Ich muss hier mal ein Problem schildern - vielleicht habt Ihr ähnliches schon mal erlebt.
Bei mir geht es um ein Tomatenhaus sowie um Staudenbeete. Das Problem besteht darin, dass der Nachbar und der Vorstand eine andere, engere Auffassung von Ästhetik haben. (Das wichtigste Wort ist hier "saubermachen", was sich dann als "gekratzte Erde" rundum besichtigen lässt.)
Mein Garten ist ein Pachtgarten in einer Brandenburger Kolonie, insofern gilt eine Gartenordnung, dazu die Landesgartenordnung und natürlich BauO und BKleingG.
Länge 4,80m, Breite 1,60, Höhe 2,20, Abstand von der Grenze 1,0m. Mit diesen Maßen hält die Bude die Gartenordnung ein.
Bauweise: Gerüst aus Holz. Seiten aus gebrauchten Holzrahmenfenstern, Südseite zum Sonnenschutz weiß besprüht. Das Dach besteht aus diesen Polyester-Sinus-Wellplatten. Statt eines tiefergehenden Streifenfundamentes aus Beton habe ich als Schutz gegen aufsteigende Nässe Betonsteine verlegt (Kantensteine). Fotos hier:
http://forum.garten-pur.de/Gemuesebeet--20/Zeigt-bitte-Euere-Tomatenhaeus-12809_255A.htmIm Antrag vom Sommer 2007 bin ich nach erstem Aufmaß noch von 4,0m Länge ausgegangen. In den Antrag, der mit Unterschrift vom Vorstand genehmigt worden ist, habe ich auch die Bauweise hineingeschrieben, "alte Holzrahmenfenster".
Im März 08 merkte ich, dass mehr Platz als 4,0m ist und habe sofort einen Änderungsantrag eingereicht. Den hat der Vorstand nicht beantwortet; ich habe aber einen Zeugen für den Einwurf. Das Häusel ist jetzt 80 cm länger und damit immer noch weit unter der zulässigen Grundfläche von 10m2.
Am Wochenende war Gartenbegehung. Es kam nur einer vom Vorstand, dieser eine ist auch mit meinem Nachbarn befreundet. Er sagte:
1. Das Gewächshaus ist zu lang. Wir haben keinen Antrag auf Verlängerung bekommen.
2. Das Gewächshaus ist sowieso alles Müll und muss wieder abgerissen werden. "Bau was Ordentliches hin oder such dir ne neue Gartensparte"
3. Deine Beete sind nicht sauber. Was ist das hier? und das? (damit meinte er verblühtes Vergissmeinnicht, Goldrute und einen Sonnenhut, der Laub wie Spargel hat und beim Vorgänger anscheinend geduldet wurde.)
4. Unkraut an der Grenze zum NB entfernen. (Das akzeptiere ich völlig, da bin ich - werktätig... - einfach nicht zu gekommen neben den Bauarbeiten)
Es ging dann im Streit auseinander, er prophezeite mir den Abriss des Tomatenhauses und / oder meine Kündigung durch den Vorstand.
Ich will das eigentlich nicht dulden - habe jetzt schon zuviel Arbeit in den Garten hineingesteckt. Natürlich können sie den Verlängerungsantrag noch mal bekommen.
Darüber hinaus aber kann ich keinen Passus - weder in der Gartenordnung der Sparte selbst noch in der von Brandenburg - finden, die gewisse Gestaltungsregeln a la "muss neu sein", "muss frisch gestrichen sein" o.ä. vorschreiben. Stattdessen wird dort garantiert, dass jeder nach eigenen ästhetischen Gesichtspunkten gestalten könne.
Nun, mein lieber Nachbar, der in erster Linie zum Biertrinken und Fernsehen in den Garten kommt, hat als Laube die Kopie einer Alpenhütte und steht auf diese Baumarkt-Ästhetik, der Vorstandsmensch auch. Denen passt kein Tomatenhaus aus gebrauchten Fenstern, das ist mir klar geworden.
Wie gehe ich also mit einem Vorstand um, der mit alteingesessenen Leuten verbrüdert ist, aber die eigene Gartenordnung und normale Stauden nicht kennt?
Muss ich verblühtes sofort ausreißen? Wir haben einen Passus in der Gartenordnung, dass nach den Grundsätzen des ökologischen Kleingartenwesens zu wirtschaften ist. Da darf ich doch mal ein paar Vergissmeinnicht zwischen Rhabarber stehen lassen.
Soll man das wie weiland selig Helmut aussitzen? soll man zum Kreisverband gehen (nächsthöheres Gremium)? Ich habe am Wochenende eben den Eindruck bekommen, dass Argumente gar nichts nützen. Wenn jemand Streit will, dann kann man das leider auch nicht mit Argumenten verhindern...
Etwas ratlos,
Ayamo
PS. Entschuldigung für den vielen Text...