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Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 73281 mal)

Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #225 am: 29. Mai 2012, 22:19:36 »

Es gibt die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (länderspezifisch) und es gibt die BG für den Gartenbau. Letztere ist bundesweit und nach eigenem Bekunden für alle Gärten von über 2500 m² zuständig.

Wenn man in diesem Thread liest, gehen einige hier von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aus, die aber gar nicht gemeint ist. Ist vielleicht ein Beleg dafür, dass der gesunde Menschenverstand eine Gartenbau-Berufsgenossenschaft nicht mit der Zuständigkeit für private Gärten in Zusammenhang bringen kann. Es ist eben Hobby, Freizeitgestaltung, etwas mit dem man sich gerne jeden Tag nebenbei oder am liebsten hauptsächlich beschäftigt, wie andere das mit ihrer Modeleisenbahn tun oder manche malen und andere bestricken sämtliche Kinder in ihrer Umgebung oder man kocht für sein Leben gerne. Dass sich dann aber Berufsgenossenschaften für zuständig erklären, ist wohl noch nicht vorgekommen.
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #226 am: 29. Mai 2012, 22:25:21 »

Für Modelleisenbahnplatten von über 18 m² Fläche ist die BG Bahn zuständig.
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #227 am: 31. Mai 2012, 00:06:56 »

Das klingt unglaublich, aber unmöglich ist wohl nichts mehr.
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #228 am: 31. Mai 2012, 00:56:50 »

aktuell jedenfalls gibt es keine landwirtschaftlichen berufsgenossenschaften und keine bg für den gartenbau mehr - jetzt ist alles eins. ::) :P
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Isatis blau

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #229 am: 31. Mai 2012, 09:45:55 »

Gilt das für die Sozialversicherung?

Hier geht es ja um die Unfallversicherung, die Pflicht ist.
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #230 am: 31. Mai 2012, 10:14:10 »

soweit ich es verstanden habe, gibt es ein neues bundesgesetz, die bg ist jetzt offenbar eingegliedert in die neue landwirtschaftliche sozialversicherung: gartenbau bg

was immer das bedeutet... ::)
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #231 am: 31. Mai 2012, 10:18:23 »

Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger für Gartenbau bzw. Landwirtschaft sind zwei unterschiedliche Behörden, die unter einem Dach sitzen und gemeinsam auftreten.
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zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #232 am: 31. Mai 2012, 10:24:46 »

ahja, danke, klingt überzeugend.
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #233 am: 03. Juni 2012, 00:26:29 »

Das Design hat sich geändert, aber die Zuständigkeiten...
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Amur

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #234 am: 03. Juni 2012, 07:40:23 »

Warum sollten die was ändern? Die Kohle fließt und eine Wirtschaftlichkeit ist bei denen wie beim restlichen Staatsapparat ja nicht wirklich gefragt....
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partisanengärtner

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #235 am: 03. Juni 2012, 07:46:31 »

Wär doch ganz witzig wenn man bei eventuellen Arbeitsunfällen der Krankenkasse steckt wo die stattfanden und das es da noch eine Stelle gibt die zahlungspflichtig ist. Dann können die auch mal was sinnvolles tun und sich streiten wer zahlen muß.

Solche Behörden muß man beschäftigen. 8)
Ein blauer Daumen oder eingerissener Nagel ist doch sicher ein Grund zum Arztbesuch. Rückenprobleme durch Jäten ausgelöst und ein fälliger Kurantrag.....
« Letzte Änderung: 03. Juni 2012, 07:49:48 von axel partisanengärtner »
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Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.

Axel

Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #236 am: 04. Juni 2012, 00:36:51 »

Wär doch ganz witzig wenn man bei eventuellen Arbeitsunfällen der Krankenkasse steckt wo die stattfanden und das es da noch eine Stelle gibt die zahlungspflichtig ist. Dann können die auch mal was sinnvolles tun und sich streiten wer zahlen muß.

Vor der Zahlungspflicht muss man bei denen aber erstmal Mitglied werden und für eine weitere Versicherung zahlen.

Irre ich mich oder ist die Zuständigkeit für Golfplätze neu? Wie groß sind eigentlich Fußballfelder?
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Gernstels

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #237 am: 12. Dezember 2012, 22:06:28 »

Schönen guten Tag, ich bin der Neue! :)

Ich besitze ein ca. 5000 qm großes Wochenendgrundstück und bin aufgrund der Größe "drin" und seit Jahren vor Gericht.

Ich bin kein Jurist, kenne aber Grundzüge des öffentlichen Rechts ganz gut und verwickle damit Berufsgenossenschaften wie Sozialgerichtsbarkeit ganz gut in Widersprüche. Was freilich wenig bringt. Ich bin der aus dem anderen Forum, der auch schon den Bundespräsidenten angeschrieben hat und der mittlerweile bei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung angekommen ist.

Ich bitte das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es werden nicht nur Beiträge erhoben, sondern auch wesentliche Grundrechte der Grundstücksbesitzer eingeschränkt.

So werden bei Strafandrohung bis 10.000 Euro auch die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft gültig. Die sind natürlich nicht für Privatleute, sondern für Berufstätige erstellt. Also muss im Privatgrundstück anschließend berufsartig gearbeitet werden: Schutzkleidung, Arbeitsvorgänge gemäß Berufsausbildung usw. Siehe VSG der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Ich muss beispielsweise einen Ersthelfer bereithalten, der jährliche Auffrischungskurse nachweisen kann. So steht es in der Vorschrift.

So wird kraft Gesetz die Unverletzlichkeit der Wohnungen der Grundstücksbesitzer zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgehoben.

Während den Berufsgenossenschaften und der Sozialgerichtsbarkeit "Hobby- und Freizeitnutzung" zur Begründung der Zwangsmitgliedschaft genügen, scheinen Leistungsansprüche beispielsweise wegen Nachbarschaftshilfe regelmäßig abgeschmettert zu werden.

Wer sich wundert, warum das alles so ist:

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind notleidend, d.h. sie benötigen jedes Jahr ca. 200 Mio. Euro Zuschüsse aus Bundesmitteln, was der Staat natürlich nicht gut findet.

Letztes Jahr war Sozialwahl. Wer hat bitte abgestimmt für seine Berufsgenossenschaft, die eine "Selbstverwaltung ihrer Mitglieder" darstellen soll? Ich nicht, denn bei meiner Berufsgenossenschaft gab es nur Vorschlagslisten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und damit zufälligerweise nur so viele Kandidaten, dass es keine Wahl brauchte (soviel zu Hobby- und Freizeitnutzern in der Selbstverwaltung).

Laut Sozialgerichtsgesetz können auch die Beisitzer in Gerichtsverhandlungen "aus dem Kreis der Versicherten" natürlich nur durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestellt werden, aber nicht durch Hobby- und Freizeigärtner.

Die Liste ließe sich fortsetzen.

Also bitte vorsichtig sein.

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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #238 am: 13. Dezember 2012, 18:42:09 »

Hallo Gernstels,

beeindruckend, dass du dich schon Jahre damit auseinandersetzen magst, denn dass da einiges nicht in Ordnung ist, kann man wohl nicht abstreiten. So hab ich immer noch keine Antwort darauf, dass man nicht jeden Besitzer eines Gartengrundstücks ab 2500 qm zur Versicherungsspflicht heranziehen kann, obwohl doch jeder bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft versichert sein muss, so die Berufsgenossenschaft.

Ich sehe kaum Möglichkeiten auf dem Rechtsweg etwas machen zu können. Die Gerichtsurteile sprechen dagegen, es kostet Geld und für mich der wichtigste Punkt, es zerrt an den Nerven und belastet soweit, dass einem fast der Spaß am Garten vergeht. Axel Partisanengärtner hat weiter oben einen Vorschlag gemacht, der eventuell etwas bringen könnte und die Auseinandersetzung auf die Ebene derer bringen könnte, die im Schadensfall Leistungen erbringen müssen. Das wäre für einen Betroffenen vielleicht einen Versuch wert.

Vorgestern bekam ich das Arbeitsnachweis-Formular für das Jahr 2012. Da ich ja seit Mitte Februar einen Teil des Gartens verpachtet hab (schon allein die Tatsache, dass man das machen muss, um sich diesen Wegelagerern zu entziehen, regt mich immer wieder auf), kann es jetzt nur noch um die ersten anderthalb Monate diesen Jahres gehen, in denen wegen des Winters sowieso nichts getan wurde im Garten. Im ersten Moment platzte mir wieder der Kragen, aber das Formular wird jetzt mit dem Eintrag wie im letzten Jahr ausgefüllt, es wird noch eine Rechnung geben für den Zeitraum und dann ist hoffentlich Ruhe.
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Gernstels

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #239 am: 15. Dezember 2012, 19:11:43 »

Hallo Dietilia,

das mit der "Verpachtung" war schon ein guter Ansatz.

Es scheint jetzt aber, dass die Revision gegen das Urteil aus Celle, dass 2500 qm kein ausreichendes Kriterium zur Zwangsaufnahme sind, zurückgezogen worden ist.

Ebenso gibt es ein das noch weiter auffassendes Urteil des SG Marburg.

Es sieht gut aus!
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