Du solltest dir den Text der Verordnungen trotzdem sehr genau ansehen. Bei uns sind z.B. nur "bauliche Veränderungen" relevant. Eine Tomatenhaube fällt genausowenig darunter wie ein Foliendach über Tomaten oder Reben, weil das keine Änderung ist, sondern nur ein temporärer Schutz, ähnlich einem aufgespannten Sonnenschirm auf der Hausterasse.
Zudem kenne ich viele Gerichtsverfahren, wo die Gemeinde mit ihren Vorschriften und Sachbarbeiterlein vor Gericht jämmerlich baden gegangen ist. Wenn du den Mut hast, kannst du es auch auf Richterebene durchziehen.
Bei den Rasenmähern: Für die Durchsetzung so eines Verbots wäre ich ausgesprochen froh. Leider ist Treibstoff für Gartengeräte immer noch um mehrere Kommastellen zu billig, die schrankenlose Dauerbeschallung und Verstinkerung mit Zweitaktmotoren rund um die Wohnung an sieben Tagen die Woche durch Motormäherfetischisten empfinde ich als Terror. Irgendwann muss doch mal eine Minute im kurzen Sommer sein, an denen man die Vögel zwitschern hören kann, an den Blumen riechen kann ohne dass das von Lärm und Gestank eines Explosionsmotors überbrandet wird?! Mäht eure kindischen paar Quadratmeter Moosrasen doch mit der Sense, dann brauchts keine Vorschriften.
Für Wein gibts ja noch andere Möglichkeiten. An Dachüberstanden, Garagen, Holzschuppen, Nachbargebäuden lässt sich vielleicht auch eine Überstand mit Folienschutz machen. Oder man kauft sich ein Grundstück vor der Stadt. Wir haben das hier massenhaft, ehemalige Weinberge. Da ist aber wirklich schweisstreibende Arbeit angesagt, wie sie unsere Vorfahren machen mussten. Die Erschliesslungswege sind schmal, man muss zu Fuss raufsteigen und kann nicht mit dem Benzinstinker mittenrein, worauf die Leute heutzutage bekanntlich glauben, ein Recht darauf zu haben.