Schönen guten Tag, ich bin der Neue!
Ich besitze ein ca. 5000 qm großes Wochenendgrundstück und bin aufgrund der Größe "drin" und seit Jahren vor Gericht.
Ich bin kein Jurist, kenne aber Grundzüge des öffentlichen Rechts ganz gut und verwickle damit Berufsgenossenschaften wie Sozialgerichtsbarkeit ganz gut in Widersprüche. Was freilich wenig bringt. Ich bin der aus dem anderen Forum, der auch schon den Bundespräsidenten angeschrieben hat und der mittlerweile bei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung angekommen ist.
Ich bitte das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es werden nicht nur Beiträge erhoben, sondern auch wesentliche Grundrechte der Grundstücksbesitzer eingeschränkt.
So werden bei Strafandrohung bis 10.000 Euro auch die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft gültig. Die sind natürlich nicht für Privatleute, sondern für Berufstätige erstellt. Also muss im Privatgrundstück anschließend berufsartig gearbeitet werden: Schutzkleidung, Arbeitsvorgänge gemäß Berufsausbildung usw. Siehe VSG der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Ich muss beispielsweise einen Ersthelfer bereithalten, der jährliche Auffrischungskurse nachweisen kann. So steht es in der Vorschrift.
So wird kraft Gesetz die Unverletzlichkeit der Wohnungen der Grundstücksbesitzer zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgehoben.
Während den Berufsgenossenschaften und der Sozialgerichtsbarkeit "Hobby- und Freizeitnutzung" zur Begründung der Zwangsmitgliedschaft genügen, scheinen Leistungsansprüche beispielsweise wegen Nachbarschaftshilfe regelmäßig abgeschmettert zu werden.
Wer sich wundert, warum das alles so ist:
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind notleidend, d.h. sie benötigen jedes Jahr ca. 200 Mio. Euro Zuschüsse aus Bundesmitteln, was der Staat natürlich nicht gut findet.
Letztes Jahr war Sozialwahl. Wer hat bitte abgestimmt für seine Berufsgenossenschaft, die eine "Selbstverwaltung ihrer Mitglieder" darstellen soll? Ich nicht, denn bei meiner Berufsgenossenschaft gab es nur Vorschlagslisten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und damit zufälligerweise nur so viele Kandidaten, dass es keine Wahl brauchte (soviel zu Hobby- und Freizeitnutzern in der Selbstverwaltung).
Laut Sozialgerichtsgesetz können auch die Beisitzer in Gerichtsverhandlungen "aus dem Kreis der Versicherten" natürlich nur durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestellt werden, aber nicht durch Hobby- und Freizeigärtner.
Die Liste ließe sich fortsetzen.
Also bitte vorsichtig sein.