Sag mal Amur, ist es nicht auch so, daß man eingezäunte Flächen im Aussenbereich aus der Bejagung herrausnehmen kann, bzw. muss?
Ich hab jetzt nur Niedersachsen gefunden. Wird aber in SH nicht so sehr abweichen :
§ 9 Jagdgesetz Niedersachsen:
Befriedete Bezirke und Naturschutzgebiete
(1) Befriedete Bezirke sind
Gebäude,
Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,
eingefriedete Campingplätze,
Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
Friedhöfe,
alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich bebauten Ortsteile und
Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen,
zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder
zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten werden (Sondergehege).
(2) Die Jagdbehörde kann
vollständig eingefriedete Grundflächen, die nicht nach Absatz 1 befriedet sind,
öffentliche Anlagen,
Fischteiche und andere Anlagen zur Fischhaltung oder zur Fischzucht sowie sonstige stehende Gewässer einschließlich der darin gelegenen Inseln,
Sportplätze und
Golfplätze
zu befriedeten Bezirken erklären.
(3) Wenn die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, kann die Jagdbehörde in befriedeten Bezirken nach Absatz 1 Nrn.2 bis 6 und Absatz 2 eine beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person gestatten. In den Fällen des Absatzes 2 sollen die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten, wenn sie nicht selbst befugte Jägerinnen oder Jäger sind, bevorzugt die jagdausübungsberechtigte Person des betreffenden Jagdbezirks einschließlich deren Jagderlaubnisberechtigte mit der Durchführung und dem Recht zur Aneignung des erlegten Wildes beauftragen.
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Also nur einzäunen reicht nicht. Da muß dann dieses Grundstück schon von den Behörden zum befriedeten Bezirk erklärt werden.
In seinem Fall müßte er den Teich mit seinem Garten umzäunen.
Dann könnte man sagen er gehört zum Hausgarten oder Hofbereich und wäre befriedet.
Da er aber wohl die anschließende Wiese von dem "bösen Bauern" gepachtet hat, wird das wohl nix.
mfg