Dein Bienenhaus schaut super aus.
Meine Frage:
Du hast kein Draht davor gegen hungrige Vögel oder kommt noch ein Schutz davor?
Hier alles in der aktuellen "Winterversion" mit Vogelschutz. Es gibt hier einige Spechte, die fanden das Bienenhaus inmitten der Obstbäume schon immer höchst spannend.
Und Wildbienenhaus Nummer zwei, näher am Haus, direkt nach Süden ausgerichtet und schon im ersten Sommer mit Blattschneiderbienenkindern bestückt.
@Chica, ich bin gerade wieder ganz hingerissen von Deinen Fotos . Muss doch mal schauen, ob ich nicht so einen Eschenblock unterbringen kann. Das vorhandene Regal mit den Nisthilfen ist nur leider nicht so tief, deswegen müsste ich mir eine andere Unterbringung bzw. Aufhängung einfallen lassen.
Er hat ja auch noch 17er Nistblöcke, für das hintere Bienenhaus habe ich noch zusätzlich so einen gekauft, es ist ja auch nur 30 cm tief. Die Mengen an
Osmia cornuta und
Osmia bicornis, die bei mir fliegen, sind ansonsten nicht unterzubringen. Die Bambusröhrchen sind perfekt aber es ist eben einfach mörderisch viel Arbeit sie in solchen Mengen zurecht zu machen.
Ich versteh das so dass Frau Hummel die vollen Nistkartons ausgetauscht hat und auf dem Schrank zwischenlagert, so dass eh kein Flugverkehr mehr herrscht
Ich würde Nisthilfen der Frühlingsmauerbienen niemals vor September bewegen, ich habe da viel zuviel Achtung vor dem Wunder des Lebens darin
. Darin entwickeln sich ja lebende Tiere! Die erfolgreiche Entwicklung hängt von der Ausrichtung der Brutröhre, der Temperatur und Luftfeuchtigkeit und wer weiß was noch alles ab. Die Bienenmutter hat sich ja genau den Standort des Röhrchens mit diesen Umgebungsbedingungen ausgesucht, damit ihre Nachkommen eine Überlebenschance haben, hätte das Röhrchen im Zimmer auf einem Schrank gelegen, hätte sie es ganz sicher nicht ausgewählt. Schau doch einmal
hier, man kann in das Innere des Röhrchens schauen Frau Hummel und was sich darin tut. Belegte Nisthilfen während ihrer Entwicklung in der Gegend herumzuschieben ist auch nicht erlaubt, alle Wildbienen stehen unter besonderem Schutz, dazu Paul Westrich
hier:
Durch die Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) vom 25. August 1980 wurden erstmals auch sämtliche Bienen (»Apoidea, Bienen und Hummeln«) unter besonderen Schutz gestellt. In den folgenden Verordnungsnovellen des Naturschutzgesetztes wurde dieser Schutz fortgeschrieben. Danach ist es verboten, Wildbienen zu fangen, zu töten oder ihre Nist- oder Zufluchtstätten zu beschädigen oder zu zerstören. (Näheres hierzu auch auf der Seite über das Sammeln von Wildbienen.) Durch das ständige Bewegen der Niststätten während der Entwicklungszeit der darin lebenden Tiere können diese beschädigt oder die Brut zerstört werden. Die Bienen bleiben ja ein Teil der Natur und sind von dort nur "ausgeliehen" und sie gehen nicht irgendwie in das Eigentum des Niststätten-zur-Verfügung-Stellers über.