Meist ist es ja so, das der Baum der stört vor der Bebauung, Strassenänderung bereits vorhanden war. Schade, das diese Bäume nicht in die Städteplanung mit einbezogen werden.
Wir hatten ein riesengroßes Grundstück im Stadtbereich. Dort standen zwei 100jährige Linden. Auf dem Nachbargrundstück wurde ein Baugebiet erstellt mit unerlaubter Grenzbebauung. Wir haben in weiser Voraussicht gegen die Grenzbebauung geklagt mit dem Resultat, das die Linden nicht gefällt, beschnitten oder sonst wie zurückgesetzt werden dürfen.
Mit dem neuen Nachbarn wollten wir uns zusammentun, um gegen die Baufirma vor zu gehen. Leider war der so engstirnig, na ja das Ende war, dass er Nachts mit Steigeisen den Baum erkletterte und große Äste kappte, unseren Hund vergiftete und einen neuen Zaun einklagte. Den Zaun hat er bekommen: H 170, Sichtschutzbretterwand vom Baumarkt.
Ein unsinniger Streit um 100 jährige Bäume im Stadtgebiet.
Ich denke, bei einer Neupflanzung in der Stadt sollte man schon den evt. Störfaktor berücksichtigen und dementsprechende Bäume wählen. Doch bei bereits vorhandenen sollte man sich doch arrangieren. Es dauert so extrem lange bis sie so groß sind und evt. stören, wer mag da ihnen den Platz streitig machen wollen.
Wenn jedoch ein Baum an Standfestigkeit verliert,oder morsch wird (auch Bäume sind vergänglich) sollte man sich schon aus Sicherheitsgründenzum fällen entscheiden. Nicht jedoch wegen Schatten, Laub usw.