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|20|2|Es ist besser, ein kleines Licht zu entzünden, als über große Dunkelheit zu klagen. (Konfuzius)

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Autor Thema: Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?  (Gelesen 16513 mal)

Ayamo

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Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« am: 17. Juni 2008, 01:35:07 »

Ich muss hier mal ein Problem schildern - vielleicht habt Ihr ähnliches schon mal erlebt.

Bei mir geht es um ein Tomatenhaus sowie um Staudenbeete. Das Problem besteht darin, dass der Nachbar und der Vorstand eine andere, engere Auffassung von Ästhetik haben. (Das wichtigste Wort ist hier "saubermachen", was sich dann als "gekratzte Erde" rundum besichtigen lässt.)

Mein Garten ist ein Pachtgarten in einer Brandenburger Kolonie, insofern gilt eine Gartenordnung, dazu die Landesgartenordnung und natürlich BauO und BKleingG.
Länge 4,80m, Breite 1,60, Höhe 2,20, Abstand von der Grenze 1,0m. Mit diesen Maßen hält die Bude die Gartenordnung ein.
Bauweise: Gerüst aus Holz. Seiten aus gebrauchten Holzrahmenfenstern, Südseite zum Sonnenschutz weiß besprüht. Das Dach besteht aus diesen Polyester-Sinus-Wellplatten. Statt eines tiefergehenden Streifenfundamentes aus Beton habe ich als Schutz gegen aufsteigende Nässe Betonsteine verlegt (Kantensteine). Fotos hier:
http://forum.garten-pur.de/Gemuesebeet--20/Zeigt-bitte-Euere-Tomatenhaeus-12809_255A.htm

Im Antrag vom Sommer 2007 bin ich nach erstem Aufmaß noch von 4,0m Länge ausgegangen. In den Antrag, der mit Unterschrift vom Vorstand genehmigt worden ist, habe ich auch die Bauweise hineingeschrieben, "alte Holzrahmenfenster".
Im März 08 merkte ich, dass mehr Platz als 4,0m ist und habe sofort einen Änderungsantrag eingereicht. Den hat der Vorstand nicht beantwortet; ich habe aber einen Zeugen für den Einwurf. Das Häusel ist jetzt 80 cm länger und damit immer noch weit unter der zulässigen Grundfläche von 10m2.

Am Wochenende war Gartenbegehung. Es kam nur einer vom Vorstand, dieser eine ist auch mit meinem Nachbarn befreundet. Er sagte:
1. Das Gewächshaus ist zu lang. Wir haben keinen Antrag auf Verlängerung bekommen.
2. Das Gewächshaus ist sowieso alles Müll und muss wieder abgerissen werden. "Bau was Ordentliches hin oder such dir ne neue Gartensparte"
3. Deine Beete sind nicht sauber. Was ist das hier? und das? (damit meinte er verblühtes Vergissmeinnicht, Goldrute und einen Sonnenhut, der Laub wie Spargel hat und beim Vorgänger anscheinend geduldet wurde.)
4. Unkraut an der Grenze zum NB entfernen. (Das akzeptiere ich völlig, da bin ich - werktätig... - einfach nicht zu gekommen neben den Bauarbeiten)

Es ging dann im Streit auseinander, er prophezeite mir den Abriss des Tomatenhauses und / oder meine Kündigung durch den Vorstand. :(

Ich will das eigentlich nicht dulden - habe jetzt schon zuviel Arbeit in den Garten hineingesteckt. Natürlich können sie den Verlängerungsantrag noch mal bekommen.
Darüber hinaus aber kann ich keinen Passus - weder in der Gartenordnung der Sparte selbst noch in der von Brandenburg - finden, die gewisse Gestaltungsregeln a la "muss neu sein", "muss frisch gestrichen sein" o.ä. vorschreiben. Stattdessen wird dort garantiert, dass jeder nach eigenen ästhetischen Gesichtspunkten gestalten könne.

Nun, mein lieber Nachbar, der in erster Linie zum Biertrinken und Fernsehen in den Garten kommt, hat als Laube die Kopie einer Alpenhütte und steht auf diese Baumarkt-Ästhetik, der Vorstandsmensch auch. Denen passt kein Tomatenhaus aus gebrauchten Fenstern, das ist mir klar geworden.

Wie gehe ich also mit einem Vorstand um, der mit alteingesessenen Leuten verbrüdert ist, aber die eigene Gartenordnung und normale Stauden nicht kennt? ::)
Muss ich verblühtes sofort ausreißen? Wir haben einen Passus in der Gartenordnung, dass nach den Grundsätzen des ökologischen Kleingartenwesens zu wirtschaften ist. Da darf ich doch mal ein paar Vergissmeinnicht zwischen Rhabarber stehen lassen.

Soll man das wie weiland selig Helmut aussitzen? soll man zum Kreisverband gehen (nächsthöheres Gremium)? Ich habe am Wochenende eben den Eindruck bekommen, dass Argumente gar nichts nützen. Wenn jemand Streit will, dann kann man das leider auch nicht mit Argumenten verhindern...

Etwas ratlos,
Ayamo

PS. Entschuldigung für den vielen Text...
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Ayamo

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #1 am: 17. Juni 2008, 01:38:54 »

... als Ausgleich noch ein Bild.
"Unkraut" Vergissmeinnicht zwischen Rhabarber. Leider ist das Bild nicht aus der Vollblüte.

Gute Nacht...
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Crispa †

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #2 am: 17. Juni 2008, 02:26:40 »

Naja dein Tomatenhaus mag wohl zweckmäßig sein, aber nicht schön anzusehen.

Ich sag es dir mal ganz ehrlich wie ich das sehe. So einen Budenstiel den mag ich nicht. Und etwas aufgeräumter könnte es sonst im Garten auch sein. Als Nachbar würde ich das auch ablehnen.

Zur rechtlichen Situation kann ich allerdings nichts sagen.
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Liebe Grüsse Crispa

rheno

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #3 am: 17. Juni 2008, 04:31:48 »

Tja das ewige Leib , kenn das auch aus der Kolonie in Berlin bin auhc pächter allerdings haben wir das nciht so penibel wie da bei euch ich kann nur folgendes zu sagen insofern es sich so abgespielt hat wie du schreibst.

1) Sollte das Tomatenhaus wirklich länger sein als beim ersten antrag genehmigt , müsst du es zumindest zurückbauen!

Da eine Bewilligung der Antragänderung dir ja nicht vorliegt!

Im Punkt Ästetik sehe ich das wie folgt:

Solange man erkennt das der Garten gepflegt wird ist es ja egal wie er ausssieht.

Er muss ja nur den Pächter gefallen.!!!

Wenn ich das zwischen den Zeilen richtig deute, dann hat dein Nachbar ein Problem mit dir oder mit deiner "Art deinen Garten zugestalten".

Dazu kann ich dir nur raten:

Nimm jedes mal wenn du in Garten gehst ne Digicam mit, und mach Fotos am besten mit Datum/Uhr (sofern möglich) von etwailigen Regelverstössen deines Nachbarn. Und wenn dein Vorstand eben So Kleinkariert ist im Bezug Regeln schau halt ob dein Nachbarn sie auch alle einhält, meinstens ist es so das unter "Freunden im Vorstand" mehr als nur ein Auge zugedrückt wird.

Mach dich auf ne Zeit mit viel Ärger bereit oder such dir was anderes.


Den Weg zum nächsthöherem Gremium würde ich nicht ohne Beweise antreten.

Das mit den abgeblühten Blüten etc. verstehe ich persönlich als Mobbing.

war dein Nachbar bei der Begehung in deinem Garten auch dabei ?


Gruss aus Berlin
Renato
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fars

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #4 am: 17. Juni 2008, 05:58:23 »

Tja, über den Geist des Kleingarten(un)wesens hatten wir hier schon einen längeren Thread.

Bleib standhaft. Schön ist zwar etwas anderes, aber eine Alpenhütte fände ich noch schröcklicher.
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brennnessel

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #5 am: 17. Juni 2008, 07:33:03 »

Mir tun alle Menschen leid, die sich nicht ein eigenes Haus und einen eigenen Garten leisten und kein Luxus-Gewächshaus aufstellen lassen können und dann nach oft ziemlich kleinkarierten Vorschriften leben müssen!



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Wattemaus

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #6 am: 17. Juni 2008, 07:42:13 »

Zu Deinem Problem kann ich zwar nichts sagen, aber ich bin mal wieder dankbar, mein Gemüse in einer "wilden" Kolonie anzubauen.
Da macht jeder so, wie er will, die von der Stadt kommen ab und zu kontrollieren.
Hat aberauch Nachteile, wenn mein türkischer Nachbar wieder wer weiß was in seinem Holzofen verbrennt, auf dem täglich gekocht wird. Der Qualm zieht immer zu mir rüber.
Da die Kolonie ohne Strom und Wasser ist, sind die Leute halt erfinderisch.

Und ich finde ein Gewächshaus aus alten Fenstern hat was.
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riesenweib

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #7 am: 17. Juni 2008, 08:09:10 »

Warum stellst Du auch nicht eines von diesen jetzt so modernen funkelnagelneuen künstlich gealterten teilen hin ;D

die oben erwähnte kladde mit genauem festhalten wann Du was wie gemacht hat, macht sehr viel sinn, fotos zum dokumentieren machst Du ja eh. Dokumentiere auch die pflanzen die Du ziehst, und wie.

ich persönlich finde Dein tomatenhaus schick, und sicher nicht hässlicher als die folien(zipp)teile im von Dir verlinkten faden (zwei posts drüber, #259, #258).

lg, brigitte

die gesamtsituation von jodelnder pseudoalpenhütte mit gefegten und entstaubten garten gleich neben einem low-budget 'laissez faire' garten muss was haben. urekomisch
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will bitte jemand meine tippfehler? Verschenke sie in mengen. danke ;-)

Paulownia

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #8 am: 17. Juni 2008, 08:11:04 »

Mir tun alle Menschen leid, die sich nicht ein eigenes Haus und einen eigenen Garten leisten und kein Luxus-Gewächshaus aufstellen lassen können und dann nach oft ziemlich kleinkarierten Vorschriften leben müssen!

Brennessel, das kann ich nur unterstreichen.
Da wird einem mal wieder klar, was für ein Glück man doch hat.
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LG Margrit
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Crambe

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #9 am: 17. Juni 2008, 08:17:12 »

Streiche die Rahmen mit einer passenden Farbe ( vielleicht nicht gerade rosa ;D ;D), dann sieht das nicht mehr so alt aus.
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berta

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #10 am: 17. Juni 2008, 08:22:33 »

wenn dein glashaus wirklich zu lang ist würd ich´s schon kürzen. ansonsten ist es wunderschön, etwas farbe würd sogar eleganz in die sache bringen. ;)
alles gute und gute nerven !!!! :)
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zwerggarten

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #11 am: 17. Juni 2008, 08:32:23 »

Ästhetikvorschriften gibt es nicht bzw hat es nicht zu geben, die sind aber zugegebenermaßen leider nicht unüblich - das würde ich aussitzen. Anders bei der reinhaltung von gemeinschaftsflächen wie zb. wegen, das muss gemacht werden, wenn es in der gartenordnung steht. schlecht ist die errichtung von baulichkeiten anders als genehmigt - nur die einreichung eines antrags reicht natürlich nicht aus.
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sarastro

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #12 am: 17. Juni 2008, 08:33:55 »

Ich würde mich dann darüber hinwegsetzen, wenn dein Grundstück keinen Anlass zur Klage gibt, also keinen Unkrautflug, keine überhängenden Äste, keine Lärmbelästigung durch Frösche, Musik etc. Aber ein Tomatenhaus aus alten Frühbeetfenster, noch dazu grün angestrichen, erweckt in mir nostalgische Erinnerungen an alte Erdhäuser und dies kann dir sicher kein Mensch verwehren. Gegen kleinkariertes Kleinbürgertum kann man nicht anstinken. Und wenn die es zu bunt treiben, dann gibt es sicher noch genügend andere Schrebergärten.
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frida

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #13 am: 17. Juni 2008, 08:38:55 »

Vorweg: ich finde Dein Haus viel schöner als die Teile aus grünen Folien (wobei ich selbst ein mit diesen Folien gebautes Haus habe). Es hat Charme. Glas und Holz sind auch schon als Materialien schön. Die Teile, wo Farbe abgeblättert ist, zu streichen, würde es sicher noch aufwerten.

Kleingartenästhetik ist oft furchtbar spießig, eben mit diesen Schwarzwaldbuden, nackigen Beeten, Pflanztrögen etc. Das ist ebenso Geschmacksache wie Deine Bude. Ich persönlich finde den Stil der meisten meiner Kleingartennachbarn schrecklich und würde mich über Nachbarn freuen, die originell und kreativ auch altes Material verwerten, anstatt sich Baumarkt-Billigschrott in den Garten zu stellen. Jedenfalls bin ich überzeugt, dass man Dir - solange Du die Bauvorschriften einhältst - letztlich nichts kann. Jedenfalls formal nicht. Wenn Du im Verein viele Leute gegen Dich hast, die Dich schlimmstenfalls mobben, wirst Du nur begrenzt Freude dort haben, das wirst Du sicher kennen. Aus dem Grunde halte ich bei uns im Weg eigentlich mit jedem - auch wenn ich ihn noch so blöd finde - immer mal in kleines Schwätzchen über unverfängliche Themen. Damit nicht der Eindruck entsteht, ich sei hochmütig (was ich sicher bin ;D ).

Ich würde abwarten, ob der Vorstand wirklich initiativ wird. Wenn ja, würde ich mich beim Landesverband beraten lassen. Wenn nicht - umso besser. Im Vorwege würde ich nix tun. Mit dem Kürzen würde ich auch warten, wenn der Streit eskaliert, kannst Du damit Dein bereitwilliges Entgegenkommen unter Beweis stellen.

Was Deine Vergißmeinnicht angeht - wenn erkenntbar ist, dass Du Deinen Garten regelmäßig pflegst und gemäß der Bestimmungen kleingärntnerisch nutzt, dann wird der Vorstand Dir auch da nicht ans Bein p..... können. An der Grenze zum Nachbarn dafür zu sorgen, dass der nicht von sich ausbreitendem Unkraut belästigt wird, ist eine Selbstverständlichkeit, für die es m.E. auch keine Vorschriften bräuchte.

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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)

zwerggarten

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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
« Antwort #14 am: 17. Juni 2008, 08:41:39 »

Das kann man ja nun kleinlich finden und meckern, es ist aber richtig so. Regeln gibt es, um sie zu beachten, nicht, um sie zu missachten. Aber wenn der vorstand wollte, könnte dein änderungsantrag auch noch nachträglich genehmigt werden - ein anrecht darauf hast du natürlich nicht. Im streit ist es jetzt auch fraglich, ob dein vorstand die kulanz noch aufbringt...
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