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Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 73274 mal)

Pewe

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Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« am: 17. November 2009, 10:51:29 »

Vor längerer Zeit, muss wohl ca. 1 Jahr her sein, wurde berichtet über die Versicherungspflicht bei Grundstücken ab 2.500 qm, es gab auch - sofern meine Erinnerung mich nicht trügt - einen Link zu einer BG. Leider kann ich den Thread und damit auch den Link nicht mehr finden. Wer kann helfen?
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fars

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #1 am: 17. November 2009, 10:54:26 »

M.E. sind nur Gebäudeversicherungen Pflicht.
Ansonsten gibt es m.W. keine Versicherungspflicht für private Grundstücke.
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #2 am: 17. November 2009, 11:03:53 »

Hier

Übrigens:
Zitat
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zur Begründung der Versicherung bedarf es keiner Beitrittserklärung. Die Versicherung kann nicht durch Austrittserklärung beendet werden.
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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #3 am: 17. November 2009, 11:08:23 »

Schau hier, die ist für dich zuständig:

http://www.lsv.de/nb/05mitgliedschaft/1bg/index.html
Kann man auch anrufen - das ist meist klärender, als Forumsteilnehmer orakeln zu lassen.

Die Versicherungspflicht besteht für ldw genutzte Flächen.

Und hier ist es egal, ob ein Landwirt ackert, eine Streuobstwiese von einem Verein am Leben gehalten wird, jemand seine Reitpferde hält oder eine Rosensammlung oder seinen Küchengarten betreibt.

Ob erwerbsmäßig oder nicht ist irrelevant!

Ob Eigentümer oder nicht ist auch irrelevant.
Es geht darum, wer die Flächen bewirtschaftet .

Die untere Grenze für derartige Flächen beträgt in Nds 2500 qm. Da liegt manch ein Kleintierhalter und Liebhabergärtner drüber und ahnt nichts von seiner Pflicht.

Der Mindestbeitrag liegt mW irgendwo bei 50 - 60 Euro.

Aber sei getröstet: die allerwenigsten Bewirtschafter wissen was davon.

Und sollte man nicht grad in Flächengrößen kommen, die das nicht mehr glaubwürdig zulassen, kann man seine Fläche ja "portionsweise" in Stücken < 2500 qm nominell verpachten.

Viele Pächter mit Stücken unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Mama, Papa, Oma, Opa, Cousin, Cousine......

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fars

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #4 am: 17. November 2009, 11:13:00 »

Hier

Übrigens:
Zitat
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zur Begründung der Versicherung bedarf es keiner Beitrittserklärung. Die Versicherung kann nicht durch Austrittserklärung beendet werden.

Dabei geht es aber doch um gewerblich genutzte Grundstücke.
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fars

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #5 am: 17. November 2009, 11:16:33 »

Landwirtschaftliche Nutzung wird der gewerblich gleichgesetzt. In beiden Fällen dient (auch) das Grundstück der Ertragserzielung.
Ich habe aber die Frage so verstanden, dass es hier um den privaten Grundstückseigentümer geht.
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Landfrau

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #6 am: 17. November 2009, 11:20:28 »

Meinst du mit "gewerblich genutzt" "zu Erwerbszwecken genutzt" oder meinst du "gewerblich genutztes Grundstück im Sinne des Baurechts"?

Bei der Abgrenzung von LAndwirtschaft muss man, und das führt immer wieder zu Verwirrung, das Rechtsgebiet beachten, in dem man sich tummelt. Geht es um Steuerrecht, Baurecht, Sozialrecht?
Danach ist Ldw immer mal wieder etwas anderes.

Im ldw Sozialrecht (und dazu gehört die Berufsgenossenschaft) ist es - leider - völlig unerheblich, ob man seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, Liebhaberei oder Gemeinnutz betreibt.
Hier zählen Flächengröße und Bewirtschaftungsart, und privates Gärtnern in diesem Sinne ist ldw Nutzung. Ob man das nun wahrhaben will oder nicht.

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sarastro

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #7 am: 17. November 2009, 11:21:49 »

Bitte wie? Davon habe ich in meinem ganzen Leben noch nie was gehört! Wälder, Felder, Gärten über 2.500 qm versichern lassen? Wofür und für wen? Und vor allen Dingen um welche Versicherung soll es sich hierbei handeln. Diebstahlversicherung? ;D oder Haftpflicht- Unfall-
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quercus

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #8 am: 17. November 2009, 11:21:55 »

Ich bin in dieser BG drin da mein Garten ein bisschen größer ist und dieser wird nicht gewerblich Genutzt. Laut der BG handelt es sich um eine Garten- und Parkanlage und somit bin ich in der Pflicht und austreten kann man da leider nicht.
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #9 am: 17. November 2009, 11:31:17 »

Ich habe dort angerufen. Jeder, der mehr als 2500 m² grüne Fläche hat (also Gesamtgrundstück abzüglich bebauter Flächen) ist in Deutschland versicherungspflichtig. Der Mindestbeitrag ist 39 Euro.

Das trifft alle, Rentner genauso wie Angestellte, Selbständige genauso wie Beamte.

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #10 am: 17. November 2009, 11:33:08 »

Sarastro,

- die 2500 qm Grenze gilt in Nds. mag anderswo anders eine sein
- die Versicherungsart, um die es geht, ist (steht oben mehrfach ;-)), die Berufsgenossenschaft, also die Unfallversicherung
- ja, das Ganze wird oft als pure Geldschneiderei angesehen, auch und gerade, weil besonders bei Hobbytätern die BG wohl gern versucht, die Kosten abzuwälzen.
- ja, es gibt viel Kritik an der ldw Sozialversicherung. Man kann als Zwangsversicherter nicht mal den Anbieter wählen.
-Schau einfach mal auf die Seite der ldw berufsgenossenschaft deines Bundeslandes.

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #11 am: 17. November 2009, 11:33:08 »

Ist doch nur, damit die Versicherungskonzerne was zuverdienen.

Nee, Krischan, das nicht. Das ist eine Behörde, die in Kassel sitzt - warm und trocken und völlig ohne Konkurrenzdruck.


Landfrau, wir meinen beide das gleiche. ;) Du gehst von der landwirtschaftlichen Sicht ran, ich von der gartenbaulichen. Die Regelungen sind bundesweit einheitlich, nur die Ansprechpartner sind regional verschieden.
« Letzte Änderung: 17. November 2009, 11:37:08 von Staudo »
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fars

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #12 am: 17. November 2009, 11:34:29 »

Ich bin in dieser BG drin da mein Garten ein bisschen größer ist und dieser wird nicht gewerblich Genutzt. Laut der BG handelt es sich um eine Garten- und Parkanlage und somit bin ich in der Pflicht und austreten kann man da leider nicht.

Wenn man dich da mal nicht über den Tisch gezogen hat.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #13 am: 17. November 2009, 11:34:31 »

Also doch. Wusste ja, kann mich auf Euch verlassen - irgendeine/r weiß immer was. Wenngleich die Auskünfte in diesem Fall für mich nicht so erfreulich sind.

Bzgl. der Möglichkeit des 'Verpachtens': Muss das formell, d.h. anwaltlich oder notariell laufen oder tut es auch ein häuslich erstellter Schrieb mit Datum und den entsprechenden Unterschriften? Vielleicht weiß das ja auch jemand.
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #14 am: 17. November 2009, 11:36:35 »

Es sei denn, du bist kein Hobbygärtner.

Das ist schnurz. Die Fläche zählt.
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