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Autor Thema: Frage zu Glyphosat  (Gelesen 721806 mal)

Herr Dingens

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #585 am: 26. Juli 2015, 22:37:06 »

Nicht angepisst *LOL*  ;D

Mann, ist mir doch scheißegal, ich kann Dir nur sagen, dass es verboten ist, über eine rote Ampel zu fahren. Wenn Du es trotzdem machst, bitteschön. Es könnte halt nur Konsequenzen haben, wie diese auch immer aussehen mögen.
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Natternkopf

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #586 am: 26. Juli 2015, 23:17:41 »

Servus

Ja, wenn ich mich so durchlese,
habe ich den Eindruck einiges stimmt zu den PSM.
Doch der Kontext, das Umfeld dazu wechselt und somit das Verbot oder die mögliche Anwendung derselben.
Ob man das gut findet oder nicht
und
um welche Mittel es sich dann handelt, sind ein paar ganz andere Schuhe.

Schreibe da mal rein.
Dazu gibt es Essigessenz im Großhandel zu kaufen. Hier ist nicht ersichtlich wo es eingesetzt wird, also kann der Einsatz Gesetzeskonform sein.

Wir hatten einen verunkrauteten Streifen von 50 cm Breite und 30 m Länge. Ist nicht ersichtlich ob er versiegelt ist. Kommt drauf an, siehe in den Links unten.
Niemand machte sich die Arbeit des Hackens, große Diskussionen zwischen meinen Angestellten, wie und mit was wir diesen Schandfleck wegkriegen. Am nächsten Morgen war der Streifen sauber.
Man muss hie und da seinen Leuten wieder Arbeit beibringen, indem man selbst Hand anlegt und ihnen die Arbeit vormacht. Punkt Sieht für nach Handarbeit aus.

Einfach, dass es nicht erlaubt ist. Ja, nicht erlaubt auf versiegelten Flächen. Siehe in den Links unten.
Gibts in A kein PflSchG? Kann man da einfach hantieren, womit man will?  Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Wie das in A ist, habe ich nicht gesucht.
Trotzdem, hier wäre das eine Anwendung von PSM ohne Genehmigung. Jein, nur auf versiegelten Flächen.

Wenn ich das richtige lese und richtige Verstehe, kann Essigessenz eingesetzt werden.
Wenn die dazugehörigen Bedingungen erfüllt sind.

Es geht um Weltanschauung. Was braucht man da Fakten. Sehe ich auch so. Gefundene Fakten in den Links unten.

Linkliste:
Essig gegen Unkraut
Verboten als Unkrautvernichter?
Anwendung auf versiegelten Flächen
Nur auf Flächen erlaubt, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden

In der Schweiz sieht es ähnlich aus.
Wo sind Herbizide verboten? Wo sind Herbizide erlaubt?

Unkraut freie oder Unkraut tolerante Grüsse aus CH
Natternkopf
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enigma

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #587 am: 26. Juli 2015, 23:24:39 »

Pflegeleicht, ich kann dieses Unwort schon lange nicht mehr hören!
Da sagst du was! Das Wort hätte Anwartschaft auf das "Allergen des Jahres"!


Ist Essig vielleicht gar krebserregend?

Nein, ebenso wenig wie Glyphosat. Und den pH-Wert des Bodens wird es nur bei gezieltem Einsatz zu dem Zweck verändern, nicht beim gelegentlichen Spritzen gegen einjährige Unkräuter.

Der Punkt wurde ja schon genannt: Es ist einfach nicht erlaubt, aus gutem Grund.
Im konkreten Fall von Essigessenz mag eine unerlaubte Anwendung harmlos sein, zumal Essig- und Pelargonsäure ja durchaus als zugelassene Herbizide verkauft werden.
Aber bei anderen nicht erlaubten Mitteln wie Salz und Dieselöl sieht das schon anders aus. Mit gutem Grund hat der Gesetzgeber daher beschlossen, dass nur noch Mittel verwendet werden dürfen, die für den beabsichtigten Zweck zugelassen sind.
Eben um den hier so sonst so beklagten Schindluder einzudämmen.

Sich darüber mit "Mir egal, ist doch harmlos oder Bio" hinwegzusetzen mag verständlich erscheinen, ändert aber nichts an der Lage.
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sarastro

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #588 am: 27. Juli 2015, 06:30:20 »

Glaub ich dir aufs Wort, dass es auch dafür Gesetze gibt. Diese sind wohl in erster Linie dazu da, den Markt der zugelassenen Mittel nicht zu gefährden. Man muss immer hinter die Kulissen schauen. ::) Glaub ja nicht, dass jemand gelegentliches Spritzen mit Essig seinen Boden zerstört. Da lachen ja die Hühner!

Und Salz streuen gegen Glatteis? Ist das vielleicht umweltschonend???

Wenn die draufkämen, dass Ammoniumsulphat ein wesentlich billigerer und effektiverer Rasendünger ist, würden sie auch sofort so ein dubioses Gesetz dagegen schaffen. Denn 15 € für einen 50kg-Sack ist ein Pappenstiel gegenüber den handelsüblichen Rasendüngern.  :o ;D
« Letzte Änderung: 27. Juli 2015, 06:36:18 von sarastro »
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Herr Dingens

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #589 am: 27. Juli 2015, 06:42:55 »

Natternkopf, ich kann Dir auch nur sagen: ein PSM darf nur für den genau beschriebenen Zweck eingesetzt werden, für diesen ist es unter bestimmten Anwendungsbedingen frei gegeben. Etwas, was keine Freigabe als PSM hat, darf nicht als PSM eingesezt werden. So ist es vorstellbar und auch ziemlich regelmäßig so, dass ein Mittel völlig legal z.B. als Düngemittel eingesetzt werden darf, nicht aber als PSM, z.B. als Herbizid. Es kommt in diesem Fall drauf an, was drauf steht, und nur darauf!
Wenn Du also Essigessenz als Herbizid verwendest, ist das verboten. Wenn Du es nimmst, weil es Dir das Blattgrün Deiner Kulturpflanzen tiefgründiger macht, und im unbeabsichtigten Nebeneffekt Unkraut vernichtet wird, ist es erlaubt.

Oder anders: es darf nichts als PSM benutzt werden, wenn es nicht vom Bundesamt für bla bla dafür freigegeben ist, und es darf nur und ausschließlich für diesen Zweck und unter den festgesetzten Anwendungsbedingungen ge- und benutzt werden. Natternkopf, wenn jemand professionell mit Pflanzen rum macht, egal ob mit Zierpflanzen oder jenen zur Tier- oder menschlichen Ernährung, sollte er sich schon mit dem PfSchG befasst haben. Und wenn jemand Glyphosat ablehnt, ist das sein gutes Recht. Deswegen hat er aber noch nicht das Recht, nicht zugelassene PSM anzuwenden.
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Herr Dingens

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #590 am: 27. Juli 2015, 06:57:58 »

Glaub ich dir aufs Wort, dass es auch dafür Gesetze gibt. Diese sind wohl in erster Linie dazu da, den Markt der zugelassenen Mittel nicht zu gefährden. Man muss immer hinter die Kulissen schauen. ::) Glaub ja nicht, dass jemand gelegentliches Spritzen mit Essig seinen Boden zerstört. Da lachen ja die Hühner!

Und Salz streuen gegen Glatteis? Ist das vielleicht umweltschonend???

Wenn die draufkämen, dass Ammoniumsulphat ein wesentlich billigerer und effektiverer Rasendünger ist, würden sie auch sofort so ein dubioses Gesetz dagegen schaffen. Denn 15 € für einen 50kg-Sack ist ein Pappenstiel gegenüber den handelsüblichen Rasendüngern.  :o ;D


Ganz generell hast Du völlig Recht. Es ist genau so, wie mit der roten Ampel. Jeder Nicht-Deutsche wundert sich über den Deutschen, der mitten in der Nacht bei totalst null Verkehr an der roten Ampel steht und auf Grün wartet. Jeder andere, zumindest wenn er nicht Schweizer ist, würde trotz Rot fahren. Kann man machen, ist auch nachvollziehbar, ist trotzdem verboten.
Ich hatte früher, vor meiner Gärtnerzeit, viel, sehr viel mit ÖPNV zu tun. Deswegen hatte ich auch sehr viel mit Verkehrsrecht und vor allem mit tatsächlich sanktioniertem Verhalten zu tun. Einmal stand einer an einer roten Ampel und wollte nach links abbieten. Da die Ampel nicht grün wurde, weil er falsch stand (automatische Ampel), ging er davon aus, dass sie kaputt sei und fuhr dann los, über die rote Ampel. Er konnte argumentieren wie er wollte, er wurde verknackt.

Also, die Anwendung von Essigessenz als Herbizid ist verboten, basta. Egal wie "vernünftig" diese auch wäre.
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sarastro

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #591 am: 27. Juli 2015, 08:17:05 »

Das klingt alles vollkommen logisch und wieder mal so richtig "typisch deutsch" durchdacht.

Es gibt diese Gesetze aber hierzulande sicher auch, da bin ich davon überzeugt. Selbst in Italien, einem EU-Land wird es diese Gesetze geben. Dort wird aber gelegentlich über die rote Ampel gefahren, wenn 3 Uhr nachts weit und breit niemand ist. Fazit: vielleicht trotzdem weniger Unfälle in der Statistik als in D. Und vielleicht auch weniger Unkraut.  ::) ;D

Es sollte eigentlich jeder so verantwortungsvoll handeln, wie er es für vertretbar hält. Rechtliche Grauzonen gibt es überall. Man kann ja durchaus argumentieren, dass man Essig als "biologisches Wachstumshormon" oder als Blattglanzspray einsetzt und nebenbei Unkraut vernichtet. Über den Sinn oder Unsinn solcher Gesetzesumgehungen möchte ich mich nicht auch noch auslassen, denn diese sind noch hirnrissiger wie das angeblich illegale Verwenden von Essig.

Trotzdem: was mich in der Diskussion sehr sauer aufstieß, ist die Tatsache, dass einige von euch so reagierten, als wäre Essig mit E 605 gleichzusetzen. Denn wenn ich hier schreibe, welche Biobetriebe Essig anwenden, würdet ihr aus dem Staunen nicht mehr herauskommen!

Außerdem ist Essig und Salz nur auf versiegelten Flächen verboten. Man kann zwar argumentieren, dass man dem Glatteis im Sommer vorbeugen möchte....
« Letzte Änderung: 27. Juli 2015, 08:22:28 von sarastro »
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Herr Dingens

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #592 am: 27. Juli 2015, 08:18:26 »

Kannst Dich drauf verlassen, die haben eine Genehmigung dafür! So sicher wie das Amen in der Kirche  ;D
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sarastro

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #593 am: 27. Juli 2015, 08:23:35 »

Kannst Dich drauf verlassen, die haben eine Genehmigung dafür! So sicher wie das Amen in der Kirche  ;D
Wer? Die Betriebe?
Ich denke, es ist verboten?
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Herr Dingens

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #594 am: 27. Juli 2015, 08:30:33 »

Ja, ohne Genehmigung ist es verboten. Mit ist es natürlich erlaubt. Kannst einen Antrag in Wien stellen, oder in Brüssel, ich bin ziemlich sicher, dass letztlich Brüssel zuständig ist, ist alles EU-Recht und deshalb in A genau so wirksam wie in D, der wird dann genehmigt oder abgelehnt werden. Wenn er genehmigt wird, kannst Du Essigessenz so verwenden, wie es in der Genehmigung drin steht. Kostet aber, und zwar nicht zu knapp  ;D
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haweha

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #595 am: 27. Juli 2015, 08:38:15 »

Ich habe den gepflasterten Weg vor'm Haus entkrautet, und jeden Tag steche ich mit einem ganz normalen Messer neue Löwenzahn-Sprösslinge ab. Was bedeutet, die Fugen zwischen den Steinen werden langsam immer tiefer. Wenn alles so richtig hohl ist, werde ich auffüllen - mit gelöschtem Kalk  :) 
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enigma

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #596 am: 27. Juli 2015, 08:57:39 »

Kannst Dich drauf verlassen, die haben eine Genehmigung dafür! So sicher wie das Amen in der Kirche  ;D
Wer? Die Betriebe?
Ich denke, es ist verboten?

Essigsäure in einer Konzentration von etwa 10 % ist in mehreren Herbiziden, auch für Haus- und Kleingärten, als alleiniger Wirkstoff enthalten.
Wenn ein Privatanwender eine solche Lösung, die er aus Essigessenz selbst hergestellt hat, im Garten einsetzt, wird das garantiert niemanden interessieren.

Wie sieht das bei Betrieben aus? Kontrolliert da jemand die ernsthaft die Bücher und fängt an nachzurechnen, ob die als Herbizid gekaufte Menge Essigsäure tatsächlich für den angegebenen Umfang und Zeitraum ausreicht und die Essigessenz deshalb glaubhaft wie behauptet nur als Sanitärreiniger verwendet wurde?
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sarastro

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #597 am: 27. Juli 2015, 09:00:40 »

Ich mache die Essigsäure ganz normal als Betriebsausgabe geltend. Was das Pflanzenschutzrechtliche anbelangt, steht auf einem anderen Blatt. Ich brauche Essigsäure auch zum Reinigen von Saatschalen.  ::)
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enigma

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #598 am: 27. Juli 2015, 09:03:10 »

Das dachte ich mir.  ;D
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enigma

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #599 am: 27. Juli 2015, 10:43:42 »

Um von Essigsäure mal auf Glyphosat zurückzukommen, hier ein paar lesenswerte Blogs:


Nicht kampagnenfähig
und
Silvias Welt oder Die Süddeutsche im Kampf gegen Gifte, Geld und Monsanto
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