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Autor Thema: Frage zu Glyphosat  (Gelesen 721573 mal)

zwerggarten

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4545 am: 26. Juni 2021, 20:05:14 »

es ist doch aber auch viel befriedigender, mit so einem gasbrenner beim unkrautabfackeln gleich noch all die käfer, raupen, spinnen und sonstiges getier zu verschmurgeln und den zuckenden platzenden rauchenden körperchen lustig beim vergehen zuzusehen, statt das ganze geschmeiß womöglich am leben zu lassen, igitt.
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moin

"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4546 am: 26. Juni 2021, 21:32:40 »

Man sollte tatsächlich jedem der dafür gestimmt hat mal einen Feldhasen, der 15 Minuten Striegel mitgefahren ist, schicken. 
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dmks

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4547 am: 26. Juni 2021, 22:16:05 »

Das "Hintertürchen" für private Anwender ohne Fachwissen, ohne Anwendungshinweise, ohne deutsche Gebrauchsanweisung bzw. jegliche Belehrung  hat noch nicht mal mehr eine Schranke oder Zollkontrolle.

Das kann der Opa unverdünnt auf den Gartenweg kippen oder in der Pfeife rauchen - gewerblich damit giftige Weideunkräuter im Streichverfahren "auspinseln" darf man nicht.
« Letzte Änderung: 26. Juni 2021, 22:20:43 von dmks »
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zwerggarten

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4548 am: 26. Juni 2021, 22:18:30 »

was für ein glück! wie lange ist so zeugs eigentlich haltbar? mein notkanister steht hier schon länger herum…
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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4549 am: 26. Juni 2021, 22:21:44 »

Das 360er hält über 10 Jahre ohne auszuflocken oder ähnliches. Garantie gibts natürlich nicht mehr.
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Bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4550 am: 03. Juli 2021, 11:04:57 »

Der Spiegel kann's nicht lassen:
Geheimakte Glyphosat
(So geheim, dass der Artikel hinter der Bezahlschranke ist)
Das Unkrautvernichtungsmittel wurde auch deshalb zugelassen, weil lange unter Verschluss gehaltene Studien dessen angebliche Harmlosigkeit bestätigten. Nun sagt ein Toxikologe, die Untersuchungen seien kaum aussagekräftig.
.
Mal abgesehen, dass besagter Toxikologe nicht "die Untersuchungen" schlechthin kritisiert: Und dieser eine Toxikologe ist schlauer als der Rest der Fachwelt? Weltweit?
(Und bevor jetzt wieder einer mit Galileo und der katholischen Kirche kommt: nein, das trifft es nicht.)
.
Aber das ist ohnehin nur die Randnotiz.
.
Der Hauptpunkt, der hier vor Jahren auch schon mehrfach diskutiert wurde, ist: Es entspricht dem Zulassungsverfahren, dass die betreffende Firma einen Antrag stellt, in dem alle zur Beurteilung wesentlichen Endpunkte durch Untersuchungen abgedeckt sein müssen. Dazu führen die Firmen Studien durch, die in der Regel nicht in Fachzeitschriften veröffentlicht, aber nach genau festgelegten Kriterien durchgeführt und dokumentiert werden. Die Zulassungsbehörden prüfen diese Studien genau und bewerten, ob diese formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind. Der Umfang einer einzelnen Studiendokumentation kann leicht mehrere hundert Seiten umfassen  - keine Fachzeitschrift würde das in diesem Umfang zur Veröffentlichung annehmen.
Die Studien sind aber deshalb keineswegs "geheim", wie der Spiegel im Stil einer Bildzeitung für vermeintlich besonders woke Umweltbewusste und in bedenklicher Annäherung an QAnon-Niveau und Querdenker* aufreißt.
.
So beschädigt man wissenschaftliche und gesetzliche Prozesse und befördert Verschwörungsgeschwurbel.
.
* Wer das übertrieben findet -wie wär's denn damit:
.
Geheimakte Pfizer
Der mRNA-Impfstoff wurde auch deshalb zugelassen, weil lange unter Verschluss gehaltene Studien dessen angebliche Harmlosigkeit bestätigten. Nun sagt ein Virusforscher, die Untersuchungen seien kaum aussagekräftig.
.
Klingt nach  ::) :P ? Ist es auch.
« Letzte Änderung: 03. Juli 2021, 11:22:53 von Bristlecone »
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thuja thujon

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4551 am: 03. Juli 2021, 11:55:58 »

Der Satz klingt so bekannt, der wurde doch bestimmt auch vor 4 Jahren hoch und runter gebetet.

Eventuell gibts Probleme bei der Wissensaneignung wenn irgendwo NA, also DNA, RNA usw auftaucht. Wer das im Biologieunterricht mit den Nukleinsäuren nicht gelernt hat, hat wohl jetzt Angst davor, weil man sich vorstellen kann, was man damit alles machen könnte. Schade das oft abgeschalten wird, bevor es klick macht. Kompliziert ist wohl nicht für jeden was, auch nicht für Journalisten, die guten Journalismus machen wollen und immer wieder betonen wieviel Aufwand das ist und deswegen bezahlt werden muss.
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Conni

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4552 am: 19. Juli 2021, 21:34:19 »

Die ZEIT hat mal wieder einen Artikel zum Thema. Illustriert mit hübschen Tomaten und der Bildunterschrift: "Deutsche Kleingärtnerinnen dürfen ihre Tomaten bald nicht mehr mit Glyphosat vor Schädlingen schützen". Na Hauptsache, richtig gegendert.  :-X
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Bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4553 am: 19. Juli 2021, 21:41:22 »

Ginge es um Covid19, würde man solche Artikel im Querdenkerniveau verorten.
Und:
"Das glyphosathaltige Mittel Roundup des US-amerikanischen Herstellers Monsanto steht im Verdacht, Krebs zu erregen. 2015 hatte das auch eine Unteragentur der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich eingestuft."
Nein, nicht "auch", nur diese Unteragentur (die IARC) hat das getan, alle anderen Fachgremien und -behörden dieser Welt einschließlich der deutschen und europäischen sehen kein Krebsrisiko durch Glyphosat.
.
Vielleicht sollte man auch darauf hinweisen, dass derzeit die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat in der EU beantragt ist und die Fachbehörden keinen Grund sehen, der dem entgegenstünde.
Der Grund, dieses auch nich eher symbolische Verbot jetzt umzusetzen, dürfte dann auch nicht irgendwie fachlich begründet sein, sondern durch den Bundestagswahlkampf.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2021, 22:06:02 von Bristlecone »
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Staudo

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4554 am: 19. Juli 2021, 21:49:24 »

Na Hauptsache, richtig gegendert.  :-X

Da ist nichts gegendert. Es werden ausdrücklich die weiblichen Kleingärtner erwähnt. Männliche Kleingärtner dürfen das Mittel demnach weiter verwenden, um die Tomaten vor Schädlingen zu schützen.
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Bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4555 am: 19. Juli 2021, 21:54:57 »

Türkische Kleingärtnerinnen übrigens auch. Nur deutsche Kleingärtnerinnen nicht.
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oile

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4556 am: 19. Juli 2021, 21:59:11 »

Ich finde, Ihr hättet das all die Jahre ja mal erwähnen können, dass Ihr Eure Tomaten mit Glücksfosfat behandelt. Kein Wunder, dass Ihr immer so super Ernten bis spät in den Herbst habt.  >:(
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"Wenn also Millionen Menschen evidenzbasierte Angst vor der Klimakrise haben, wenn Minderheiten rechte Gewalt benennen, dann ist das 'Hafermilch-Wokeness', wenn aber Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, die hetzt & die Klimakrise leugnet, dann sind das 'berechtigte Sorgen'?"
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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4557 am: 19. Juli 2021, 22:03:55 »

"Fanatismus ist die Verdoppelung aller Anstrengungen, wenn das Ziel schon lange vergessen ist."
Dieses Bonmot scheint mir bei der Anwendung von PSM im Allgemeinen und Glyphosat im Besonderen zuzutreffen.
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Bristlecone

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4558 am: 28. Juli 2021, 08:32:20 »

"Wie ein Sprecher des Bundesagrarministeriums auf dpa-Anfrage mitteilt, soll das Glyphosat-Verbot für den Haus- und Gartengebrauch voraussichtlich Ende Juli, spätestens aber im August in Kraft treten. Ausgenommen von dem Verbot sind laut Angaben des Ministeriums Mittel mit bestandskräftiger Zulassung." (Quelle:Greenpeace-Magazin)
.
(Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PDF))
Frage an die Juristen: Was bedeutet das: Bestehende Zulassungen bleiben bis zu deren fristgemäßem Ablauf unberührt?  ???
« Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 08:44:30 von Bristlecone »
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Daniel - reloaded

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Re: Frage zu Glyphosat
« Antwort #4559 am: 28. Juli 2021, 14:03:45 »

Frage an die Juristen: Was bedeutet das: Bestehende Zulassungen bleiben bis zu deren fristgemäßem Ablauf unberührt?  ???

Bedeutet, dass alle glyphosathaltigen Mittel die zur Zeit noch eine Kleingartenzulassung haben auch bis zum Ende der bestehenden Zulassung verkauft, gekauft und benutzt werden dürfen, die bestehenden Zulassungen werden also nicht widerrufen, es dürfen ab in Kraft treten eben nur keine neuen Zulassungen für den Kleingarten mehr erteilt werden.
Ob in diesem Fall dann auch die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gelten oder ab Zulassungsende Anwendungsverbot im Kleingarten gilt müsste im Verordnungstext stehen.
Problem 1: Zumindest hier kriegst du seit der "Krebsdebatte" als Kleingärtner nirgends mehr Glyphosat. Ist ja nett, dass sie bestehende Zulassungen nicht widerrufen, hilft aber nicht, wenn die Präparate nicht gehandelt werden.

Problem 2: theoretisch könnten die Zulassungsinhaber einen Widerruf der Zulassungen im Kleingartenbereich beantragen. Dann gelten ab Widerruf die gesetzlichen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen sofern in der neuen Verordnung nichts anderes steht. Halte ich für relativ unwahrscheinlich.

Unter der Voraussetzung, dass kein Widerruf beantragt wird und die normalen Fristen gelten wird Glyphosat für Kleingärtner, sofern vertrieben, bis zum 15.6.2024 zu erwerben sein (Zulassungsende einiger Präparate 15.12.2023) und darf dann bis einschließlich 15.6.2025 benutzt werden.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 14:12:06 von Daniel - reloaded »
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Was man über mich sagt(e):
Ich habe den Jargon eines Bauarbeiters, die Abgeklärtheit und Resolutheit einer Puffmutter und den Charme einer Drahtbürste...

(In Erinnerung an die Zeit im Wohnheim der Meisterschule)
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