Sobald Pflanzen aus der CITES-Liste, Anhang 2 auf der Rechnung angeführt sind, bleibt das Paket liegen, bis ein Zertifikat oder Bestätigung eingelangt ist, dass die Pflanzen unter behördlicher Aufsicht im Erzeugerland künstlich vermehrt wurden. Ich habe dies schon zweimal durchexerziert, das eine Mal ging das Paket wieder retour nach den Staaten, weil ich ganz offiziell Cypripedium parviflorum bestellt hatte und annahm, diese seien reell kultiviert. Es dauerte geschlagene 14 Tage, bis ich eine Benachrichtigung per Post bekam. Auch durch schnelles Reagieren bekamen wir aus den USA kein positives Fax. So ging das Paket wieder zurück, die Pflanzen sahen dementsprechend aus, wie man sich vorstellen kann.
Und dann ist leider Europa nicht gleich Europa. In Österreich gilt ein Gewichtszoll, in anderen Ländern ein Wertzoll, egal woher die Pflanzen kommen. In Österreich unterscheidet man zwischen Wurzelstöcken und Gehölzen. Dies gilt für alle Sendungen aus Drittstaaten, so auch China und Kanada etc.
Hier in Österreich waren sie schon immer hypergenau, Deutschland ist da etwas laxer und Frankreich und Italien gelten bereits als Geheimtipp. Manche werden also die Pflanzen auf der Rechnung und dem Pflanzenschutzzeugnis umdeklarieren, da wäre ich aber sehr vorsichtig. Vielleicht ist doch unter den Zöllnern einer unter 1000den zu finden, der einen Maiglöckchenkeim von einem Cypripedium unterscheiden kann. Oder zwischen Gladiolen und Cyclamen...
Samensendungen werden ganz normal nach der Rechnung, also dem Warenwert verzollt. Hier hatte ich noch nie nennenswerte Probleme.
Das Verbringen von Pflanzen und Saatgut sind zweierlei Paar Stiefel.
Wenn es sich um kleine Sendungen handelt, immer "Gift" draufschreiben, geht in der Regel durch, egal ob Pflanzen oder Saat. Umgekehrt, d.h. in die USA sind sie viel vorsichtiger, wegen Krankheiten etc. Auch Neuseeland und Australien sind sehr rigide und paranoid, dabei ist bei denen eh schon Hopfen und Malz verloren. Denn nirgendwo auf der Welt sah ich mehr Neophyten als in NZ!
Begreiflich, dass auf Pflanzen genauso Zoll zu entrichten ist, wie bei anderen Waren. Unbegreiflich ist es, dass in die Schweiz ein Gesetz gibt, das besagt, dass für den Privatgebrauch eine geringe Menge Pflanzen zollfrei importiert werden dürfen. Wie hoch die geringe Menge sein darf, ist Ermessenssache und unterliegt der Laune des Zöllners am Grenzübergang. Das Pflanzenschutzzeugnis entfällt seit 3 Jahren. Wenn die Kunden in der Schweiz im Ausland eine Paketsendung bestellen, ist das schon wieder viel offizieller und es wird ein mords Hickhack veranstaltet. Mir ist es wiederholt passiert, dass wir ein Paket zurückbekamen mit der Angabe, Pflanzen dürften nicht verzollt werden (!!!).