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(Anonymes Zitat von den Gartenmenschen)
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|30|8|Zur allgemeinen Erheiterung erinnere ich an eine Wortschöpfung aus einem Fachthread: steingartenpolsterpuppenstubenblüher (von zwerggarten)

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Autor Thema: Eine kleine Schwanengeschichte  (Gelesen 4118 mal)

Paulownia

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #30 am: 02. November 2007, 10:19:41 »

Ich kenne jetzt nicht die Situation mit deinem Garten und Teich, aber wenn ich mir die Bilder so ansehe, frage ich mich, ob der Teich eigentlich nicht zu deinem Garten gehört (Zaun drum rum?)und damit an dem eigentlich gar nicht gejagd werden dürfte?

mfg


Wirklich traurige Geschichte,
Doch habe ich beim betrachten Deiner Bilder auch gleich an Amurs Aussage gedacht. Normalerweise ist der Teich wenn er eingezäunt ist und Deiner nicht mehr im Jagdbezirk.
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LG Margrit
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bea

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #31 am: 03. November 2007, 18:43:09 »

Auszug aus dem Tierschutzgesetz:

Zitat
Zwölfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 17

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
  ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
  einem Wirbeltier

  a)
  aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
  b)
  länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

  zufügt.


LG, Bea
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Feder

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #32 am: 04. November 2007, 11:10:31 »

Traurige Geschichte, aber wenigstens konnten die Schwäne bei dir Junge grossziehen.
Die, die Schwäne abgeknallt haben, würde ich anzeigen. Es wird Zeit, dass die Leute die Tierschutzgesetze kennenlernen.
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Das Natürliche bleibt immer gleich. Das Normale ändert sich alle 100 km oder alle paar Jahre.
  Pat Parelli

Amur

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #33 am: 04. November 2007, 12:54:50 »

Wie gesagt, eS ist kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und auch kein Verstoss gegen das Naturschutzgesetz.

http://www.schleswig-holstein.de/MLUR/DE/NaturschutzForstwirtschaftJagd/PDF/MLUR__051020__Jagdzeiten__2,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Höcherschwäne haben in SH Jagdzeit von 1.11. bis 20.2..

Also entweder stammt die Story vom letzten Jahr, oder es liegt ein Schonzeitverstoss vor. Des weiteren dürfen Schwäne laut Liste nur mit Kugel geschossen werden. D. h. bei den Entenjagden (da wird nur Schrot geschossen) dürfen die Schwäne nicht geschossen werden.

mfg
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bea

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #34 am: 04. November 2007, 13:10:50 »

Aber man lässt ein erschossenes Tier doch nicht einfach liegen..........(oder ist das waidgerecht?)
Schon garnicht vorm Wohnzimmerfenster
Und, gab es nicht einen Sicherheitsabstand von Wohngebieten für jagdbares Wild?
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Amur

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #35 am: 04. November 2007, 15:09:39 »

DAs mit den nicht nachgesuchten Schwan ist eine Sauerei, das stimmt vollkommen.
Den "Sicherheitsabstand" gibts nur für Haustiere. Sobald die geschossene Ortschaft (im allgemeinen die Zäune der Hausgärten) aus ist, kann gejagd werden. Natürlich unter Beachtung der Sicherheitsregeln. Niedergehende Schrote (wenn sie von oben runter kommen) sind zwar nicht gefährlich,aber zeugen von falscher Schussrichtung.

mfg
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Dicentra

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #36 am: 04. November 2007, 15:22:52 »

Was für eine traurige Geschichte!

Ich werde fuchsteufelswild, wenn jemand einfach ohne Sinn und Verstand Tiere verletzt oder gar tötet. Und da sie den armen Schwan einfach haben liegen lassen, lag ja wohl kein Grund vor, dass er überhaupt sterben musste.

LG Dicentra
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Paulownia

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #37 am: 04. November 2007, 20:01:55 »

Sag mal Amur, ist es nicht auch so, daß man eingezäunte Flächen im Aussenbereich aus der Bejagung herrausnehmen kann, bzw. muss?
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LG Margrit
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kaieric

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #38 am: 05. November 2007, 23:51:09 »

igitt und pfui!!!!!!!!
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Amur

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #39 am: 06. November 2007, 16:22:00 »

Sag mal Amur, ist es nicht auch so, daß man eingezäunte Flächen im Aussenbereich aus der Bejagung herrausnehmen kann, bzw. muss?

Ich hab jetzt nur Niedersachsen gefunden. Wird aber in SH nicht so sehr abweichen :

§ 9 Jagdgesetz Niedersachsen:

Befriedete Bezirke und Naturschutzgebiete

(1) Befriedete Bezirke sind

Gebäude,
Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,
eingefriedete Campingplätze,
Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
Friedhöfe,
alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich bebauten Ortsteile und
Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen,
zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder
zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten werden (Sondergehege).


(2) Die Jagdbehörde kann

vollständig eingefriedete Grundflächen, die nicht nach Absatz 1 befriedet sind,
öffentliche Anlagen,
Fischteiche und andere Anlagen zur Fischhaltung oder zur Fischzucht sowie sonstige stehende Gewässer einschließlich der darin gelegenen Inseln,
Sportplätze und
Golfplätze
zu befriedeten Bezirken erklären.

(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn.2 bis 6 und Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes beauftragen.

...


Also nur einzäunen reicht nicht. Da muß dann dieses Grundstück schon von den Behörden zum befriedeten Bezirk erklärt werden.
In seinem Fall müßte er den Teich mit seinem Garten umzäunen.
Dann könnte man sagen er gehört zum Hausgarten oder Hofbereich und wäre befriedet.
Da er aber wohl die anschließende Wiese von dem "bösen Bauern" gepachtet hat, wird das wohl nix.

mfg
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SouthernBelle

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #40 am: 06. November 2007, 17:06:20 »


Wie soll ich denn das verstehen?



(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn.2 bis 6 und Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes beauftragen.

...




Kann die Jagdbehoerde ohne mich zu fragen einem "Jagdberechtigten" gestatten, auf meinem (grossen) Gartengrundstueck hinterm Haus, mit Zaun/Hecke/Schlot eingefriedet zu jagen? Frueher war das eine Weide, weshalb beim Kauf irgendsoeine landwirtschaftliche Stelle einwilligen musste.
Ganz am Anfang liefen da mal Jaeger auf dem Grundstueck rum und sind dann vorne durch die Hecke gebrochen, weil das Tor verschlossen war. Legal sowas??? Muesste so ein Recht ins Grundbuch eingetragen werden?

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Amur

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #41 am: 09. November 2007, 15:12:18 »

Oh je, das sind juristische Details.
Zunächst mal ist erst die Frage zu klären, ob deine Weide nur durch die Hecke ein befriedeter Bezirk wurde. Denn nur durch den Kauf (ich nehm mal an ihr habt es zum Hausgrundstück dazugekauft) und durch die Pflanzung von Hecken gehört es ja rechtlich trotzdem nicht zum Hausgarten, sondern ist immer noch ein separates Flurstück. Wäre bei dem Teich wahrscheinlich auch ein Problem.

Insofern ist erst mal das zu klären. Vermutlich wird das Grundstück immer noch im Jagdkataster geführt.
Wie man es da rausbringt ist eine andere Frage. Vermutlich müßte man bei der unteren Jagdbehörde den Antrag stellen, daß dieses Grundstück als befriedeter Bezirk eingetragen wird.
Aber das ist was für jagdrechtliche Profis.

mfg
« Letzte Änderung: 09. November 2007, 15:13:45 von Amur »
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SouthernBelle

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #42 am: 09. November 2007, 15:58:50 »

Puh, sowas habe ich befuerchtet.
Das Grundstueck wurde zwar mit Haus als ganzes erworben, aber wieviele Flurstuecke das sind muss ich mal nachsehen.
Ich werde mal die Gemeinde nach dem Jagdkataster fragen. Wenn das Grundstueck bejagbar waere, sollten wir vermutlich Zwangsmitglieder der Jagdgenossenschaft geworden sein und zumindest gefragt worden sein, ob wir da selbst jagen koennen/wollen (wenn ich bei meinem kurzen Streifzug mit Deinen Fachwoertern nicht auf Abwege gelangt bin).
Bei mehreren Flurstuecken waere aber das Hausgrundstueck selbst doch wohl nicht bejagbar und daher auch nicht einfach so betretbar...(durch die Hecke brechen um einen Umweg zu sparen, tststs).
Wie schoen, dass alles so komplett geregelt ist. ???
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Roland

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Re:Eine kleine Schwanengeschichte
« Antwort #43 am: 12. November 2007, 21:21:55 »

Leider gehört der Teich nicht mir und damit zum Jagdrevier und man weiß hier, wann und wen man jagen darf, zumindest haben die kleinen Schwäne überlebt :-[

Heute hatte ich aber Besuch, das scheint ein beliebter Brutplatz zu werden ;)

GrößenänderungIMG_2843.JPG



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« Letzte Änderung: 12. November 2007, 21:34:25 von Roland »
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