Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
News: Man wird doch auch mal inkonsequent sein dürfen! (Staudo)
Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
20. April 2024, 01:50:17
Erweiterte Suche  
News: Man wird doch auch mal inkonsequent sein dürfen! (Staudo)

Neuigkeiten:

|7|9|Heute darf sich jeder sein eignes Motto machen!

Seiten: 1 ... 12 13 [14] 15 16 ... 18   nach unten

Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 73285 mal)

andreasNB

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2329
  • Ich liebe dieses Forum!
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #195 am: 19. Januar 2012, 01:36:49 »

Ups, da fällt mir doch der Wisch von den Typen wieder ein.
Mal schaun wieviele Stunden ich diesmal eintragen werde ::)

Ist wirklich eine Frechheit das man versucht hier Privatleute abzuziehen. Selbst als Kleingewerbler nicht wirklich notwendig.

Der einfache Weg ist wirklich die proforma Aufteilung/Verpachtung auf max. 2499qm.
Kannst auch Verwandte, vielleicht nicht grade Ehepartner, dafür hernehmen. Woher soll die BG wissen das die Person mit dir verwandt ist ?
Den gleichen Scheiß mußten hier übrigens Leute auch bei örtlichen Argen/Hartz4 abziehen, wegen angeblich "zu großer" Grundstücke. Wo die hier doch so wertvoll sind ??? Aber anderes Thema ...
Gespeichert

claudia

  • Senior Member
  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 697
  • !
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #196 am: 19. Januar 2012, 12:25:11 »

Ich will meinen Garten nicht verpachten. Auch nicht pro forma. Warum soll ich mich rechtlich "verbiegen"? Dafür ist mir persönlich der Aufwand zu gross. Aber wahrscheinlich ist das ein pragmatischer Lösungsweg für alle, die noch keine Versicherung bezahlen.
Ich glaub, ich versuch jetzt zunächst mal, aus der BG Gartenbau in die BG Landwirtschaft zu kommen. Ich halte ja schließlich Hühner.
Gespeichert
Schöne Grüße
claudia

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35305
    • mein Park
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #197 am: 19. Januar 2012, 13:07:37 »

Ein bissel seltsam ist das ganze Thema schon.
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #198 am: 12. Februar 2012, 00:35:57 »

Bekam am Freitag das Ergebnis der Widerspruchssitzung schriftlich, welches man mir schon vor einer Weile nach einer Ergänzung von mir zu meinem Widerspruchs mitteilte. War ja klar, dass nur eine Ablehnung dabei herauskommen würde, obwohl andere "öffentlichen" Gartenbesitzer mit genau denselben Argumenten in Ruhe gelassen wurden.
Heute telefonierte ich mit einer sehr netten Frau in Mecklenburg-Vorpommern, die zum selben Zeitpunkt angeschrieben wurde wie ich und sich genauso entrüstet. Sie ist nicht die Erste, die genauso wie andere mit denen ich sprach, feststellte auf was für unfreundliche teils pampige Art die Mitarbeiter auf Fragen reagieren. Als sie ansprach, dass sie nicht die einzige mit einem großen Garten in ihrer Gegend wäre und warum die nicht angeschrieben wurden, forderte man sie auf Namen zunennen. Ihre Empörung, dass sie doch kein Denunziant wäre, ist nicht angekommen.
Hätten das Mitarbeiter einer Berufsgenossenschaft, deren Aufforderung rechtlich wasserdicht ist, das nötig?
Ich bin schon so genervt von dem Verein, dass ich mein weniges Geld nicht mehr verschleudern will. Es gibt nur ein hier schon angesprochenes Mittel um sich dem zu entziehen und das werde ich wohl in Betracht ziehen, aber weiter dranbleiben.
Schön wäre es, wenn man nicht allein davorsteht, sondern viele sich zusammentun. Dann könnte man es den Wegelagerern eventuell etwas schwerer machen.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2012, 00:37:26 von Dietilia »
Gespeichert

oile

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30761
  • Markgräfin von Pieske, Gierschkultivatorin
    • oilenpark
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #199 am: 12. Februar 2012, 09:27:47 »

Habt Ihr eigentlich Eure Widersprüche alleine verfasst oder mit anwaltlicher Hilfe? Nein, ich bin nicht betroffen, aber mich interessiert es.
Gespeichert
"Wenn also Millionen Menschen evidenzbasierte Angst vor der Klimakrise haben, wenn Minderheiten rechte Gewalt benennen, dann ist das 'Hafermilch-Wokeness', wenn aber Menschen eine rechtsextreme Partei wählen, die hetzt & die Klimakrise leugnet, dann sind das 'berechtigte Sorgen'?"
Luisa Neubauer

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #200 am: 19. Februar 2012, 00:46:08 »

Ich fühlte mich nach den rückwirkenden Bescheiden überfordert und fragte lieber einen Anwalt, der mir die Widersprüche vorformulierte, die ich dann selbst schrieb, damit die Anwaltskosten bezahlbar blieben, nur hatte er wohl genauso wenig Ahnung wie ich und so viele andere auch, dass die nicht anerkannt wurden. Zurück kam die Entscheidung der Widerspruchssitzung mit genau den Argumenten, warum man dort versichert sein muss, wie auf den Informationsblättern, die man beim ersten Anschreiben erhält. Einzige Ausnahme, auch wenn es sich "nur" um ein Hobby handelt, entbindet das nicht von der Versicherungspflicht. Da gibts ja wohl weitaus gefährlichere Hobbies.
Weil ich nicht den Frühling im Garten und sowas wie einen Neuanfang nach dem Buchspilz mit etwas beginnen möchte, das seinen Daumen auf meinen Garten und mich hält, hab ich vor einer Weile nun einen Teil des Gartens verpachtet.
Die scheinen gerade wirklich auf der Jagd zu sein nach neuen Mitgliedern, die deren Verein finanzieren.
Gespeichert

Amur

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8303
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #201 am: 19. Februar 2012, 07:47:06 »

Na ja ich glaube bei manchen gehts hier vor allem drum ein Drama draus zu machen.
Im Endeffekt kostet das bei den Flächen um die es hier geht nicht mehr als mancher Besuch in einer Gärtnerei.

Vielleicht hat man ja einen Autoanhänger der eigentlich nur für den Garten verwendet wird - den könnte man dann evtl. steuerfrei anmelden. Kommt aber auf das Bundesland und den entsprechenden Sachbearbeiter beim Finanzamt an. Je weiter nördlicher desto strenger sind da die Richtlinien.
Gespeichert
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm

Staudo

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35305
    • mein Park
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #202 am: 19. Februar 2012, 08:30:30 »

Die scheinen gerade wirklich auf der Jagd zu sein nach neuen Mitgliedern, die deren Verein finanzieren.

Das verstehst Du falsch, es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. ;D
Gespeichert
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #203 am: 23. Februar 2012, 23:35:33 »


Na ja ich glaube bei manchen gehts hier vor allem drum ein Drama draus zu machen.
Im Endeffekt kostet das bei den Flächen um die es hier geht nicht mehr als mancher Besuch in einer Gärtnerei.


Es soll dir belassen bleiben, es so zu sehen, aber trotzdem bleibt es vollkommen unverständlich, dass man nicht alle Gärten erfasst, sondern auf Veröffentlichungen angewiesen ist, obwohl doch eine Versicherungspflicht besteht. Es bleibt unverständlich, dass weder die Krankenkassen, noch die für Minijobber zuständigen Unfallkassen davon wissen und kommentieren mit "abenteuerlich" und "kurios" und letztendlich geht es keine "Berufs!genossenschaft" etwas an, auf wieviel Quadratmeter ich im Garten hobbymäßig herumpussel. Und wie hoch das Entgeld ist und dass es doch zu zahlen ist von der Höhe her, bleibt doch bitteschön jedem selbst überlassen. Man richtet sich nach einer Vorgabe aus dem Jahr 1917, wo bestimmt besonders auf den Dörfern Familien sich nur noch schwer selbst helfen konnten, wenn ein Mitglied aufgrund eines Unfalls auf eigenem Land ausfiel, was auf heutige Verhältnisse nicht mehr übertragbar ist.
Diese Versicherung gehört hinterfragt.
Gespeichert

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #204 am: 23. Februar 2012, 23:43:27 »

Die scheinen gerade wirklich auf der Jagd zu sein nach neuen Mitgliedern, die deren Verein finanzieren.

Das verstehst Du falsch, es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen. ;D

Bei dem unfreundlich bis pampigen Personal ist das bestimmt schwierig. ;)
« Letzte Änderung: 23. Februar 2012, 23:43:57 von Dietilia »
Gespeichert

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #205 am: 10. März 2012, 23:44:18 »

Ich mach mal wieder auf Drama, denn heute kam die Antwort auf die Verpachtung.
 
"Eine durch Verpachtung vorgenommene Grundstücksteilung führt nicht selbstredend zum Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht ist ein Grundstück nur als Ganzes anzusehen, egal aus wieviel Flurstücksnummern sich das Grundstück zusammen setzt.

Es sei denn, das Grundstück wäre durch einen Zaun, eine Hecke oder Mauer, etc. voneinander getrennt worden. Nur dann kommt eine Einzelbeurteilung in Betracht.

Infolge dessen bitten wir um Mitteilung ob eine Trennung des Grundstücks in solcher Weise erfolgte. Ansonsten müssten wir von einer Grundstücksgemeinschaft ausgehen."

Mal abgesehen davon, dass man nicht sofort bei klirrender Kälte das Grundstück stürmt und Zaunpfähle in den gefrorenen Boden rammt, geschweige denn pflanzt oder mauert...handelt es sich bei einer Grundstücksgemeinschaft nicht um mindestens 2 Personen, die Eigentümer eines Grundstücks sind, was im Grundbuch auch eingetragen ist, die aber nicht festgelegt haben, wem was genau gehört? Praktisch wie ein ideelles Eigentum.
Die Wegelagerer wissen, wem bestimmte Flurnummern gehören, wie kann es dann aber möglich sein, an eine Grundstücksgemeinschaft zu denken?

Tiarello, deinen Hinweis auf die Lüneburger Verhandlung hatte ich übersehen.
Gespeichert

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #206 am: 21. Mai 2012, 23:50:57 »

Keine Reaktion mehr von der Berufsgenossenschaft, nachdem ich denen mitteilte, dass es etwas befremdlich ist, dass man eine Grundstücksgemeinschaft unterstellen will. Stattdessen eine Rechnung über 39 € für das Jahr 2011. Somit durfte ich von meiner kleinen Rente 234 € verbraten für nichts und wieder nichts, abgesehen von den sehr moderaten Anwaltskosten.
Ich bin wütend, denn Leute für das, was sie in ihrer Freizeit tun, in eine Berufsgenossenschaft zwingen zu wollen, kann nicht in Ordnung sein.
Gespeichert

Pewe

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #207 am: 22. Mai 2012, 00:02:49 »

Auch hier kocht was hoch
Gespeichert

Dietilia

  • Gast
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #208 am: 22. Mai 2012, 22:46:44 »

Zu recht, finde ich.
Die meisten mag dies Thema nicht interessieren, denn man ist nicht in der Situation von der Berufsgenossenschaft ausfindig gemacht zu werden. Darum ist es wohl auch egal, dass die sich einen Garten ab 2500 qm vorknöpfen können, wenn sie ihn durch Veröffentlichungen erwischen und wenns nicht anders geht auch noch versuchen, sich Mitgliedsvoraussetzungen hinzubiegen.
Schon allein das stinkt doch gewaltig.
Gespeichert

Amur

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8303
Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #209 am: 23. Mai 2012, 08:03:13 »

S-H ist schon extrem. Selbst Kleinstgärten sind da in der Satzung.
Allerdings kann man sich auch dort befreien lassen bis 2500 m². Im anderen Forum legen die immer Widerspruch gwegen die Bescheide ein. Die sollten mal keinen Widerspruch einlegen, sondern Befreiung beantragen (sofern unter 2500m²), vielleicht würde die durchgehen.
Gespeichert
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Seiten: 1 ... 12 13 [14] 15 16 ... 18   nach oben
 

Garten-pur.de Nutzungsbedingungen | Impressum | Datenschutzerklärung

Forum Garten-pur | Powered by SMF, Simple Machines
© 2001-2015 garten-pur. All Rights Reserved.
Garten-pur.de