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Autor Thema: Dauergrünland - Was ist erlaubt?  (Gelesen 13583 mal)

Hyla

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Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« am: 03. November 2018, 20:32:14 »

Hallo!

Wie mehrere von euch bin ich auch auf der Suche nach etwas Land für Auspflanzversuche.
Nun bin ich über Dauergrünland gestolpert, was sich anscheinend keiner übermäßigen Beliebtheit erfreut.
Aber was darf man mit so einer Wiese eigentlich machen?
Bäume pflanzen, umpflügen, naturnahe Wiese aussäen, einzäunen, Bauwagen drauf stellen, Hühner oder Schafe halten?
An Bebauung und Maisanbau habe ich eher kein Interesse. Einzäunen würde ich aber gerne und Bäume pflanzen auch. :)

Mal angenommen ich kaufe ein paar Hektar in Niedersachsen, kommen dann irgendwelche finanziellen Mehrbelastungen auf mich zu? Landwirtschaftskammer oder so?

Erklärungen bitte für ganz Dumme! :-[
« Letzte Änderung: 03. November 2018, 20:40:37 von Hyla »
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Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.

AndreasR

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #1 am: 03. November 2018, 20:47:46 »

Bäume pflanzen ist wohl nicht erlaubt, weil Dauergrünland zum Anbau von Grünfutterpflanzen gedacht ist, welche mehr oder weniger regelmäßig gemäht oder beweidet werden. Vielleicht darf das Land aber als Streuobstwiese genutzt werden, wenn der Wiesencharakter ansonsten nicht gestört wird. Laut Wikipedia darf auch Biomasse zur Energiegewinnung oder Einstreu für die Tierhaltung erzeugt werden. Beweidung bedingt ja die Haltung von Tieren, und eine Weide wird man auch einzäunen dürfen und womöglich sogar einen Unterstand für die Tiere errichten. Was wo erlaubt ist und was nicht, müsste man wohl in der jeweiligen Kommunalverwaltung erfragen.
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Eckhard

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #2 am: 04. November 2018, 15:21:23 »

Dauergrünland heißt, dass Du es nicht in eine andere Nutzung als Grünland (also gemähte Wiese oder Weide) überführen darfst. Bäume pflanzen geht, wenn sie einzeln stehen und zwischen den Baumen weiter Wiese wächst. Streuobstwiese ist weiter Grünland.
Umbrechen und neu ansäen: weiß ich nicht, machen Landwirte auch, also vermutloch gehört es zur gängigen Praxis der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf Grünland (leider), ein Anruf bei der LW-Kammer müsste das klären.
Hühner/Schafe  halten müsste auch erlaubt sein.
Die Strafen und Sanktionen für Umbruch betreffen landwirtschaftliche Betriebe, die ja Subvetionen erhalten, dafür dass sie das Land bewirtschaften. Bei Privatpersonen, die keinen l.w. Betrieb haben, könnte alles anders aussehen, weil man sie nicht mit Sanktionsentzug bestrafen kann.
Lage in Schutzgebieten verändert die Rechtsllage vermutlich.
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Gartenekstase!

Floris

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #3 am: 04. November 2018, 18:20:48 »

Der Schutz des Dauergrünlandes kommt aus der Bundesgesetzgebung, die Umsetzung ist Ländersache. Daher kommen Unterschiede in den Details, der Grundsatz ist aber immer der Gleiche: keine Umwandlung in eine andere Nutzung, was in der Regel auf die Umnutzung zu Acker zielt.

Umbruch mit Neuansaat einer Grünlandmischung (überwiegend Gräser) ist keine Umnutzung, Einsaat einer Blühmischung aber sehr wohl.
Hatten wir letztes Jahr mal, als eine Stadtverordnetenversammlung beschloss, etwas für die Natur zu tun und auf stadteigenem Grünland Blühflächen anlegen wollte. Fand die Naturschutzbehörde nicht gut.
Bußgeldbewehrt ist Grünlandumbruch bzw Nutzungsänderung auch für Nichtlandwirte, da er aus dem Naturschutzrecht kommt. Bei Landwirten ist es nur wesentlich einfacher bzw. ein Automatismus, da parzellengenau über die Förderunterlagen die Entwicklung der Nutzung einer Fläche beobachtet wird. Neben dem Bußgeld wird natürlich grundsätzlich die Wiederherstellung des Grünlandes gefordert bzw. angeordnet.

In Hessen beträgt die Obergrenze für Bäume die auf Grünland gepflanzt werden dürfen 100 pro Hektar, und zwar nur heimische oder Obstbäume, also keine Garten- oder Parkbäume.

Hütten, Zäune und dauerhaft abgestellte Fahrzeuge (Bauwagen) sind bauliche Einrichtungen gemäß Baurecht und im Außenbereich für Privatpersonen nicht genehmigungsfähig.

Die Landwirtschaftkammer wird dich vermutlich in Ruhe lassen, solange kein Landwirt ebenfalls Interesse am Kauf der vor dir ins Auge gefaßten Fläche hat. Landkauf im Umfang von mehreren Hektaren ist genehmigungspflichtig nach Grundstücksverkehrsgesetz.
Aber die Berufsgenossenschaft wirds interessieren.

Sowohl Hühner als auch Schafe müssen bei der Veterinärbehörde registriert werden.

Das sind Beispiele aus hessischer Sicht, sollte in anderen Bundesländern aber nicht grundsätzlich viel anders sein.
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Waldgärtner

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #4 am: 02. Juni 2019, 21:10:36 »

Da ich gerade vor ähnlichen Überlegungen stehe, reanimiere ich hier mal.

Bei mir geht es ebenfalls ums Thema Bäume pflanzen.
Laut Bundesamt für Naturschutz zählt auch eine Streuobstwiese als Gründland (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/presse/2014/PK_Gruenlandpapier_30.06.2014_final_layout_barrierefrei.pdf S. 4)
Das spräche ja dafür, dass ich auf einer Wiese Bäume pflanzen darf, oder?

Außerdem steht auf S. 23:
"Grünland von Ökolandbaubetrieben (ca. 560.000 ha, entspricht ca. 12,1  %) und Grünland von Betrieben die keine Agrarförderung (oder Direktzahlungen) beziehen fällt nicht unter die Greening-Verpflichtungen und unterliegt somit ab 2017 keinem Umwandlungsverbot mehr."

Wenn ich also keine Förderungen erhalte, kann ich doch auch mehr als 100 Bäume pro ha pflanzen.
Zumal es der Wiese ja egal ist, ob ich einen Hochstamm mit 64qm Kronenfläche setze oder 4 Buschbäume mit je 16qm, die Gesamt-Kronenfläche ist doch gleich.

Vielleicht bin ich auch etwas übervorsichtig, aber ein Bekannter meinte, ich solle mich unbedingt absichern, was erlaubt ist, "sonst kommt die untere Naturschutzbehörde und du musst die Bäume wieder raus reißen, weil sie das nicht genehmigt haben".

Letzteres kann ja wohl nicht passieren, wenn ich Eigentümer der Wiese bin und keine Förderung erhalte, oder (und die Wiese ist nicht in FFH-Gebiet o.ä.)?
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dmks

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #5 am: 02. Juni 2019, 22:03:25 »

Aus eigener Erfahrung: Nebenbei darauf achten ob es ein Landschafts- oder Naturschutzgebiet ist! Hier gelten viele weitere Regelungen.
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Es gibt keine 'guten' oder 'schlechten' Zeiten.
Es ist immer genau jetzt die Zeit etwas zu tun!

Waldgärtner

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #6 am: 03. Juni 2019, 07:58:52 »

Welche Erfahrungen hast du da gemacht?
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Herr Dingens

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #7 am: 03. Juni 2019, 08:16:53 »

Aus eigener Erfahrung: Nebenbei darauf achten ob es ein Landschafts- oder Naturschutzgebiet ist! Hier gelten viele weitere Regelungen.

Oder Wasserschutzgebiet.
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Viele Grüße aus Nan, Thailand

Floris

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #8 am: 03. Juni 2019, 15:01:21 »


"Grünland von Ökolandbaubetrieben ... Grünland von Betrieben die keine Agrarförderung...beziehen fällt nicht unter die Greening-Verpflichtungen und unterliegt somit ab 2017 keinem Umwandlungsverbot mehr."

Wenn ich also keine Förderungen erhalte, kann ich doch auch mehr als 100 Bäume pro ha pflanzen.

Die Greening-Verpflichtungen sind aufgesattelte Vorschriften für die Empfänger von Agrarbeihilfen, zuständig ist die Agrarverwaltung (die die UNB und andere Behörden beteiligt).

Wenn dich das nicht betrifft, gelten für dich doch die dem zugrunde liegenden Vorschriften des Bundesnaturschutzrechtes, zuständig für die Ausführung sind die unteren Naturschutzbehörden der Kreise.

Die machen durchaus einen Unterschied zwischen der Pflanzung von 100 hochstämmigen Obstbäumen und 400 Halbstämmen auf einer bisherigen Wiese. Die betrachten dabei nicht nur die Beschattung durch die Bäume.

Liegt eine Fläche in einem irgendwie gearteten Schutzgebiet, gibt es in der Regel Bestandaufnahmen und Bewertungen, an denen man sich orientieren kann. Eine Fläche ohne festgestellten Schutzstatus kann aus Sicht des Naturschutzes trotzdem aufgrund ihres derzeitigen Zustandes als schutzwürdig eingestuft sein, auch aufgrund der Lage oder der Topographie. Ob dem so ist, sollte man bei der zuständigen Stelle abklären und damit ob das was man da vorhat als Eingriff gewertet wird.

[/quote] eingestuft werden,

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dmks

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Re: Dauergrünland - Was ist erlaubt?
« Antwort #9 am: 03. Juni 2019, 20:27:03 »

Welche Erfahrungen hast du da gemacht?

Daß es gut ist mit der zuständigen Behörde Kontakt zu halten ;) Prinzipiell ist eigentlich alles was als "normale" Bewirtschaftung durchgeht okay - auch Pflanzung oder Fällung/Rückschnitt zB. von Kopfweiden. Aber es gibt in solchen Schutzgebieten immer jemand der sich gern beschwert - dann ist es besser wenn es vorher abgestimmt war als daß Behörde und Eigentümer in einer Rechtfertigungsposition stehen. ;)
Bestimmte Baumarten können aber auch ausgeschlossen sein oder beispielsweise das Anlegen von Teichen oder Ställen, Zäunen, Hecken, Weidetiere etc.
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