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Wird doch keiner von euch gewesen sein?
Auf jeden Fall ist es wirklich gemein unsere Idee schon zu mopsen, noch bevor wir darauf gekommen sind!
Dagegen muss unbedingt etwas unternommen werden. Ich lasse mir doch den lukrativen Podagra-Markt nicht aus den Händen reißen, noch bevor das Geschäft anfängt zu brummen.
Die Bezeichnung als Heilpflanze ist ja wohl unlauterer Wettbewerb.

Man muss doch irgendwie ein zertifiziertes Heilpflanzen-Unternehmen sein um sowas behaupten zu dürfen?
Kennt sich damit jemand aus?
Außerdem bezweifle ich, dass mein (unser, ihr wollt ja schließlich bei Erfolg im großen Umfang zuliefern) Konkurrent die Rechte am verwendeten Bildmaterial besitzt.
Auf eine anwaltliche Abmahnung möchte ich verzichten. Auch wenn anscheinend ein Teil der Anwälte am Hungertuch nagt (wie man an diesem Thread unschwer erkennen kann:
http://forum.garten-pur.de/index.php?board=53;action=display;threadid=19926

) und daher dringend unsere Unterstützung benötigt. (Irgendwie kein Wunder. Haben wir Wähler doch tatsächlich 134 Juristen in den Bundestag berufen, die sicher den ganzen Tag nichts anderes tun als die wenigen verbleibenen deutschen Gesetzte und Verordnungen dahingehend zu durchleuchten, welche noch gestrichen oder vereinfacht werden könnten.)
Aber zurück zum Thema:
Wir sollten unseren Mitbewerber zumindest auf die Zweifelhaftigkeit seines Vorgehens hinweisen. Wer sich mit dem Recht rund um die Heilpflanzenwerbung auskennt, möge bitte einen Vorschlag unterbreiten.
Unternehmerische Grüße,
Manfred