, 18:58:45 »

Hallo, soweit ich mich erinnere, muss der Vermieter den ehemaligen Mieter
ersteinmal auffordern, einen bemaengelten Zustand selbst in Ordnung zu
bringen bzw bringen zu lassen.
Hat es so eine schriftliche Aufforderung gegeben? Ist die vielleicht
Bestandteil des Uebergabeprotokolls mit einer detaillierten Aufstellung,
was zu tun ist? Lass Dich beraten, nur maulen, Firma rufen und Dir
die Rechnung schicken, geht m.E. nicht! Wenn Du keine Chance
gekriegt hast, es selbst zu machen, ist der Rest vermutlich
irrelevant.

Viel Glueck
Cornelia
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Gruesse

Iris

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #10 am: 03. März 2004, 23:33:20 »

Oh toll, da ist ja jetzt doch noch etwas gekommen :). Ich versuche mal der Reihe nach...

Zitat
Wenn auch nur drei Wochen zur normalen Wachstumszeit dazwischenliegen, hast du den Zustand des Gartens nicht mehr zu verantworten. Schließlich weiß doch jeder, daß man einen Garten keine fünf Minuten aus den Augen lassen darf, sonst verwildert er völlig.
Das ist für mich ein guter Ansatzpunkt. Danke Susanne. Die Rechnung ist vom 24.11. Gemietet war das Haus mit Garten bis zum 30.10. Ist zwar eine knappe Sache, aber immerhin.
Das mit den Löchern... hmm. Natürlich ist der Boden an den Stellen, wo ich meine Sträucher ausgegraben habe nicht so verdichtet, wie anderswo. Aber prinzipiell sah der Garten vorher schlimmer aus. Das kann von einem echten Fachmann auch bestätigt werden.

Zitat
In concreto oblag der Mieterin die Gartenpflege, was heisst, dass sie den Garten im übernommenen Zustand zu erhalten hatte. Besondere Nutzungen müssten vereinbart sein.
Nein Fisalis, zumindest hier in Deutschland ist das bei einem Einfamilienhaus mit Garten nicht der Fall. In diesem Fall steht im Mietrecht zu solchen Fällen in der Rechtsprechung eindeutig, dass sowohl ein Gartenteich als auch eine Blumenwiese statt Rasen duldungspflichtig sind vom Vermieter, wenn der Garten als mitvermietet gilt (also nicht ausdrücklich irgend etwas ausgenommen wurde). Wenn solche gartenlichen Veränderungen also bei einem Einfamilienhaus mit angemieteten Garten geduldet werden müssen, so heißt das ja aber für mich noch nicht, dass ich nicht den Ursprungszustand wieder herstellen hätte müssen. Das möchte ich gerne wissen.

In meinem Fall hat die Vermieterin bei Einzug großzügig großen Gartenarbeiten pauschal zugesagt (mündlich). Gartennutzung und Gartenpflege (nicht näher definiert) waren vertraglich zugesichert. Nach einer anderen Streitigkeit (Schimmel in dem Haus: ein vom Gericht bestellter öffentlich vereidiger Sachverständiger hat inzwischen in seinem neutralen Gutachten Mängel an der Bausubstanz bescheinigt) jedoch hat die Vermieterin ihre Meinung geändert und dann stets die Blumenwiese und den Teich beanstandet.
Das heißt, Pjotr, dass sie durchaus immer wieder irgendwelche Ermahungen (nicht nur in Bezug auf den Garten) auch in schriftlicher Form geäußert hat.

Nach Auszug hat es keine Aufforderung in schriftlicher Form gegeben. Ich habe einen Rückbau aber mündlich verweigert. Weil ich in das Schimmelhaus und den Garten schon genug Zeit, Geld und Gesundheit investiert habe (äh: und Nerven) und weil ich einfach keine Zeit hatte, den Garten zurückzubauen (Fernumzug, berufliche Auslastung und so Zeug).

Danke für die Links zu den Gartenteichthemen, Pimienta und Viola!
Beim Mieterschutz war ich übrigens schon lange vor dem Auszug (wegen Garten und wegen Schimmel). Inzwischen wohne ich aber nicht mehr da und bin bei dem ganzen Stress gar nicht mehr sicher, ob ich überhaupt noch im Mieterschutzbund bin. Ausserdem hatten die in Sachen Garten nicht so viel Ahnung und ich hatte das Gefühl, dass es manchmal besser ist, selber Informationen zusammenzutragen.

Übergabeprotokoll haben sie verweigert und wir haben deren Protokoll verweigert.

Liebe Grüße,

Iris





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Louise

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #11 am: 06. März 2004, 16:29:02 »

Hallo Iris,

sehe Deine Frage erst jetzt und hab auch noch mal bisschen geggoogelt. Offensichtlich ist es so, dass Du den Gartenteich tatsächlich hättest entfernen müssen, allerdings hat der Vermieter während der Mietdauer einen Gartenteich zu dulden, es sei denn im Vertrag hätte gestanden, dass grössere Veränderungen der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Dies ist ja in Deinem Fall wohl nicht so gewesen, oder?

Also, hätte die Dame insoweit recht - was mir aber auffällt ist, dass Sie die Arbeit mit "verwildertem Garten" begründet und der Rechnungstext "Grundstückspflegearbeiten bzw. Maschinenstunden" aufweist. Somit wurde ja die wohl berechtigte Teichentfernung gar nicht erwähnt, oder? Ich würde dieser Rechnung jetzt erstmal widersprechen, weil letztendlich muss sie das ganze ja dann genauer begründen und auch dokumentieren können.

Hier noch eine interessante Seite dazu: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/msg/content/200302/02015/index.html

VLG, Louise

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Iris

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Re:Mietgarten - was darf ich und wie muss ich ihn verlassen
« Antwort #12 am: 23. März 2004, 16:45:36 »

Hallo Louise, leider habe ich erst jetzt gesehen, dass du mir noch mal geantwortet hast (chronische Überlastung und Zeitmangel fürs Forum - schrecklich!).

Nein, im Vertrag hat es keine Regelung gegeben, dass irgendwelche gartentechnische Veränderungen verboten wären. "Verboten" wurde erst im Nachhinein. Dummerweise gab es aber auch keine Klausel, was konkret erlaubt war. Der Gartenteich ist für mich jetzt auch kein Thema mehr. Den muss ich beseitigen, das ist jetzt klar.

Zu dem Gartenteich habe ich bislang nur einen Kostenvoranschlag über gut 500 €. Ganz schön happig, wenn ich bedenke, dass ich den Teich innerhalb von einem Tag alleine mit meinem Billigspaten ausgehoben habe und dabei den Hang an der Stelle noch terassiert habe. Ich hätte gedacht, dass der Rückbau eines Teiches schneller geht, als der Aufbau. Normalerweise ist das im Leben ja immer so, dass der Aufbau einer Sache länger braucht, als es dauert, diese zu zerstören... Immerhin fühle ich mich jetzt als tatkräftige Walküre voll bestätigt ;D.

Danke für den Link.

Liebe Grüße
Iris
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