Heute war ich schon fast wieder am Verzweifeln, denn die Wegelagerer...so nennt meine Nachbarin sie mittlerweile...schickten wieder einen Brief. Diesmal aus der Abteilung Rechtsbehelfe/Rechtsmittel. Darin wird mir erklärt:
"Der Versicherungschutz erstreckt sich hierbei auf alle des Grundstücks dienenden Tätigkeiten, wie z.B. Rasen mähen, gießen, Baum- oder Strauchschnitt, Anpflanzungen etc.
In den Versicherungsschutz einbezogen sind hierbei alle Personen, einschließlich des Gartenbesitzers, die diese Arbeiten ausführen."
Wie unverantwortlich von der Berufsgenossenschaft, dass sie in Frage kommende Gartenbesitzer erst aufforderte zu zahlen, um sie dann doch sang und klanglos fallen zu lassen. Und ich muss ehrlicherweise zugeben, dass meine Phantasie nicht ausreicht, um mir vorstellen zu können, was einem beim Gießen so alles passieren kann.
Außerdem teilte man mir mit, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Komisch, denn er wird dem Widerspruchsausschuss erst im Februar zur Entscheidung vorgelegt.
tiarello, vielen Dank für das, was du gefunden hast, denn das erscheint mir als etwas, mit dem man etwas anfangen kann. Genauso wie mit deinem Beitrag, claudia.
Waldschrat, der Beitrag richtet sich nach den Arbeitstagen (á 8 Stunden), die du im Garten verbringst.
zwergarten, ich könnte mir vorstellen, dass ein Ignorieren einem "Ich möchte das Formular zu Informationen über meinen Garten nicht ausfüllen" gleichkommt und dann schicken sie einem rückwirkende Bescheide, die zu zahlen sind, so mein Anwalt, da nicht reagieren oder ein Widerspruch keine aufhebende Wirkung hat und dann, so die Berufsgenossenschaft, ohne Vorankündigung der Gerichtsvollzieher geschickt wird. Obwohl ich mich heute schon darüber ärgere, dass ich es nicht darauf habe ankommen lassen. Was die gerichtliche Klärung angeht, entscheiden die Gerichte offensichtlich immer noch zugunsten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Wobei man hier mal ganz deutlich sagen sollte, dass sie sich im Gegensatz zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aufführt, als könne sie machen, was sie will. Auch wenn es sonst etwas wage wird, wenn man vor Gericht mit Ungleichbehandlung argumentiert, könnte das ein nicht wegzudiskutierbarer Ansatzpunkt sein...so ein Anwalt.