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Autor Thema: Copyright beachten  (Gelesen 81919 mal)

Gart

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Re:Copyright beachten
« Antwort #15 am: 16. Februar 2009, 17:18:26 »

Oder ein Link auf sich selbst, da vermeidet man, dass man sich selbst einklagt und in den Ruin treibt.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2009, 17:18:37 von Gart »
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tiarello

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Re:Copyright beachten
« Antwort #16 am: 18. Februar 2009, 09:32:36 »

Ein link ist in jedem Fall immer die beste Lösung. :D

Und die Unbedenklichkeit gilt wirklich auch für Links direkt auf Abbildungen, wie z. B. dieser Art?

Schließlich fehlt hier jede Nennung des Urhebers und es ist nur für den etwas fortgeschrittenen Internet-Nutzer an der url erkennbar, wo das Bild seinen Ursprung hat. Oder spielt das gar keine Rolle?
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Thomas

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Re:Copyright beachten
« Antwort #17 am: 18. Februar 2009, 09:48:28 »

Hallo tiarello,

von der Logik her würde ich sagen, dass man auf alles einen Link setzen darf, worauf es möglich ist zu linken und was nicht ausdrücklich untersagt ist oder gegen geltendes Recht, Nutzungsbedingungen etc. verstößt. Denn Verlinkungen gehören zum Wesen von WWW und HTML.

Von der Logik her, wie gesagt. Wie das im konkreten Fall Juristen sehen mögen, weiß ich allerdings nicht.

Liebe Grüße
Thomas
« Letzte Änderung: 18. Februar 2009, 09:48:49 von Thomas »
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Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.

Gart

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Re:Copyright beachten
« Antwort #18 am: 18. Februar 2009, 09:54:08 »

Setzen darf man so einen Direktlink auf ein Bild schon.
Womöglich darf man ihn nicht anklicken, weil man dadurch geschütztes Bildmaterial in den Zwischenspeicher lädt. Da bin ich mir nicht sicher, würde dies aber als generelle Regel für übertrieben halten. Bei der per se illegalen Kinderpornografie hingegen beginnt das Delikt mit dem Anklicken des Links.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2009, 09:55:02 von Gart »
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Nina

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Re:Copyright beachten
« Antwort #19 am: 18. Februar 2009, 10:01:05 »

Habe da etwas gefunden:

Zitat
b) Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.

Quelle: http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/u_urhg_16-abs-1.html (Urteil, I ZR 259/00)

Also: Links sind ok! :D
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Gart

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Re:Copyright beachten
« Antwort #20 am: 18. Februar 2009, 10:05:54 »

Also: Links sind ok! :D

Danke. Sehr interessant.

Da "grundsätzlich" steht, wär höchstens noch interessant, in welchen Einzelfällen durch das Setzen bzw. Anklicken eines Links dann doch ein urheberrechtlicher Störungszustand :P geschaffen wird. Oder war das mal wieder ein stilistisches "grundsätzlich" ohne jede Bedeutung.
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tiarello

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Re:Copyright beachten
« Antwort #21 am: 18. Februar 2009, 10:27:50 »

Also: Links sind ok! :D

...und solche Einbettungen (richtiger Fachausdruck? ), wie diese hier, wären es eben nicht, wenn ich alles richtig verstanden habe?


Danke für die Infos!



« Letzte Änderung: 18. Februar 2009, 10:28:30 von tiarello »
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Hellebora

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Re:Copyright beachten
« Antwort #22 am: 18. Februar 2009, 10:28:44 »

:o

dank an herrn winkler! :D

bitte noch ganz kurz für doofe: was ist mit einem textteil/einer einzelnen strophe eines gedichts oder liedes, den/die ich abtippe und hier poste - gilt da auch die 70-jahre-bei-den-würmern-regel? ein beispiel: mir fliegt irgendein pop-ohrwurm im kopf rum und ich schreibe den refrain auf und poste das als morgengruß im gartencafé - geht das aus deiner/eurer/betreibersicht? ::)

Zwergo, Du mußt halt darauf achten, daß Dein Beitrag eine entsprechende "Schöpfungshöhe" hat, dann paßt das schon.

Zu unterscheiden ist allerdings auch zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht. Als Autor überträgst man das Recht bzw. die Wahrnehmung der Rechte an verwertende Medien (Verlage zB) und/oder an Verwertungsgesellschaften (zB VG-Wort). Die können lästig sein.
Beispiel: Ich hatte in einer Anthologie ein Bild eine Malers abgedruckt, mit dem der Verlag in sehr gutem Einvernehmen stand, daher hab ich mit ihm persönlich den Abdruck gegen ein Freundschaftshonorar vereinbart. Und dann kam die Verwertungsgesellschaft und machte Streß: Denn der Maler hatte mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen, wonach jegliche Verhandlungen über sie laufen hätten müssen ...

Mit einem nicht genehmigten Abdruck verletzt man also - bei unterbliebener Nennung des Autors - ein Urheberrecht, aber gleichzeitig auch - wenn der Autor jemandem seine Verwertungsrechte übertragen hat, also immer dann, wenn der Text zB in einem lieferbaren Buch aufscheint - ein Verwertungsrecht.
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Thomas

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Re:Copyright beachten
« Antwort #23 am: 18. Februar 2009, 10:49:23 »

...und solche Einbettungen (richtiger Fachausdruck? ), wie diese hier, wären es eben nicht, wenn ich alles richtig verstanden habe?

Richtig, solche Einbettungen / Einbindungen von Bildern sind ohne Genehmigung nicht zulässig.


Liebe Grüße
Thomas
« Letzte Änderung: 18. Februar 2009, 10:49:46 von Thomas »
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Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.

tiarello

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Re:Copyright beachten
« Antwort #24 am: 18. Februar 2009, 10:59:52 »

Ist ja eigentlich ne übersichtliche Regel, die auch für juristisch Blöde, wie mich leicht zu kapieren ist. Danke!
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Thomas

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Re:Copyright beachten
« Antwort #25 am: 05. März 2009, 11:20:17 »


Wir haben wieder ein Schreiben von einem Anwalt wegen Copyrightverletzung bekommen!

Es ging darum, dass in der Gartenküche in einem Thread ein Dialog zwischen Karl Valentin und Liesl Karlstadt über Semmel(n)knödel(n) von einem unserer Mitglieder einkopiert worden war.

Hier das Anwaltsschreiben:

Zitat
Betreff: Urheberrechte "Karl Valentin"
An: redaktion@garten-pur.de
Datum: Wed, 04 Mar 2009 19:06:54 +0100

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns an Sie als Verwalter des urheberrechtlichen Nachlasses von Karl Valentin im
Auftrag der Erbin. Wir haben kürzlich festgestellt, dass von Ihnen über das Internet unter

http://forum.garten-pur.de/index.php?board=52;action=printpage;threadid=14111

urheberrechtlich geschütztes Repertoire von Karl Valentin der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht wird, das nach wie vor urheberrechtlich geschützt ist. Dies verletzt u. a. die
unserer Mandantin allein zustehenden Rechte des Künstlers Karl Valentin zur öffentlichen
Zugänglichmachung seiner Werke (§ 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG)). Gemäß § 64 UrhG
erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers, bei Karl Valentin also
erst im Jahr 2018. Eine Lizenz für eine Onlineauswertung wurde Ihnen nicht erteilt, so
dass diese Verwertung unberechtigt erfolgt.

Wir haben Sie dementsprechend zur Vermeidung eines Rechtsstreits aufzufordern, ab sofort
jegliche weitere Online-Nutzung der Werke Karl Valentins zu unterlassen und diese
unverzüglich aus Ihrem Internetauftritt zu löschen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Benutzung der künstlerischen Werke und des Namens von
Karl Valentin für künstlerische Darbietungen und im geschäftlichen Verkehr solchen
Personen und Unternehmen vorbehalten bleiben muss, die von unserer Mandantin dazu
legitimiert und autorisiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. XXXXXXXXX
Rechtsanwalt

Sicherheitshalber habe ich den Namen des Anwalts entfernt.

Auch wenn das hier glimpflich - d.h. ohne Kosten - verlaufen ist, so zeigt der Vorgang doch, in welche Schwierigkeiten uns unbedachte Copyrightverletzungen bringen können.

Deshalb im Zweifel lieber verlinken als kopieren.


Liebe Grüße
Thomas
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zwerggarten

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Re:Copyright beachten
« Antwort #26 am: 05. März 2009, 11:33:48 »

dieses urheberrecht ist einfach zum k...! :P >:(

sehe ich es richtig, dass, dem link im anwaltlichen schreiben gefolgt, das monierte zitat ohne hinweis auf eine entfernung entfernt wurde? ich finde jedenfalls keine worte vom künstler karl valentin oder frau liesl karlstadt? es hätte mich interessiert, wie umfangreich dieses zitat war...
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Admin

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Re:Copyright beachten
« Antwort #27 am: 05. März 2009, 11:38:13 »

Seehr umfangreich - Ehrlich!

Mir war es vorallem wichtig, daß es sofort verschwindet.

LG Nina

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oile

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Re:Copyright beachten
« Antwort #28 am: 05. März 2009, 11:40:54 »

Oh je! Das hieße ja, dass man alle threads durchgehen muss, ob irgendwo etwas reinkopiert wurde. Wie ätzend!
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"Wenn also Millionen Menschen evidenzbasierte Angst vor der Klimakrise haben, wenn Minderheiten rechte Gewalt benennen, dann ist das 'Hafermilch-Wokeness', wenn aber Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, die hetzt & die Klimakrise leugnet, dann sind das 'berechtigte Sorgen'?"
Luisa Neubauer

Gartenlady

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Re:Copyright beachten
« Antwort #29 am: 05. März 2009, 11:42:36 »

Zitieren ist ja erlaubt, aber wer definiert wie groß das Zitat sein darf?
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