dank an herrn winkler!
bitte noch ganz kurz für doofe: was ist mit einem textteil/einer einzelnen strophe eines gedichts oder liedes, den/die ich abtippe und hier poste - gilt da auch die 70-jahre-bei-den-würmern-regel? ein beispiel: mir fliegt irgendein pop-ohrwurm im kopf rum und ich schreibe den refrain auf und poste das als morgengruß im gartencafé - geht das aus deiner/eurer/betreibersicht?
Zwergo, Du mußt halt darauf achten, daß Dein Beitrag eine entsprechende "Schöpfungshöhe" hat, dann paßt das schon.
Zu unterscheiden ist allerdings auch zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht. Als Autor überträgst man das Recht bzw. die Wahrnehmung der Rechte an verwertende Medien (Verlage zB) und/oder an Verwertungsgesellschaften (zB VG-Wort). Die können lästig sein.
Beispiel: Ich hatte in einer Anthologie ein Bild eine Malers abgedruckt, mit dem der Verlag in sehr gutem Einvernehmen stand, daher hab ich mit ihm persönlich den Abdruck gegen ein Freundschaftshonorar vereinbart. Und dann kam die Verwertungsgesellschaft und machte Streß: Denn der Maler hatte mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen, wonach jegliche Verhandlungen über sie laufen hätten müssen ...
Mit einem nicht genehmigten Abdruck verletzt man also - bei unterbliebener Nennung des Autors - ein Urheberrecht, aber gleichzeitig auch - wenn der Autor jemandem seine Verwertungsrechte übertragen hat, also immer dann, wenn der Text zB in einem lieferbaren Buch aufscheint - ein Verwertungsrecht.