Ich konnte es mir ja nicht verkneifen und musste heute unbedingt mal mit dem Pflanzenschutzamt telefonieren. Abgesehen davon, dass ich dem Herrn noch ne Rückmeldung bezüglich einiger Insektizidversuche schuldig war hab ich dann gleich mal nachgefragt bezüglich des Urteils:
Grundsätzlich gilt in Schleswig-Holstein bis auf Weiteres: jede Substanz die eine herbizide Wirkung hat, unabhängig davon ob es sich nun um ein zugelassenes PSM handelt oder eben um Essig und Salz aus dem Supermarkt, darf auf Nichtkulturland und versiegelten Flächen nicht verwendet werden und wird nach wie vor geahndet, auch mit Bußgeld.
Wenn nun ein Betroffener hier vor Gericht zieht, wird man sehen wie Gerichte in Schleswig-Holstein entscheiden.
Weiterhin gibt es eine Liste mit Wirk- bzw. Grundstoffen die zur Zubereitung von PSM im eigenen Betrieb bestimmt und erlaubt sind. Auch hierin befinden sich, meines Wissens, weder Essig noch Salz.
Und ferner steht, meine ich, auch irgendwo in einer der zahlreichen Verordnungen und Gesetze rund um den Pflanzenschutz, das ausschlichlich zugelassene PSM und Substanzen entsprechend angewendet werden dürfen.
Essig und Salz sind keine zugelassenen (gelisteten) Substanzen und die Anwendung entsprechender PSM verbietet u.a. das PflSchG auf nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen sowie versiegelten Flächen.
Ferner wird die entsprechende Verwendung von Kochsalz irgendwo im Umweltrecht mit Sicherheit geahndet.
Der gute Mann sieht es übrigens mit großer Sorge, wenn sich dieses Urteil etablieren sollte, da es Rechtsunsicherheit schafft.
Von der Verwendung von Natriumchlorat als Grünbelagsentferner nach Biozidverordnung ganz zu schweigen.
War wieder eine sehr spannende und gut investierte 3/4 Stunde.