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News: Wenn im April die Maikaefer fliegen, bleiben die meisten im Schmutze liegen
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|25|4|Die Spanner habe ich alle gefressen. (anonymes Zitat aus einem Fachthread)

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Autor Thema: Gartenrecht - Rankgitter  (Gelesen 13172 mal)

Staudo

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #15 am: 16. Mai 2008, 21:29:08 »

Dein Nachbar ist vermutlich schwierig. Was kann man gegen so einen Sichtschutz haben?


Auf Wunsch geändert. ;)
« Letzte Änderung: 18. Mai 2008, 12:10:01 von Staudenmanig »
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*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #16 am: 16. Mai 2008, 22:02:46 »

Er entfernt seit Jahren jedes Blatt ::) ,was durchschaut. ::)
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Bin im Garten.
Falk

Zazoo

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #17 am: 16. Mai 2008, 22:12:00 »

Hi Falk,

sag mal, ganz realistisch, was Du glaubst. Würde ein Gespräch zwischen Nachbarn, nett auf einen Kaffee eingeladen, etwas bringen?
Selbst wenn nicht, dann ist es einen Versuch wert, denn wenn es über einen Schiedsmann läuft, hat so etwas immer Vorteil für den, der das Gespräch vorschlug, bzw. nicht ausschlug.
Ich drück Dir die Daumen, dass das alles "easy" für Dich von Statten geht!

Lg
Maren
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thegardener

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #18 am: 16. Mai 2008, 22:25:12 »

Falk, ich hatte so ein Nachbarntheater auch gerade und würde an deiner Stelle einfach Daten zusammentragen wie Unterlagen über den Zeitpunkt des Aufbaus und des Besitzerwechsels( habe ich nie, irgendwas fehlt immer ::) ) . Aktiv musst Du erst werden wenn etwas schriftlich kommt. Scheinbar gibt es Menschen ,die keinen Frieden mögen .
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ansa

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #19 am: 16. Mai 2008, 22:51:17 »

Wenn er seit Jahren jedes Blatt entfernt, liegt das Problem wahrscheinlich gar nicht am Gitter. Er möchte jedenfalls definitiv keien Weinranken in seinem Garten.

Vielleicht gibt es auch noch andere Dinge, über die er sich ärgert, gegen die er aber nichts unternehmen kann (spielende Kinder, Hundegebell, häufiger Besuch im Garten, Grillgeruch...) Und so beschwert er sich über das, was das Gesetz seiner Meinung nach nicht erlaubt.

Da du ja noch länger neben ihm wohnen wirst, ist Diplomatie wichtiger als Recht zu haben. Ein freundliches Nachfragen, ein Besuch in seinem Garten, um das Rankgitter von seiner Seite zu sehen, großes Erstaunen über die "wild wachsenden" Weinranken und das Angebot sie immer, wenn sie stören von seiner! Seite zurückzuschneiden, können Wunder wirken.

Wenn nicht, wars wenigstens einen Versuch wert!
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Querkopf

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #20 am: 18. Mai 2008, 01:47:05 »

Hallo, Falk.

Der Nachbar verlangt die Änderung des "Sichtschutzes ". Laut Ordnungsamt kann ein Rankgitter (Lattenkonstruktion) bis 2m hoch sein. ...
dann ist es sicher nicht falsch, wenn du erstmal auf begrifflicher Genauigkeit bestehst: Du hast ein "Rankgitter" gebaut :), Punkt. Keinen "Sichtschutz".

...Mit Bewuchs z.B. Wein war man sich unsicher. ...
Hm: Was soll denn ein "Rankgitter", an dem nix rankt? "Rankgitter" werden doch erst durch Bewuchs zu solchen...

... Von Nov.-April ist das Rankgitter kein Sichtschutz auf Grund der großen Zwischenräume, im Hochsommer macht der Wein fast dicht. ...
Heißt: Die Hälfte des Jahres kann man durchgucken. So what?

Er entfernt seit Jahren jedes Blatt ::) , was durchschaut. ::)
Nuja, Wilder Wein neigt zur Übergriffigkeit, wurzelt sich rasch ein, wenn Ranken Bodenkontakt kriegen; insofern hat diese Überpingeligkeit immerhin einen rationalen Kern. Ich selber gehe dort, wo von Nachbars her Efeu und Wilder Wein durch den Zaun wachsen, auch zwei-, dreimal im Jahr mit der Schere am Maschendraht entlang. Nachbars verfahren ebenso, wenn meine Clematis ihnen die grenznahe Gerätehütte ungebührlich zuwuchern. Wir haben vor Jahren mal drüber geredet; seither wird - so behutsam wie möglich - in stillschweigendem Einverständnis geschnippelt.

Nach dem, was du schreibst, wird das bei euch so nicht gehen. Aber wenn du einerseits, siehe oben, auf terminologischer Exaktheit ("Rankgitter"!) bestehst, andererseits demonstrativ - am besten schriftlich - konstruktive Nachbarschaft anbietest (z. B., wie Ansa vorgeschlagen hat, mit der Offerte, etwa störende Parthenocissus-Triebe auf Nachbars Grundstück regelmäßig zu beschneiden), dürftest du gute Karten haben, falls die Sache allen Ernstes vorm Schiedsmann oder gar vor Gericht verhandelt werden sollte.

Und dass das Rankgitter schon so lange steht, ohne das der Nachbar jemals was beanstandet hat, ist mit Sicherheit ein ganz dicker Extra-Pluspunkt.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast: Nutze sie, um den Rat eines guten, einschlägig erfahrenen Anwalts einzuholen. Vorbeugend, damit's gar nicht erst zu einem (womöglich teuren) juristischen Verfahren kommt - für Versicherungsmenschen hat solch eine Kosten-Argumentation in der Regel Gewicht ;),,,

Toitoitoi & schöne Grüße
Querkopf
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"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)

Crispa †

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #21 am: 18. Mai 2008, 07:12:43 »

Hallo falk,

ich finde dein Rankgitter und auch die Bepflanzung grundsetzlich sehr schön und hiergegen wird sicher auch dein Nachbar nichts haben.

Aber handelt es sich wirklich um Parthenocissus tricuspidata "Veitchii", die Mauerkatze? Wie ich auf deinem Bild erkennen kann müßte es eigentlich Parthenocissus quinqefolia sein.

Allerdings kenne ich auch das Wuchsverhalten, aus eigener Erfahrung, von Parthenocissus quinqefolia wenn dieser jetzt 12 Jahre alt ist. Der macht jährlich ganz locker Triebe von 5 - 6 m Länge und da frage ich mich wo die wohl hinwachsen. Viele Triebe schieben sich ja auch erst einmal auf dem Boden entlang um dann irgendwo an geeigneter Stelle hochzuranken. Für den "Wilden Wein", wie er volkstümlich heißt, wird das die Hecke deines Nachbars sein evtl auch in nahe der Grenze stehende Gehölze. Parthenocissus quinqefolia wächst so auch in die Breite zu deinem Nachbarn. Außerdem werden die Triebe welche 2 m Höhe erreicht haben irgendwo hinranken, sicherlich werden sie sich auch zu Deinem Nachbarn rüberwachsen bzw es wird sich oberhalb des Rankgitters ein ein Gewirr von vielen Trieben bilden welches dann irgendwann zu einer Seite kippt.

Das natürliche Wuchsverhalten von "Parthenocissus quinqefolia" ist eigentlich ganz anders. Es bilden sich wenige Triebe welche über Jahre, in Bäumen, in die Höhe wachsen und sich im Kronenbereich der Bäume in 10 - 30m Höhe ausbreiten. Da dein Wilder Wein aber jährlich beschnitten wird bildet sich eine vielzahl von Trieben die alle versuchen irgendwo versuchen hochzuranken.

Es ist somit die falsche Pflanze für dein Rankgitter. Dies dürfte eigentlich auch dir nicht entgangen sein. Ich würde freundschaftlich mit meinem Nachbarn sprechen und die falsche Bepflanzung eingestehen und mit ihm gemeinsam eine Lösung suchen. Evtl. trägt er ja auch eine gemeinschaftliche Pflanzug mit und gestaltet mit dir eure neue Grenzbepflanzung.
 
« Letzte Änderung: 18. Mai 2008, 07:19:05 von Crispa »
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Liebe Grüsse Crispa

*Falk*

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Re:Gartenrecht - Rankgitter
« Antwort #22 am: 18. Mai 2008, 11:10:51 »

Hallo Querkopf, Hallo Crispa,
Danke für Eure sehr hilfreichen Antworten. Der Wein ist natürlich
etwas pflegeintensiv.12 Jahre haben wir die Triebe entsprechend gelenkt und gekürzt,
da sehr gut zugänglich. Der Nachbar hat nur einzelne Blätter, die durchgeschaut haben entfernt.Ranken in der Hecke oder an seiner Hauswand hat es nie
gegeben.
 
LG Falk
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Bin im Garten.
Falk
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