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Autor Thema: Frage zu Glyphosat  (Gelesen 721726 mal)

lune5

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3870 am: 25. Februar 2018, 15:04:30 »

thuja thujon
Zitat
GG wollte aus Umweltschutzgründen nicht auf den Deich kotzen. Lobenswert, wenn man es so lange drin behalten kann.
Später kann man doch hier im Forum den Unmut streuen.
Bei Bedarf können Mods verschieben. Sollens die anderen doch richten. Wie immer. Nur nicht man selbst...


??????
Es hatte in der Zwischenzeit noch jemand geschrieben, ohne dass ich es mitgekriegt hatte.
Ist das hier inzwischen der normale Umgangston (ich war schon länger nicht mehr hier)? Dann besten Dank und tschüss.
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lerchenzorn

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3871 am: 25. Februar 2018, 15:08:24 »

Normaler Umgangston, offenbar ja. Zum Glück nur als Einzelfall.
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3872 am: 25. Februar 2018, 20:08:03 »

Aus dem "Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast ... und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN":

(Quelle mit Link zur Pdf-Version des Antrags)

"Pestizide jetzt wirksam reduzieren
... Ackergifte treffen nicht nur die Lebewesen, gegen die sie eingesetzt werden. Sie
vernichten sowohl Wildkräuter als auch Insekten"
Was soll so ein Satz?

"... der ökologische Landbau zeigt seit Jahren, dass Anbau auch ganz ohne chemisch-synthetische Pestizide gelingt."
Das halte ich für gezielte Desinformation, immer knapp an der Lüge vorbei.

Weiter:
"... Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. bis Ende 2018 ein Pestizidreduktionsprogramm zu starten. Übergeordnetes
Ziel ist dabei, den Pestizideinsatz in den nächsten vier Jahren um 40
Prozent zu senken. Der Einsatz besonders problematischer Stoffe wie der
Totalherbizide Glyphosat und Glufosinat und der bienengefährdenden
Neonicotinoide wird beendet."


Dazu aus dem Informationsdienst Gentechnik - Kritische Nachrichten zur Gentechnik in der Landwirtschaft:
"Wie dem offiziellen EU-Register zu entnehmen ist, hat der Hersteller Bayer seinen Antrag an die EU-Kommission, Glufosinat über den 31.7.2018 hinaus zuzulassen, am 20.12.2017 zurückgezogen. ... Damit dürfen in der EU nach Artikel 32 der Verordnung 1107/2009 spätestens ab dem 1.8.2019 keine Spritzmittel mehr eingesetzt werden, die Glufosinat enthalten. ... In Deutschland sind schon jetzt keine Pflanzengifte mehr zugelassen, die Glufosinat enthalten."
Ergänzung: Glufosinat war in Deutschland ohnehin nur noch in ganz engem Rahmen in bestimmten Fällen und sehr begrenzt erlaubt. Übrigens nicht zuletzt auf Bewertung des doch so verhassten BfR hin. 

Fehler passieren, auch Politikern. Aber weiß das Harald Ebner, der Landwirtschafts-, Gentechnik- und PSM-Experte der Grünen nicht? Oder stellt er mit seinen Kollegen da wohlfeile Forderungen auf, um in einigen Monaten vor der eigenen Klientel stolz Erfolge vermelden zu können?
« Letzte Änderung: 25. Februar 2018, 20:10:05 von bristlecone »
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zwerggarten

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3873 am: 25. Februar 2018, 20:35:17 »

ja. so funktioniert politik, wie du weißt.
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pro luto esse

moin

"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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rinaldo rinaldini

Sandkeks

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3874 am: 25. Februar 2018, 22:22:37 »

Aus dem "Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast ... und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN":

(Quelle mit Link zur Pdf-Version des Antrags)

"... Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. bis Ende 2018 ein Pestizidreduktionsprogramm zu starten. Übergeordnetes
Ziel ist dabei, den Pestizideinsatz in den nächsten vier Jahren um 40
Prozent zu senken."

Wenn es um den Einsatz von Pestiziden in kg/ha geht, reicht es vielleicht schon, vielen der im Bio-Landbau eingesetzten Mittel die Zulassung zu verweigern.  :-X
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Wild Obst

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3875 am: 25. Februar 2018, 22:42:53 »

Aus dem "Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast ... und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN":

(Quelle mit Link zur Pdf-Version des Antrags)
Ich habe mir den Antrag einmal durchgelesen. Eine der wirklich unwirklichen Stellen ist:
Zitat
Der  letzte  Bericht  der  UN-Sonderberichterstatterin  für  das  Recht  auf  Nahrung 
spricht von 200.000 Todesfällen im Jahr weltweit als Folge von Vergiftungen mit
Pestiziden, v.a. bei der Anwendung. 
Was haben weltweite Todesfälle (durch welche Pestizide genau?) damit zu tun, dass in Deutschland der Einsatz von (vermutlich völlig anderen) Pestiziden reduziert werden muss? Viel relevanter wäre dafür doch die Zahl der Fälle in Deutschland.

Und auch sonst geistern alle Zahlen aus den hier im Forum diskutierten Studien in dem Antrag herum, immer so wie es genau passt.
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3876 am: 01. März 2018, 14:31:28 »

""Glyphosat ist der Pakt mit dem Teufel", sagt Agrarexperte Burkhard Roloff vom Schweriner BUND. Es sei wahrscheinlich krebserregend, zerstöre die notwendige Artenvielfalt im Feld und mache langfristig auch die Nutztiere und Menschen krank." (Quelle)


Offenbar ist Glyphosat das neue Chlor. In den 1980er Jahren galten Chlorverbindungen bei Umweltorganisationen als Teufelszeug.
Otto Huntzinger formulierte deshalb damals:
"Gott schuf 91 Elemente, der Mensch etwas mehr als ein Dutzend und der Teufel eines – das Chlor" und meinte das ironisch.

« Letzte Änderung: 01. März 2018, 14:36:07 von bristlecone »
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3877 am: 05. März 2018, 13:44:37 »

Ich habe gerade bei einem Anbieter für Gartenbedarf schwefelsaures Ammoniak (Ammoniumsulfat) als Dünger bestellt.
Unter der Rubrik "Wegerein ohne Glyphosat" bietet der Shop - und da ist er nicht der einzige - Reiniger für Steinplatten, Pflastersteine, Kieselsteine, Beton und Fliesen an.
Wirkstoff: Natriumchlorat.

Als Herbizid aus gutem Grund verboten*, als Biozid für gepflasterte Flächen ganz legal.

Schlecht abbaubar, wird mit dem nächsten Regen garantiert in Boden oder /und Kanalisation geschwemmt, ist aber - und das ist ja die Hauptsache - frei von Glyphosat.  ::)

Pflanzenschutzmittel, egal welche, selbst Essigsäure, dürfen übrigens auf gepflasterten Flächen und Wegen nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung eingesetzt werden.

Wo bleibt der grüne #Aufschrei?
Ach so, ist nicht von Monsanto und nicht im Fokus der grünen Gentechnikkritik.

 
* In der Begründung der EU, warum diese Stoff nicht in die Positivliste von PSM aufgenommen wurde, heißt es:
"Bei der Prüfung dieses Wirkstoffs kam der Ausschuss unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Mitgliedstaaten zu dem Schluss, dass eindeutig davon auszugehen ist, dass der Wirkstoff sich schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, insbesondere unter Berücksichtigung der unannehmbaren Exposition der Anwender angesichts der vorgeschlagenen vorläufigen AOEL (Acceptable operator exposure level/annehmbare Anwenderexposition). Darüber hinaus waren die Informationen nicht ausreichend, um eine endgültige AOEL festzustellen und das Aussickern eines relevanten Metaboliten ins Grundwasser zu bewerten. Außerdem wurden weitere vom berichterstattenden Mitgliedstaat in seinem Bewertungsbericht ermittelte Bedenken in den Beurteilungsbericht für den Stoff aufgenommen." (Quelle)
« Letzte Änderung: 05. März 2018, 13:51:28 von bristlecone »
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Mümmel

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3878 am: 05. März 2018, 14:03:06 »

Pflanzenschutzmittel, egal welche, selbst Essigsäure, dürfen übrigens auf gepflasterten Flächen und Wegen nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung eingesetzt werden.

Nun ja, anscheinend doch nicht. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, Essigsäure und Salz erfüllen nicht die Definition eines Pflanzenschutzmittels, deswegen ist das Verbot nicht anwendbar.

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4071.htm

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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3879 am: 05. März 2018, 14:10:29 »

Interessant, danke.

Einerseits finde ich es lobenswert, nicht gleich mit Bußgeld und dem Kadi zu kommen, weil jemand Essig un´d Salz ausbringt.
Andererseits finde ich die Begründung etwas seltsam:

"Nach den Feststellungen des Amtsgerichts brachte der Betroffene kurze Zeit vor dem 15.06.2015 eine Mischung aus Wasser, Essigessenz und Kochsalz auf der Zufahrt zur Garage, dem Weg zur Hauseingangstür und auf der öffentlichen Pflasterfläche vor seinem Grundstück G. Straße pp. in B. auf. Er tat dies, um auf der Garageneinfahrt und dem Weg zur Hauseingangstür Algen zu bekämpfen. Dabei war ihm bewusst, dass er damit auch den Unkraut- sowie Grasbewuchs vernichten würde, was auf der öffentlichen Gehwegfläche sein alleiniges Ziel war."

"Danach ist ein Pflanzenschutzmittel ein Produkt in der dem Verwender gelieferten Form, das aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten besteht bzw. diese enthält und für den Verwendungszweck bestimmt ist, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten, mit Ausnahme von Algen, es sei denn, die Produkte werden auf dem Boden oder im Wasser zum Schutz von Pflanzen ausgebracht.
b) Die von dem Betroffenen genutzte Essig-Kochsalz-Lösung erfüllt den Tatbestand nicht, weil sie nicht für den Verwendungszweck bestimmt ist, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten."


Der Betreffende brachte demnach absichtlich und zu dem Zweck ein Mittel aus, von dem er wusste, dass es Pflanzen abtötet.
Die Mischung wurde aber nicht für diesen Verwendungszweck hergestellt, sagt das Gericht.

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Mümmel

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3880 am: 05. März 2018, 14:17:05 »

Im Wesentlichen wird die Annahme Pflanzenschutzmittel ist, was als solches angewendet wird gekippt.

Zitat:
Allerdings ist es ebenfalls nicht möglich, die Zweckbestimmung eines Produktes als Pflanzenschutzmittel der subjektiven Anwendungsintention des Nutzers zu überlassen. Dies zöge ebenso eine nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit nach sich, weil dann ein und dasselbe Produkt je nach Anwenderintention unter den objektiv geprägten Begriff des Pflanzenschutzmittels nach dem PflSchG fallen könnte oder gänzlich außerhalb dessen Anwendungsbereiches läge. Im Übrigen wäre auch insoweit die Möglichkeit einer willkürlichen Umgehung des Gesetzes eröffnet. Verwendet beispielsweise ein Anwender einen Algen- und Moosvernichter ausschließlich zum Zwecke der Entfernung von Algen, während die Moosentfernung lediglich ein notwendiger, aber nicht gewollter Nebeneffekt wäre, fiele das Produkt nicht mehr unter die Legaldefinition des Art. 2 Abs. 1 Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, weil eine Anwendung zum Zwecke der Vernichtung von Algen ausdrücklich dem Anwendungsbereich der Vorschrift entzogen ist.

Quelle:
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/4071.htm


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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3881 am: 05. März 2018, 14:23:03 »

Jetzt für juristische Laien:

Essigsäure steht im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel (Quelle)
Glyphosat bekanntlich auch (noch).

Wenn jetzt jemand eine selbst angerührte Mischung von Glyphosat, Salz und Wasser ausbringt, um damit die Algen auf seiner Steinterrasse zu bekämpfen, und dabei wissentlich und billigend in Kauf nimmt, dass dabei auch gleich der Sauerklee in den Fugen mit abgetötet wird: Wäre diese Handlung dann auch entsprechend dem Urteil des OLG nicht rechtswidrig?

Oder, noch etwas weiter gedacht: Der Einsatz jedweden Stoffs zum Zwecke der Steinplattenpflege, vom dem der Anwender weiß, dass dieser Stoff nicht bloß Algen abtötet, sondern zugleich auch alle anderen Pflanzen, wäre demnach kein Verstoß gegen die Vorschriften des PSM-Gesetzes?
Auch (und gerade?), wenn der Stoff gar nicht als PSM (oder als Biozid) gelistet ist?

(Dann nehm ich Amidosulfonsäure.)

(Wir lassen jetzt mal außen vor, ob evtl. andere Rechtsvorschriften betroffen sind wie der Gewässerschutz)
« Letzte Änderung: 05. März 2018, 14:28:17 von bristlecone »
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Mümmel

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3882 am: 05. März 2018, 14:35:51 »

Ich bin zwar mit einer Juristin verheiratet, hatte selber aber nur ein paar juristische Vorlesungen. Bin also auch eher Laie.
Aber so wie ich es verstehe, wird es illegal sein ein zugelassenes * PSM auf die Einfahrt zu kippen, auch als Bestandteil. Sonst wärst Du aus dem Verbot raus, wenn Du Glyphosat mit Wasser verdünnst. Interessanterweise ist dann Essig aus dem Supermarkt legal, Essig aus dem Giftschrank beim Gärtner verboten.

edit *: Natürlich auch nicht zugelassen Herbizide, da auch diese, gemäß Produktdefinition, Pflanzen töten sollen.
« Letzte Änderung: 05. März 2018, 14:41:30 von Mümmel »
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bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3883 am: 05. März 2018, 14:46:58 »

So ähnlich hatte ich mir das auch zusammengereimt.

Interessant wird es dann wirklich bei Amidosulfonsäure: Die ist in einigen Ländern als Herbizid zugelassen (bzw. ihr Ammoniumsalz), aber nicht in der EU.
Zugleich ist der Stoff wie Essigsäure als Entkalker im Handel und auch für Privatpersonen problemlos und legal zu bekommen.

Wenn ich die dann zum Reinigen von Steinplatten und gepflasterten Gehwegen nehme und dabei - wissentlich - billigend in Kauf nehme, dass es Pflanzen abtötet, oder das gar als Hauptzweck sehe, wäre das analog zur oben ausgeführten Begründung des Gerichts nicht verboten.

Fazit: Ein zugelassenes PSM zu kaufen und die Einfahrt damit zu behandeln ist verboten.
Denselben Stoff als Salatsaucenbestandteil oder Geräteentkalker erworben in der Einfahrt zu verwenden ist nicht verboten.

Dass eine solche Sichtweise nicht den Sinn und Zweck des Pflanzenschutzgesetzes unterläuft, ist schwer zu verstehen.
« Letzte Änderung: 05. März 2018, 14:51:08 von bristlecone »
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Mümmel

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #3884 am: 05. März 2018, 15:32:35 »

Den Standpunkt, nicht den Verbrauchern die Entscheidung zu überlassen, kann ich nachvollziehen. Wenn man sagt, Stoffe, bei denen das Wort Herbizid auf der Packung steht, darf man nicht auf die Einfahrt kippen, ist das für jeden verständlich.
So wie es jetzt ist muss sich erst jemand zum OLG durchklagen bevor man es etwas genauer weiß.


Wenn ich die dann zum Reinigen von Steinplatten und gepflasterten Gehwegen nehme und dabei - wissentlich - billigend in Kauf nehme, dass es Pflanzen abtötet, oder das gar als Hauptzweck sehe, wäre das analog zur oben ausgeführten Begründung des Gerichts nicht verboten.

Ich frage mich, ob wir bald Steinreiniger mit Glyphosat kaufen können.
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