Hallo, Gizi,
... Ein moderner (formaler?) Garten wäre viel besser, als der hundertste einheitliche Bürgergarten aus 1850.
"einheitlich" waren Bürgergärten um 1850 gerade
nicht - insofern kann's hochinteressant (und auch hochästhetisch) sein, der einstigen Gestalt eines individuellen Gartens nachzuspüren und sie wiederherzustellen. Natürlich nicht im Sinne sklavischer Nachahmung, sondern in ihren Strukturen, ihren wesentlichen Grundzügen, sozusagen ihrem Geist.
Andererseits schätzen kundige Denkmalschützer es auch oft, wenn das Umfeld eines Denkmals in bewusstem Kontrast zum Denkmal selbst gestaltet wird. Dann kommt's freilich entscheidend auf die gestalterische Qualität an. 08/15-Thujahecken-Gartenzwerg-Gedöns vorm Entree eines Herrenhauses von anno 1850, das geht nicht
- aber klare, schlichte, originell moderne Formensprache, das kann als Gegensatz zum Historischen sehr gut gehen.
@Laila:
... was genau ist denn der Unterschied zwischen einem echten Gartendenkmal und einem denkmalgeschützten Garten? ...
das ist das Gleiche, so weit ich weiß. Falls es doch Nuancen-Unterschiede geben sollte, machen sie den Kohl nicht fett
.
... Falls das komplette Areal unter Denkmalschutz steht, dann gilt auch übers komplette Grundstück das Denkmalschutzgesetz. ...
Das ist der Knackpunkt. Denkmalschützer sind nämlich penible Leute und gucken genau hin, was sie unter Schutz stellen - und sehr, sehr häufig sind das eben nur einzelne, genau bezeichnete Bauten/ Gebäude-Ensembles und nicht das gesamte Gelände. (Wie's im konkreten Fall aussieht, kann man in der Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes detailliert nachlesen.) Außerdem hat das Unterschutzstellen ja eine ganz triviale Voraussetzung: Vom historischen Original muss noch was Erkennbares da sein, das sich schützen lässt. (Den Zwiebelturm zum Beispiel, mit dem Kapelle XYZ mal im 17. Jh. gebaut wurde, kann heute keiner mehr schützen, wenn er im 18. Jh. abgebrannt ist und durch was Einfacheres ersetzt wurde
...)
Das ist bei Gärten oft schwierig, naturgemäß. Denn selbst (viele) Bäume haben nur eine begrenzte Lebensspanne, und wenn z. B. die morsch gewordenen alten Pappeln nicht ersetzt wurden, ist der Original-Charakter eines Gartens schnell verloren. Kein Denkmalpfleger, der bei Verstand ist, wird in solchen Fällen einen Garten unter ebenso strengen Schutz stellen wie das "typisch" gebliebene Haus davor oder dahinter. Tja, und dann muss man bei der Gartengestaltung eben nur drauf achten, dass sie eine angemessene Umgebung liefert fürs (Bau-)Denkmal. Wie das geschieht, das ist ein weites Feld; darüber muss man in jedem Einzelfall mit den zuständigen Leuten diskutieren.
Kann man in der Regel auch. Und je größer die ästhetischen Qualitäten des Entwurfs sind, den man vorlegt, desto leichter ist dann die Debatte.
Schöne Grüße
Querkopf