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Versicherungspflicht ab 2.500 qm (Gelesen 77285 mal)

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

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Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #180 am:

Tja - aber was tun. Ein vorerst (noch nicht rechtskräftig stand dort) gewonnener Fall - wie in Tiarellos Link - ist ja wohl wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl. Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #181 am:

vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P
Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #182 am:

Da kann ich Dir nur zustimmen.
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #183 am:

ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #184 am:

Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
Das kann man...laut Anwaltsauskunft... jederzeit machen.
Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #185 am:

Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #186 am:

ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
Irgendwer muss denen doch diese ungeheuerlichen und aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Rechte eingeräumt haben. Verstehen tu ich das allerdings nicht - auch nicht nach so vielen Seiten. Wenn sie im Schadensfall wenigstens zahlen würden. Aber wenn ich richtig gelesen habe, tun sie das auch nicht. Nur abkassieren.
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #187 am:

vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P
Genauso sehe ich das auch, darum versuche ich gerade einige Leute zu mobilisieren. Die schnellste Öffentlichkeit, die man schaffen könnte, wären die Offenen Gärten. Da kann man viele erreichen, wenn man an den Aktionswochenenden informiert, denn laut Berufsgenossenschaft ist ja jeder Garten ab 2500 qm betroffen und kleinere Gärten, wenn deren Hilfen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden erreichen. Nur leider kann ich das Verhalten zumindest zweier Organisatorenteams, die entweder gar nicht reagieren oder das Problem den betroffenen Gartenbesitzern überlassen, nur so deuten, dass man nicht Gefahr laufen will, dass Gartenbesitzer abspringen oder sich neue finden, die an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten.
Pewe

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Pewe » Antwort #188 am:

Wie jetzt - man will keine neuen?Gibt es nicht so was wie Sammelklagen?
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #189 am:

normenkontrollklage?
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #190 am:

Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
Im Fall einer Verpachtung kann man sein Eigentum nicht mehr nutzen, da man das jemand anderem überlassen hat, was dem Pächter auch die Verpflichtungen einhandelt, die sonst beim Eigentümer wären. Und wie gesagt, darf man laut Anwalt über sein Eigentum zu jederzeit frei verfügen.
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #191 am:

normenkontrollklage?
Was ist das?
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #192 am:

Wie jetzt - man will keine neuen?
Oh...entschuldigung. Vor Aufregung über dies Thema, hab ich mich gedanklich verfusselt. Es soll natürlich heißen "oder sich keine neuen finden..."
zwerggarten

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

zwerggarten » Antwort #193 am:

hm, das richtet sich eigentlich gegen die rechtmäßigkeit/verfassungsmäßigkeit eines gesetzes - zuvor festzustellen wäre aber wohl, ob wir hier dem sgb oder einer rechtsauffassung der gartenbau-bg entgegenstehen... ::)
Dietilia

Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm

Dietilia » Antwort #194 am:

Das notiere ich mir auf jeden Fall mal.
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