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Autor Thema: "verbotene" Kräuter?  (Gelesen 33459 mal)

fars

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #60 am: 27. Mai 2006, 11:57:52 »

Die rechtliche Seite ist eigentlich völlig klar. Der Apotheker haftet für die Qualität der von ihm verkauften Ware, da er sie in den Verkehr bringt. Wenn ich Beanstandungen habe, ist er mein erster Ansprechpartner. Wie er das mit seinem Lieferanten regelt, ist mir wurscht. Kniffliger wird es schon, die Qualität der Ware zu bestimmen. Sind Pfefferminzblattkrümel schlechter als größere Blattteile?

Zurück zum eigentlichen Thema. Niemand würde auf dem Markt von irgendeinem fliegenden Händler Mischpilze kaufen. Selbst beim alten Schwammerlsucher hätte ich Bedenken. Der Unterschied zwischen einem Knollenblätterpilz und einem Champignon ist bei geschlossenem Hut nicht sonderlich groß. Nun haben Heilkräuter, von Ausnahmen einmal abgesehen, nicht die "durchschlagende" Wirkung wie ein Knolli, aber auch unter ihnen gibt es einige, die ich nicht gerne im Aufguss haben möchte. Die Intention des Gesetzgebers in Neu-Brandenburg ist da schon nachvollziehbar.
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Osmoxylon

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #61 am: 27. Mai 2006, 12:36:46 »

Zitat
Die Intention des Gesetzgebers in Neu-Brandenburg ist da schon nachvollziehbar.


Aber was spräche dagegen, den Anbau und Handel bei Privatpersonen unter Einhaltung gewisser Auflagen zu genehmigen?
Ich denke da u a. an den Nachweis, entsprechendes Fachwissen/Pflanzenkenntnis zu besitzen, sowie die regelmäßige amtliche Kontrolle der verkauften Kräuter.
Der Gesetzgeber kann doch nicht pauschal davon ausgehen, dass jeder, der privat Kräuter anbaut und verkauft keine Ahnung hat, was er da an den Mann bringt.
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Gruß
Osmoxylon

Kamilla

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #62 am: 27. Mai 2006, 12:57:00 »

Das mit dem Verbot stimmt schon, zumindest für das Land Brandenburg. Bei uns im Regionalfernsehen kam so etwa vor einem halben Jahr ein kurzer Bericht dazu. Kräuter die für Tee (besser Heilkräuter) genutzt werden können, dürfen nur noch von Apotheken verkauft werden.

das ist etwas, das ich auch hier in der Gegend schon seit Jahren erlebe.


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Osmoxylon

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #63 am: 27. Mai 2006, 13:07:45 »

Kräuter die für Tee (besser Heilkräuter) genutzt werden können, dürfen nur noch von Apotheken verkauft werden.



Gut, wenn jemand jetzt gezielt eine Kräutermischung gegen Husten oder irgendein anderes Zipperlein haben will, dann ist es natürlich sinnvoller, sich dazu in einer Apotheke beraten zu lassen.
Wenn aber jemand einfach seine Minze oder seinen Fenchel für den abendlichen Tee möchte, sehe ich nicht ein, wieso er sich den nicht bei einem Privatanbauer kaufen darf.
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Gruß
Osmoxylon

fars

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #64 am: 27. Mai 2006, 13:28:01 »

Kennt jemand den genauen Wortlaut des Gesetzes? Ist für die Beurteilung oft hilfreich.
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Thomas

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #65 am: 27. Mai 2006, 14:39:33 »

Wäre schon interessant, hier mal Fakten zu lesen.

Nach allem, was ich weiß, gibt es eine Änderung der Kosmetikverordnung bereits seit 2005, in der es vor allem darum geht, die Verwendung potentiell allergener Inhaltsstoffe kenntlich zu machen. Das finde ich zunächst mal sinnvoll, denn da ich selbst Allergiker bin, begrüße ich es, wenn ich lesen kann was wo drin ist.

Ich habe auch noch das hier gefunden: 8)

Zitat
KEIN EU-Verbot von Heilkräutern in Naturkosmetika

Seit einigen Wochen kursiert das Gerücht, dass ein EU-Verbot der Verwendung bestimmter Heilkräuter wie Ringelblume, Arnika, Schafgarbe und Johanniskraut in Naturkosmetikprodukten bevorsteht. Wie die für Kosmetika zuständige Generaldirektion "Unternehmen und Industrie" der Europäischen Kommission versichtert, besteht ein derartiges Vorhaben nicht. Wahr ist lediglich, dass nach geltendem europäischen Kosmetikrecht Hersteller und Importeure von kosmetischen Mitteln verpflichtet sind, bestimmte Duftstoff-Komponenten, die allergische Reaktionen hervorrufen können, in der Inhaltsstoffliste anzugeben.
Diese Kennzeichnungspflicht besteht ab einer Konzentration von 0.001 % der allergenden Substanz in kosmetischen Mitteln, die auf der Haut verbleiben (z. B. Cremen) bzw. ab 0,01 % in kosmetischen Mitteln, die nach der Anwendung abgewaschen werden (z. B. Haarshampoos).

Die Verpflichtung zur Angabe allergener Bestandteile in der Inhaltsstoffliste darf nicht mit einem Verbot von Heilkräutern gleichgesetzt werden!

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMGF nehmen genauso wie Vertreterinnen und Vertreter der übrigen 24 Mitgliedstaaten der EU laufend an der Entwicklung des EU-Kosmetikrechtes in den dafür zuständigen Gremien teil. Ohne Einbindung der Mitgliedstaaten kann ein EU-Verbot von Heilkräutern in Naturkosmetika nicht zustande kommen.
Quelle: BMGF | Bundesministerium für Gesundheit und Frauen | Radetzkystr. 2, 1030 Wien, Tel. 01/711 00-0

Was sagt ihr dazu?


Liebe Grüße
Thomas

Kurze Nachbemerkung:
Gerüchte sind immer schnell in die Welt gesetzt. Fakten zu suchen dagegen kostet wirklich Zeit.
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June

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #66 am: 27. Mai 2006, 22:07:19 »

Das klingt schon mal ganz anders, Thomas.

Ich finde es durchaus richtig, dass Lebensmittel exakt gekennzeichnet werden sollten.
Jeder hat ein Recht darauf zu wissen, was er isst, trinkt oder sich auf's Gesicht schmiert.
Für Allergiker ist es auch sehr wichtig;

Hier in Österreich habe ich übrigens noch nichts davon gehört, dass man seine Kräuter privat nicht verkaufen darf.
Es betrifft mich zwar nicht (ich verschenke meine nur) aber ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass da einiges schief gelaufen ist....
Und vielleicht ist es deswegen in einigen dt. Bundesländern verboten, aber mal ganz ehrlich...die meisten Leute die am Standl getrocknete Kräuter kaufen, wissen ganz genau wie diese Kräuter aussehen sollen, riechen, etc

Außerdem kann der Beutel mit dem Gartenkraut einfach nicht mithalten ;D

LG June
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June

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Irisfool

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #67 am: 27. Mai 2006, 22:28:32 »

@ fars , das Aconitum hat mir noch nie was ausgemacht ;D und wenn ich mich recht erinnere, hattest du auch noch nie "Nebenwirkungen".( Hast du dich damals etwa als heimlicher Hexenmeister geoutet? 8)), oder nur Glück gehabt?
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oile

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #68 am: 27. Mai 2006, 23:23:56 »

Hier findet Ihr das Arzneimittelgesetz
Wichtig für die Diskussion dazu ist der erste Abschnitt
Dann habe ich noch das gefunden: http://www.taz.de/pt/2006/04/08/a0140.1/text,
oder hier: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/03.02.2006/2329434.asp
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Querkopf

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #69 am: 28. Mai 2006, 00:15:26 »

Hallo, Oile,

hab Dank für die Recherche!

Es geht also um Einschränkungen des Handels, nicht des Anbaus (Cannabis und Papaver somniferum lasse ich mal außen vor, da gibt's ja qua Betäubungsmittelgesetz Einschränkungen/ Verbote auch beim Anbau) - im eigenen Garten, für den persönlichen Bedarf, kann also weiterhin jede/r tun & lassen, was er/sie will.

Das Gesetzes-Ziel finde ich gut und richtig. Im Prinzip. Aber: Die Grenzziehung zwischen "Arzneimittel" einerseits, "Lebensmittel" oder "Kosmetikum" andererseits dürfte bei Pflanzen z.T. schwierig sein. Denn so manches Küchenkraut hat ja nicht nur aromatisierende, sondern auch medizinische Effekte - soll deshalb der Verkauf z. B. von Salbeiblättern plötzlich Privileg der Apotheken sein?? (Der in einem der beiden Zeitungsartikel angesprochene Fall hat was von Schilda: Wenn ein Fruchtgelee-Hersteller allen Ernstes untersagt kriegt, seine Produkte mit Zitronenmelisse zu würzen, dann stimmt was nicht ::).)

Schöne Grüße
Querkopf
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)

Thomas

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #70 am: 28. Mai 2006, 00:45:19 »

Danke, Oile ... wieder ein paar Fakten mehr.

Anscheinend gibt es in dem ganzen Themenkomplex verschiedene Aspekte, von denen in Oiles Quellen (taz, Tagesspiegel) Regelungen in Brandenburg in den Vordergrund treten: Handel mit Heilkräutertees. Ähnliches klang auch in ein paar Posts vorher schon an.

Fakt ist, dass wir nicht einfach nur von Äpfeln oder Birnen reden, sondern von zum Teil schon pharmakologisch wirksamen Substanzen.

Ich finde es eigentlich ganz gut, dass nicht jeder einfach alles als Heiltee auf irgendeinem Markt verkaufen kann, ohne dass es nachvollziehbar kontrolliert wird. Ich sehe das analog zur ansonsten von einigen hier immer wieder geforderten Kontrolle und Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Der Anbau und Verkauf von so etwas im engeren Kreis, wo persönliche Bekanntschaften und Vertrauen vorherrschen, ist ja nicht betroffen.

Wie auch immer man dazu stehen mag: Jedenfalls waren anscheinend ein paar der in diesem Thread hier getroffenen Äußerungen vielleicht etwas ... hmm ... auf die Spitze getrieben.

Solche Übertreibungen schaden in meinen Augen einer Diskussion, die weiterführen könnte.


Persönliche Gute-Nacht-Grüße
Thomas
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DJTMichel

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #71 am: 02. Juli 2006, 15:02:03 »

Alle aus den Gärten zu verbannen wird selbst der Amtsschimmel nicht schaffen...

... aber das würde viele schöne, neue Arbeitsplätze schaffen (na ja, welche wiederum von uns Steuerzahlern finanziert würden)

meint

Michel (mit einer Eibe vor der Grundstücksmauer :o )
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Gruß
Michel

Xela

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #72 am: 06. Juli 2006, 20:59:30 »

wie schön das sich das geklärt hat ich war schon ganz entsetzt.

Ich weiss das Schlafmohn in Deutschland verboten ist wenn man mehr als 10 qm anbaut, aber Kräuter können sie für den eigen Bedarf wohl schlecht verbieten.

Im Moment ist es grad hipp Salbei zu rauchen, soll eine ähnliche Wirkung haben wie Hanf, wer weiss ob wir das nächstes Jahr noch anpflanzen dürfen ;D
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nr109

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #73 am: 06. Juli 2006, 21:21:50 »

insofern die frage: ist der anbau von schlafmohn ansich verboten oder ab einer kjumeter-grenze.


ich hatte mal von 15 m2 gehört.
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Xela

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Re:"verbotene" Kräuter?
« Antwort #74 am: 06. Juli 2006, 21:33:19 »

gib mal bei Ebay Schlafmohn zum suchen ein. Die Verkäufer schreiben alle es wären 10 qm.
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