Der eine hält sich an die biologische Artdefinition, der andere an eine vorhandene Klassifikation.
Über "Die biologische Artdefinition" besteht durchaus keine durchgehend einheitliche Auffasung.
In der Zoologie hat sich wohl die Definition einer Art durchgesetzt als "natürliche Fortpflanzungsgemeinschaft von Individuen, die sich miteinander paaren und fortpflanzungsfähige Nachkommen hervorbringen".
Dagegen kenne ich aus der Botanik eher die Definition einer Art als "Gruppe, deren sämtliche Individuen einschließlich ihrer Vorfahren und Nachkommen in ihren wesentlichen Merkmalen übereinstimmen".
Die erste, evolutionsbiologische Definition macht über Ähnlichkeiten erstmal keine Aussage und beschränkt sich auf das wesentliche Kriterium der Fortpflanzung.
Die zweite Definition hingegen ist erstmal rein deskriptiv und prinzipiell auf Lebewesen ebenso anwendbar wie auf diverse andere Dinge wie Kristalle, Schrauben oder Knöpfe. Über eine tatsächliche Verwandschaft oder den Austausch von genetischem Material als wesentlichem Kriterium ist damit noch nichts ausgesagt.
Zu dem "Problem" bei Diospyros virginiana: Im Sinne der evolutionsbiologischen Definition hätten wir zwei (oder noch mehr) Arten, wenn sich die Individuen, die (bisher) aufgrund ihrer Ähnlichkeit in einer Art zusammengefasst wurden, nicht miteinander kreuzen und fertile Nachkommen hervorbringen können. Ganz egal, wie ähnlich die äußerlich aussehen mögen (Ähnliche Beispiele von unterschiedlichen Arten, die sich äußerlich vollkommen gleichen, gibt es wohl im Tierreich z. B. bei Insekten).
Allerdings können in solchen verzwickten Fällen wohl nur umfangreiche Untersuchungen weiterhelfen, die Verwandschaftsverhältnisse aufzuklären.