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Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 72881 mal)

Pewe

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #180 am: 18. Januar 2012, 23:49:49 »

Tja - aber was tun. Ein vorerst (noch nicht rechtskräftig stand dort) gewonnener Fall - wie in Tiarellos Link - ist ja wohl wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl.

Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 23:53:54 von Waldschrat »
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zwerggarten

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #181 am: 18. Januar 2012, 23:55:54 »

vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P
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Pewe

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #182 am: 18. Januar 2012, 23:56:19 »

Da kann ich Dir nur zustimmen.
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zwerggarten

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #183 am: 18. Januar 2012, 23:59:47 »

ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!
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Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #184 am: 19. Januar 2012, 00:00:20 »


Ob man aus der Nummer raus kommt wenn man einen Teil pro forma verpachtet?


Das kann man...laut Anwaltsauskunft... jederzeit machen.
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Pewe

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #185 am: 19. Januar 2012, 00:04:29 »

Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2012, 00:04:41 von Waldschrat »
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Pewe

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #186 am: 19. Januar 2012, 00:07:52 »

ich könnte wirklich schreien vor unverständnis, wut und verzweiflung, dass privatgärten angeblich rechtmäßig als landwirtschaftliche unternehmen gelten sollen!

Irgendwer muss denen doch diese ungeheuerlichen und aus meiner Sicht höchst fragwürdigen Rechte eingeräumt haben. Verstehen tu ich das allerdings nicht - auch nicht nach so vielen Seiten.
Wenn sie im Schadensfall wenigstens zahlen würden. Aber wenn ich richtig gelesen habe, tun sie das auch nicht. Nur abkassieren.
« Letzte Änderung: 19. Januar 2012, 00:09:49 von Waldschrat »
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Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #187 am: 19. Januar 2012, 00:09:36 »

vielleicht - aber eigentlich gehört diesem drachen der kopf abgeschlagen und nicht der blick verschleiert. :P

Genauso sehe ich das auch, darum versuche ich gerade einige Leute zu mobilisieren.
Die schnellste Öffentlichkeit, die man schaffen könnte, wären die Offenen Gärten. Da kann man viele erreichen, wenn man an den Aktionswochenenden informiert, denn laut Berufsgenossenschaft ist ja jeder Garten ab 2500 qm betroffen und kleinere Gärten, wenn deren Hilfen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden erreichen. Nur leider kann ich das Verhalten zumindest zweier Organisatorenteams, die entweder gar nicht reagieren oder das Problem den betroffenen Gartenbesitzern überlassen, nur so deuten, dass man nicht Gefahr laufen will, dass Gartenbesitzer abspringen oder sich neue finden, die an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten.
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Pewe

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #188 am: 19. Januar 2012, 00:12:42 »

Wie jetzt - man will keine neuen?

Gibt es nicht so was wie Sammelklagen?
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zwerggarten

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #189 am: 19. Januar 2012, 00:14:41 »

normenkontrollklage?
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Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #190 am: 19. Januar 2012, 00:14:56 »

Ja, machen kann man das sicher. Aber erkennen das auch die Wegelagerer an oder pochen die evtl. drauf, dass es immer noch Eigentum ist.

Im Fall einer Verpachtung kann man sein Eigentum nicht mehr nutzen, da man das jemand anderem überlassen hat, was dem Pächter auch die Verpflichtungen einhandelt, die sonst beim Eigentümer wären. Und wie gesagt, darf man laut Anwalt über sein Eigentum zu jederzeit frei verfügen.
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Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #191 am: 19. Januar 2012, 00:15:35 »

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Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #192 am: 19. Januar 2012, 00:19:13 »

Wie jetzt - man will keine neuen?

Oh...entschuldigung. Vor Aufregung über dies Thema, hab ich mich gedanklich verfusselt. Es soll natürlich heißen "oder sich keine neuen finden..."
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zwerggarten

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #193 am: 19. Januar 2012, 00:19:42 »

hm, das richtet sich eigentlich gegen die rechtmäßigkeit/verfassungsmäßigkeit eines gesetzes - zuvor festzustellen wäre aber wohl, ob wir hier dem sgb oder einer rechtsauffassung der gartenbau-bg entgegenstehen... ::)
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Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #194 am: 19. Januar 2012, 00:22:28 »

Das notiere ich mir auf jeden Fall mal.
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