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Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 73273 mal)

Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #135 am: 06. Januar 2012, 19:58:55 »

Ogottogott! :P

Mir ist so, als ob die BG erst bei gärtnerischer Nutzung von 2500 m² berechtigt ist, Beiträge einzuziehen. Welcher Privatmensch nutzt schon so viel Land?

Die Sozialversicherungen für Gärtner und Landwirte sollen umstrukturiert werden. Das ist aber ein vollkommen anderes Thema und hat mit der Berufsgenossenschaft nur so viel zu tun, dass die Damen und Herren z.T. in den selben Gebäuden sitzen.
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lerchenzorn

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #136 am: 06. Januar 2012, 20:00:49 »

Das ist das schöne deutsche Pfründe-System. Wer "mehr als drei Bäume beieinander stehen" hat, ist ein Forstwirtschaftsunternehmen, egal, ob er dort jemals einen Baum fällt und verkauft und auch egal, ob er jemals einen Dritten auf dem Stück arbeiten lässt. So sieht das jedenfalls dei BG und schlägt kraftvoll zu. Trotz aller schon abgeschlossenen Unfall- und Krankenversicherungen.
So wird es wohl auch mit bestimmten Garten(bau)flächen sein.

Und die Herren und Damen vom Vorstand (oder wie das hier sonst heißt) können auch ganz allein beschließen, dass sie den Mindestbeitrag mal eben so um 20 % erhöhen. Ich dürfte aber ganz demokratisch aller paar Jahre mit aussuchen, von wem ich mich da vera... lasse.
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oile

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #137 am: 06. Januar 2012, 20:07:10 »

Wer "mehr als drei Bäume beieinander stehen" hat, ist ein Forstwirtschaftsunternehmen,
:o :o Interessant. Dann ist das halbe Dorf bei uns ein Forstwirtschaftsunternehmen. :-X
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"Wenn also Millionen Menschen evidenzbasierte Angst vor der Klimakrise haben, wenn Minderheiten rechte Gewalt benennen, dann ist das 'Hafermilch-Wokeness', wenn aber Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, die hetzt & die Klimakrise leugnet, dann sind das 'berechtigte Sorgen'?"
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Gartenlady

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #138 am: 06. Januar 2012, 20:08:28 »

Dann muss Glockenblume gewarnt werden ::)
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #139 am: 06. Januar 2012, 20:11:15 »

Das war wohl überspitzt geschrieben.

Einer meiner zahlreichen Cousins hatte begonnen, die ehemalige Obstwiese hinterm Haus mit Baumsämlingen zuzupflanzen. Daraufhin bekam er Ärger, weil das Anlegen von Wald genehmigungspflichtig ist. Nach ein paar Jahren hatte er sich die Sache überlegt und wollte die Bäume wieder roden. Vorsichtshalber frug er nach. Das durfte er dann auch nicht.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #140 am: 06. Januar 2012, 20:32:11 »

Mir ist so, als ob die BG erst bei gärtnerischer Nutzung von 2500 m² berechtigt ist, Beiträge einzuziehen. Welcher Privatmensch nutzt schon so viel Land?


Ich z.B. Und ich hab auch mehr als 3 Bäume stehen. Gerade hattet Ihr mich halbwegs beruhigt und nun das. :P :P :P
« Letzte Änderung: 06. Januar 2012, 20:33:36 von Waldschrat »
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #141 am: 06. Januar 2012, 21:08:39 »

das wirklich schlimme ist: du hast einen wald und eine obstplantage und eine staudengärtnerei und eine schnittblumenproduktion und einen kräutergarten und gemüseanbau und... 8) ;D

obwohl: war da irgendwo gemüse? ???
« Letzte Änderung: 06. Januar 2012, 21:09:49 von zwerggarten »
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marygold

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #142 am: 06. Januar 2012, 21:12:21 »

Wie komme ich denn aus der BG heraus, wenn ich drin bin? Einspruch einlegen? Kündigen? Klagen, weil es sich nicht um einen Erwerb handelt?
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #143 am: 06. Januar 2012, 22:29:21 »

@Staudo
So wie es aussieht interessiert nur die Grundstücksgröße, egal, wieviel man von ihr nutzt.
Die andere Geschichte erwähnte ich nur, weil...und das ist nur ein Gedanke...man vielleicht noch mehr Mitglieder braucht, um innerhalb der neuen Struktur ein Mitspracherecht zu haben.

@lerchenzorn
So ähnlich wütend bin ich gerade.

@Gartenlady
Auch wenn es überzogen klingt, man sollte öffentlich keine Angaben mehr über die eigene Grundstücksgröße machen und vielleicht wäre das auch ein Tipp an die Organisatoren Offener Gärten, danach für die Gartenbeschreibungen nicht mehr zu fragen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man auf Verständnis trifft, wenn um die Gartenliteratur geht.

@marygold
So weit ich weiss, bleibt das Grundstück drin in der Versicherung, ohne die Möglichkeit dort herauszukommen.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #144 am: 06. Januar 2012, 23:30:20 »

das wirklich schlimme ist: du hast einen wald und eine obstplantage und eine staudengärtnerei und eine schnittblumenproduktion und einen kräutergarten und gemüseanbau und... 8) ;D

obwohl: war da irgendwo gemüse? ???

Nee - Gemüse kann ich nich :-[
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Amur

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #145 am: 07. Januar 2012, 08:09:59 »

Der in den ersten Seiten schon aufgeführten Link gilt nach wie vor: www.lsv.de
Da kann man sich dann seine zuständige Versicherung raussuchen.

Versichert sind dort alle land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe.
Die Definition Betrieb wird dort etwas anders gesehen als wir es wohl tun:
Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne liegt ein solches Unternehmen dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet oder gepflegt werden (z.B. Wiesen, Baumwiesen, Streuobstwiesen). Eine Bewirtschaftung oder Pflege von landwirtschaftlichen Grundstücken liegt z.B. vor, wenn nur einmal im Jahr Gras gemäht wird oder Baumpflege erforderlich ist. Hierbei kommt es nicht auf das Motiv des Tätigwerdens und auch nicht darauf an, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht.

Aber die meisten BG machen eine Befreiung möglich, wenn man unter 2500m² hat.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2012, 08:23:40 von Amur »
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lerchenzorn

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #146 am: 07. Januar 2012, 10:08:45 »

Das war wohl überspitzt geschrieben.

Einer meiner zahlreichen Cousins hatte begonnen, die ehemalige Obstwiese hinterm Haus mit Baumsämlingen zuzupflanzen. Daraufhin bekam er Ärger, weil das Anlegen von Wald genehmigungspflichtig ist. Nach ein paar Jahren hatte er sich die Sache überlegt und wollte die Bäume wieder roden. Vorsichtshalber frug er nach. Das durfte er dann auch nicht.

Klar, war das überspitzt, in "...".
Exakt handelt es sich um zufällig miterworbene 3000 qm Kiefernstangen und damit schon um gesetzlich erklärten Wald. Das Ärgerliche ist nicht, dass ich mich überhaupt versichern muss, um darin herumhacken zu können, sondern dass schon bestehende Absicherungen ignoriert werden und ich dennoch als Beitragszahler zwangsrekrutiert werde.

Staudo, Aufforstungs- und Abholzungsgenehmigungen, Wiederaufforstungsanordnungen sind ein weites und kompliziertes, aber dann doch wieder ganz anderes Feld. Auch auf diesem Abenteuerspielplatz habe ich mit unserer zuständigen Forstbehörde schon zusammen/gegeneinander gespielt. ;D Hat Spaß gemacht, am Ende, wenn der Förster nach ein paar Runden nicht mehr weiß, was er nun eigentlich wollen, sollen, dürfen möchte.
« Letzte Änderung: 07. Januar 2012, 10:10:39 von lerchenzorn »
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Taques

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #147 am: 07. Januar 2012, 10:13:30 »

ich habe mir die ganzen Beiträge mal durchgelesen, aber komme irgendwie damit nicht ganz klar.... diese 2.500 m² gelten aber wohl nicht für ganz Deutschland, sondern wohl nur in einzelnen Bundesländern, denn hier in Bayern bin ich laut Aussage der BG (ist aber schon ein paar Jahre her) erst ab 3 ha beitragspflichtig, da ich sonst nicht als landwirtschatlicher Betrieb eingestuft werde.

Ich hatte dort ganz klar angegeben, das ich Gemüse, Kräuter und Obst anbauen und verkaufen möchte, sogenannte "Nutztiere" halten möchte und das ganze als Nebenerwerb anmeldet werden sollte.
Damals wurde mir zur Priviligierung eben die Mitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen BG zur Auflagen gemacht, die wollten mich aber nicht, da keine 30.000 m² Grund. Von der Möglichkeit einer Mitgliedschaft unter den 3 ha hat aber auch nie einer was gesagt... komisch.


 
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #148 am: 07. Januar 2012, 13:23:37 »

Damit es nicht zu einfach und zu übersichtlich wird, gibt es die Gärtnerische Berufsgenossenschaft und die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Für beide gelten unterschiedliche Mindestflächen. Die Gärtnerische Berufsgenossenschaft ist bundesweit organisiert, die landwirtschaftlichen wohl länderweise. ;D
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„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #149 am: 07. Januar 2012, 17:22:02 »

abschaffen, den scheiß. >:(
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