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Autor Thema: Frage zu Glyphosat  (Gelesen 728088 mal)

Bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4440 am: 12. Februar 2020, 11:23:51 »

In den USA versucht Bayer weiterhin, sich mit den Klageanwälten auf einen Vergleich einigen.

Das wird kompliziert, nicht bloß wegen der vielen Anwälte und der Summen, um die es geht:

Die Anwälte möchten, dass Bayer in dem Vergleich zustimmt, dass künftig auf Roundup-Kanistern vor einem Krebsrisiko durch das darin enthaltene Glyphosat gewarnt wird.
Die US-Umweltbehörde EPA hingegen ist strikt gegen eine solche Warnung.
Aus gutem Grund: Die US EPA ist ebenso wie alle anderen Fachgremien und -behörden zu dem Ergebnis gekommen, dass Glyphosat bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht krebserregend ist. Mit einer inzwischen ja hinlänglich bekannten Ausnahme: Die IARC (die Krebsagentur der WHO) hält Glyphosat für "wahrscheinlich krebserregend".

Diese Einschätzung zwingt den US-Bundesstaat Kalifornien gemäß der Proposition 65, also per Gesetz, Glyphosat als krebserzeugend zu listen.

Deutschsprachige Erläuterung zur Proposition 65

Link zur Seite der kalifornischen Behörde: https://oehha.ca.gov/proposition-65

Wie kommen Chemikalien auf die Liste von Prop 65: https://oehha.ca.gov/proposition-65/how-chemicals-are-added-proposition-65-list ?

Antwort: Die kalifornische Behörde bzw. deren Expertengruppen CIC und DARTIC "have designated certain organizations as “authoritative bodies.” A chemical will be added to the Proposition 65 list if one of these authoritative bodies formally identifies it as causing cancer or birth defects or other reproductive harm.

The following organizations have been designated as authoritative bodies: the US Environmental Protection Agency, US Food and Drug Administration (US FDA), National Institute for Occupational Safety and Health, the National Toxicology Program of the US Department of Health and Human Services, and IARC." (Hervorhebung von mir)

Mit anderen Worten: Wenn die IARC sagt, das Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend" ist, dann übernimmt der Bundesstaat Kalifornien aufgrund Prop 65 diese Einschätzung.

Dieses Verfahren ist grundsätzlich zu begrüßen, nicht zuletzt deshalb, weil hier tatsächlich mal Bewertungen einer internationalen Organisation Eingang in US-Regularien finden. Normalerweise interessiert es die USA erstmal nicht besonders, was die WHO tut.

Und in aller Regel stimmen die Bewertungen der oben genannten Behörden auch überein, oder es liegt nur von einer dieser Behörden überhaupt eine Einschätzung vor, dann ist man froh, etwas Verwertbares in der Hand zu haben.

Im Falle von Glyphosat führt die Prop 65 nun zu den genannten Problemen.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 11:33:42 von Bristlecone »
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Februarmädchen

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4441 am: 12. Februar 2020, 11:36:51 »

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum die EPA ein Problem damit hat, Glysphosat als krebserzeugend zu listen.  ???

Welchen Schaden würde so ein Hinweis denn anrichten, wenn Glyphosat dann irgendwie in Wahrheit doch nicht krebserregend wäre?

Muss ein Herbizid denn harmloser sein als ein Päckchen Zigaretten? Es würde doch bestimmt trotzdem verwendet. Wie das bei Zigaretten ja auch der Fall ist ...

Die Unterstellung, Beinwell wäre bei Einnahme krebserregend, hält Leute auch nicht davon ab, Beinwellsalbe zu kaufen.

Kleine Anmerkung, ich wohne in einem anderen Land als Du, aber es dürfte so ziemlich gleich sein. ;) Noch unterscheidet sich das Rechtssystem von Amiland, aber auch hier wird geklagt auf Deibel komm raus. (Off-Topic: Kind bricht sich beim Spielen (fällt aus 60cm Höhe von einer Bank) im Kindergarten den Arrm. Vater verklagt den Kindergarten auf Schadensersatz. Gericht gibt dem Vater Recht und stellt eine Aufsichtspflichverletzung fest. Kindergärtnerin stand aber fast daneben und war einfach nicht schnell genug... usw. usf).

Wenn das ein realer Fall ist, sollte der Vater nicht klagen, sondern das Kind auf Glasknochenkrankheit, Calciummangel oder Ähnliches untersuchen lassen. Ein Sturz aus 60 Zentimeter Höhe sollte bei einem gesunden Kind nicht zu einem Armbruch führen. Das Kind hat wesentlich schlimmere Probleme als eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn ich mir überlege, wie oft ich als Kind aus ähnlichen Höhen gefallen bin ...

Ich hoffe, andere deutsche Gerichte legen ein bisschen mehr Vernunft an den Tag. Die amerikanische Klagekultur mag zwar Firmen manchmal an den größten Entleisgungen hindern, aber in dem Fall hier macht sowas nur dem Kindergarten das Leben schwer. / Offtopic Ende


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Bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4442 am: 12. Februar 2020, 12:16:27 »

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum die EPA ein Problem damit hat, Glysphosat als krebserzeugend zu listen.  ???

Weil es nach allem, was wir wissen, kein Krebsrisiko hat. Und die EPA das auch so sieht.
Warum also sollte man einen solchen Stoff wider besseres Wissen als etwas bewerten, was es nicht ist?

Und - was weiter oben in diesem Thread schon steht: Man kann aus rein erkenntnistheoretischen Gründen nicht beweisen, dass etwas nicht ist. Also wäre es auch vollkommen sinnlos, Stoffe sozusagen "vorbeugend" erstmal als krebserzeugend zu listen und erst beim Beweis des Gegenteils von der Liste zu streichen.

Können wir beweisen, dass Wasser (Kochsalz, Traubenzucker, Sauerstoff) nicht krebserregend ist? Nein. Sollen wir es dann vorsichtshalber mal auf einer Liste als krebserzeugend bezeichnen?

Zum Beinwell: Diese Pflanze enthält Pyrrolizidinalkaloide (PA), die definitiv das Erbgut schädigen und auf diese Weise Krebs erzeugen können.
Für solche Stoffe gibt es keine "Harmlosigkeitsschwelle". Wenig Aufnahme bedeutet wenig Risiko, je höher die Aufnahme, desto höher das Risiko.
Deshalb enthalten käufliche Beinwellsalben Extrakte, in denen der Gehalt an PA festgesetzte Höchstmengen nicht überschreiten darf, um das Risiko möglichst kleinzuhalten.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 12:24:03 von Bristlecone »
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Bristlecone

  • Gast
Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4443 am: 12. Februar 2020, 18:22:07 »

Es ist wieder Mal das bei Glyphosatkritik übliche Vorgehen:
Vagen Verdacht aussprechen, die üblichen "Kritiker" zitieren und das gesamte Verfahren zu diskreditieren versuchen.
Wenn andere so vorgehen, ist das Geschrei zu recht groß.

Es lohnt sich, die Leserkommentare unter dem TAZ-Artikel zu lesen. Sehr viele (die meisten?) unterscheiden sich in ihrer "Argumentationsweise" in nichts, aber auch gar nichts von der der AfD-Trolle, wenn es um "Merkel muss weg!", die Undemokratie in Deutschland,  die linksgrüne Versiffung oder das Leugnen des Klimawandels geht.

Die TAZ legt nach:

Glyphosat-Behörde bestätigt: 24 Studien aus Fälscherlabor

Mit "Glyphosat-Behörde" ist das BfR gemeint. Mit diesem Sprachduktus beschädigt man vorsätzlich das Ansehen und den Ruf einer wissenschaftlichen Behörde.

Das hat für mich denselben Stil wie ihn eine Überschrift "Asylanten-Behörde bestätigt: 24 Dokumente aus Fälscherwerkstatt" hätte, bei der man das BAMF meint.

Die TAZ setzt im Text unter "24 Studien" einen Hyperlink auf die Stellungnahme des BfR, geht aber nicht weiter darauf ein und zitiert diese auch nicht. Es wird auch nicht ersichtlich, dass sich unter "24 Studien" der Link zur BfR-Stellungnahme verbirgt.
Würde man den zitieren, so könnte man dort Folgendes nachlesen (Vorsicht, langes Zitat):

"Einige der von LPT durchgeführten Studien haben die Antragsteller zu Glyphosat den wissenschaftlichen Behörden zur Wiedergenehmigung vorgelegt. Die 24 Studien von LPT wurden neben mehr als 900 weitere Studien und Publikationen in einem europäischen Bewertungsprozess ausgewertet. Bei den 24 Studien handelt es sich in erster Linie um Untersuchungen zu akuten Auswirkungen sowie um Prüfungen zur Haut- und Augenreizung. Zu diesen auch von LPT geprüften gesundheitlichen Wirkungen wurde beispielsweise eine Einstufung des Wirkstoffes als „augenreizend“ bestätigt. In der öffentlichen Debatte ging es darum, ob Glyphosat Krebs hervorruft. LPT hat keine Untersuchungen zur Langzeittoxizität von Glyphosat durchgeführt, die die wesentliche Grundlage für die Bewertung der Krebsentstehung (Kanzerogenität) sind.
Drei der 24 Studien befassten sich mit Erbgutveränderungen (Mutagenität). In diesen drei Studien wurden keine Hinweise auf Mutagenität gefunden. Diese Studien sind mit vielen anderen Untersuchungen aus unterschiedenen Quellen gemeinsam bewertet worden. Die Auswertung aller Studien im europäischen Prozess führte zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht als mutagen eingestuft wurde.
Die Bewertung von Glyphosat erfolgte bereits auf EU-Ebene. Alle Mitgliedsstaaten waren einbezogen und auch der Öffentlichkeit wurde Gehör verschafft (öffentliche Konsultation). Das BfR sieht derzeit keinen Anlass, aufgrund der 24 LPT-Studien die Gesamtbewertung zu Glyphosat in Frage zu stellen. Es wird die Ermittlungen in dem Fall beobachten und, falls notwendig, in seinen Entscheidungen berücksichtigen."

Tja. Dass die TAZ das lieber nicht erwähnt, kann ich aus deren Sicht nachvollziehen. Mit seriösem Journalismus hat das für mich aber, gelinde gesagt, nicht mehr viel zu tun.

« Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 07:56:00 von Bristlecone »
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thuja thujon

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4444 am: 12. Februar 2020, 22:26:32 »

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wieviel man schreiben kann, wenn man nichts zu sagen hat.
Damit meine ich im konkreten Fall die TAZ. Seiten wollen gefüllt werden, verstehe ich aus unternehmerischer Sicht, aber man trägt auch eine gewisse gesellschaftliche Verantwortung wenn man sowas abliefert. Nicht überall wird für rational denkende Menschen echtes Informationsmaterial wie man es hier im Strang finden kann so schnell verfügbar gemacht.

Danke dafür.
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Nox

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4445 am: 12. Februar 2020, 22:41:48 »

Auch ich lese interessiert mit, vielen Dank für die Mühe, uns mit Infos zu versorgen !
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Staudo

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4446 am: 13. Februar 2020, 07:27:53 »

Leider kann man als Nichtfachmann viele Fakten nicht behalten und kommt daher bei der Diskussion schnell ins schwimmen. Parolen lassen sich einfacher merken.
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Frau Hummel

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4447 am: 13. Februar 2020, 09:29:46 »

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thuja thujon

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4448 am: 14. Februar 2020, 22:23:03 »

Leider kann man als Nichtfachmann viele Fakten nicht behalten und kommt daher bei der Diskussion schnell ins schwimmen. Parolen lassen sich einfacher merken.
Wieso beschäftigst du dich mit etwas das dich scheinbar nicht interessiert?
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Staudo

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4449 am: 14. Februar 2020, 22:25:47 »

 ??? Wie kommst Du darauf?
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thuja thujon

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4450 am: 14. Februar 2020, 22:38:56 »

Wenns dich interessiert könntest du dich einarbeiten, wenn nicht, warum liest du mit?
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Malvegil

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4451 am: 14. Februar 2020, 23:53:37 »

Staudo meinte den TAZ-Schreiberling. 8)
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Staudo

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4452 am: 04. April 2020, 21:48:37 »

Vielleicht sollte Frau Klöckner mal mit ihrem französischem Amtskollegen sprechen?
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Natternkopf

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Re: 🌿 Frage zu Glyphosat
« Antwort #4453 am: 04. April 2020, 22:54:01 »

Salü Staudo 🌷

Dankeschön, für das verlinken dieses klaren Beitrages.

Grüsse Natternkopf 🍫🍫


« Letzte Änderung: 05. April 2020, 21:27:14 von Natternkopf »
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Natternkopf

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Re: 🌿 Frage zu Glyphosat
« Antwort #4454 am: 05. April 2020, 21:27:27 »

Nachtrag:
Inzwischen nachgeschaut was in der Landwirtschaft Frankreichs ACS bedeutet.
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