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Autor Thema: Versicherungspflicht ab 2.500 qm  (Gelesen 72867 mal)

Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #165 am: 18. Januar 2012, 07:35:37 »

Eine Fortsetzung, wie auch immer, folgt bestimmt.


 ;D
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agricolina

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #166 am: 18. Januar 2012, 08:44:06 »

Kurz mal mein Fall, vielleicht hilft es: Ich hatte das gleiche Problem. Die LBG wollte Geld von mir für einen Garten (39ar), der im landwirtschaftlichen Nutzgebiet liegt. Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?) sieht aber vor, dass für Besitzer von Gärten, die größer sind als 25 ar, grundsätzlich eine Zwangsmitgliedschaft besteht. Nach langem Hin und Her mit der freundlichen (!) und verständnisvollen LBG-Dame verriet sie mir eine Hintertür: Es gibt die Möglichkeit einer Befreiung, wenn man schriftlich bestätigt, dass ein entsprechend großer Teil des Grundstücks von einer anderen Person bewirtschaftet wird. Da wir zwei Flurstücke haben, habe ich meine Schwester die Bewirtschaftung eines Flurstückes (anderer Familienname, anderer Wohnort) dies unterschreiben lassen und wir haben beide (jede für ein Grundstück unter 25 ar) den Antrag auf Befreiung gestellt, der auch erteilt wurde. Seitdem ist Ruhe. Nie wieder was gehört.
Aber: Der Antrag kann auch abgelehnt werden. Gibt kein Recht auf Befreiung.
Irgendein Nachbar oder Freund sollte sich finden lassen.

grüßle und viel glück
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Staudo

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #167 am: 18. Januar 2012, 08:47:58 »

Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?)

Die Gartenbau-BG ist bundesweit organisiert und hat ihren Sitz in Kassel.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #168 am: 18. Januar 2012, 08:52:39 »

Wie hoch sind eigentlich die Beiträge so pi mal Daumen?
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agricolina

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #169 am: 18. Januar 2012, 09:00:22 »

Ich hätte für mein Grundstück ca. 120 Euro/anno bezahlen sollen. Nu is das ja im Prinzip ok. Aber der Witz für mich: Wenn du die Versicherung brauchst, dann hast du NUR Ärger, weil es 1000 Gründ gibt, warum sie nicht greift. Z.B. bist du, wenn du beim Ernten vom Baum fällst, nur versichert, wenn du ein VOLLERNTE machst und dies auch nachweisen kannst. Nicht, wenn du nur einen Baum aberntest oder ein paar Kilo für Kuchen holst. Und Familienangehörige sind sowieso ausgenommen ect. ect. - deutscher Amtsschimmel und Bürokratiewahn in Reinkultur. Das gehört echt in die Tonne.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #170 am: 18. Januar 2012, 09:10:36 »

Ja >:(
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Crambe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #171 am: 18. Januar 2012, 09:21:43 »

In Ba-Wü zahlt man der LG für 0,5h Wald und 0,5 h eingezäunte Obstwiese zusammen 75 € pro Jahr. Dafür ist die Hundehaftpflicht biller als sonstwo ;)
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Irisfool

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #172 am: 18. Januar 2012, 10:13:50 »

Also einen Hund anschaffen, dass sich das auch lohnt!!!!!! ;D ;D ;D :D ;)
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tiarello

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #173 am: 18. Januar 2012, 11:48:15 »

Das Gesetz (Landesgesetz Ba-Wü?) sieht aber vor, dass für Besitzer von Gärten, die größer sind als 25 ar, grundsätzlich eine Zwangsmitgliedschaft besteht.

Das ist so nicht richtig. Reine Haus- und Ziergärten sind nicht versicherungspflichtig! § 123 Abs. 2 SGB VII

Ich habe mich gerade bei der landwirtschaftlichen BG informiert und mir wurde der folgende Darstellung gegeben, nach dem ich auf den §123 Abs. 2 hinwies:

Im Falle reiner Haus- und Ziergärten, die grundsätzlich auch über 2500 m² nicht versicherungspflichtig seien, werde der Vorgang an die Gartenbau BG weitergegeben, die ab einer Fläche von über 2500 m² prüfen würde, ob die Einschätzung als reiner Haus und Ziergarten zutreffend ist.

Die Gartenbau BG in Kassel erweckt hier allerdings den Eindruck, als bestünde eine Versicherungpflicht gundsätzlich ab 2500 m².

Ich hab' anschließend die Gartenbau BG in Kassel angerufen und sie nach ihrer Einschätzung befragt.

Mdl. Auskunft der Gartenbau BG kurz zusammengefasst: Die Auslegung des Sozialgesetzbuches VII folge dem Gesetzeskommentar Bereiter-Hahn / Mehrtens, Kommentar zur Unfallversicherung und der interpretiere die Haus- und Ziergärten über 2500m² grundsätzlich als landwirtschaftliche Unternehmen.

Andere interpretieren das offenbar anders ;)

Es scheint also wirklich so zu sein, dass die BG Gartenbau die Gesetzlichen Vorschriften sehr weitläufig zu ihren Gunsten auslegt. Doch scheint es auch Urteile zu geben, die der BG-Einschätzung folgen.

Nach weiteren Urteilen müsste man nochmal suchen. Bin bisher aber noch nicht so weit in die Materie eingedrungen.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #174 am: 18. Januar 2012, 12:30:54 »

Grundsätzlich scheint mir die BG eine 'Lizenz zum Gelddrucken' zu haben. >:(

Die andere Interpretation hab ich mal gespeichert. Danke.
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claudia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #175 am: 18. Januar 2012, 14:58:28 »

Ich glaub ich will mich mit der BG streiten, nachdem ich die Beiträge durchgelesen habe.
Ich bin auch in der BG Gartenbau zwangsversichert, da über 2500 qm. Zunächst hat die BG Landwirtschaft (Bayern) angeklopft. Wir haben dann geantwortet, wir hätten keine landwirtschaftliche Nutzung. Eine Kommission hat dann das Grundstück begutachtet und tatsächlich festgestellt, dass wir nicht landwirtschaftlich nutzen. Wir freuten uns - zu früh. Dann kam Post von der BG Gartenbau. Unsere Anwältin hat gesagt, da kann man nix machen. Wir zahlen seitdem. Wir erwirtschaften nix und haben keine Angestellten. Wir zahlen und investieren nur.
Ich hatte selber einen Unfall im Garten, bei dem aber die BG Gartenbau nichts übernimmt. Bin ja nicht angestellt. Das hat meine private Krankenversicherung übernommen.
Hab ich das richtig verstanden, dass die BG Landwirtschaft hier die Kosten der Behandlung übernommen hätte?
Und mich hat auch noch nie jemand von der Bg beraten. So stelle ich mir durchaus die Frage, wozu das Ganze?
Jetzt würde ich doch nochmal versuchen aus der Zwangsversicherung raus zu kommen. Sollte man auf ein Urteil verweisen? Oder bitten, in die BG Landwirtschaft wechseln zu dürfen? Hat schon mal jemand geschafft, da wieder raus zu kommen?
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Schöne Grüße
claudia

zwerggarten

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #176 am: 18. Januar 2012, 15:17:38 »

mich würde mal interessieren, was passiert, wenn man den versicherungszwang ignoriert und nicht zahlt, kommt dann der gerichtsvollzieher? mit einer rechtschutzversicherung würde ich es darauf ankommen lassen und eine gerichtliche klärung herbeiführen. vielleicht sollten mal die verbraucherschutzzentralen aufgeweckt bzw. informiert/einbezogen werden? die machen doch öfters musterklagen bis zum bgh.
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #177 am: 18. Januar 2012, 23:35:23 »

Heute war ich schon fast wieder am Verzweifeln, denn die Wegelagerer...so nennt meine Nachbarin sie mittlerweile...schickten wieder einen Brief. Diesmal aus der Abteilung Rechtsbehelfe/Rechtsmittel. Darin wird mir erklärt:

"Der Versicherungschutz erstreckt sich hierbei auf alle des Grundstücks dienenden Tätigkeiten, wie z.B. Rasen mähen, gießen, Baum- oder Strauchschnitt, Anpflanzungen etc.
In den Versicherungsschutz einbezogen sind hierbei alle Personen, einschließlich des Gartenbesitzers, die diese Arbeiten ausführen."

Wie unverantwortlich von der Berufsgenossenschaft, dass sie in Frage kommende Gartenbesitzer erst aufforderte zu zahlen, um sie dann doch sang und klanglos fallen zu lassen. Und ich muss ehrlicherweise zugeben, dass meine Phantasie nicht ausreicht, um mir vorstellen zu können, was einem beim Gießen so alles passieren kann.
Außerdem teilte man mir mit, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann. Komisch, denn er wird dem Widerspruchsausschuss erst im Februar zur Entscheidung vorgelegt.

tiarello, vielen Dank für das, was du gefunden hast, denn das erscheint mir als etwas, mit dem man etwas anfangen kann. Genauso wie mit deinem Beitrag, claudia.

Waldschrat, der Beitrag richtet sich nach den Arbeitstagen (á 8 Stunden), die du im Garten verbringst.

zwergarten, ich könnte mir vorstellen, dass ein Ignorieren einem "Ich möchte das Formular zu Informationen über meinen Garten nicht ausfüllen" gleichkommt und dann schicken sie einem rückwirkende Bescheide, die zu zahlen sind, so mein Anwalt, da nicht reagieren oder ein Widerspruch keine aufhebende Wirkung hat und dann, so die Berufsgenossenschaft, ohne Vorankündigung der Gerichtsvollzieher geschickt wird. Obwohl ich mich heute schon darüber ärgere, dass ich es nicht darauf habe ankommen lassen. Was die gerichtliche Klärung angeht, entscheiden die Gerichte offensichtlich immer noch zugunsten der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Wobei man hier mal ganz deutlich sagen sollte, dass sie sich im Gegensatz zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aufführt, als könne sie machen, was sie will. Auch wenn es sonst etwas wage wird, wenn man vor Gericht mit Ungleichbehandlung argumentiert, könnte das ein nicht wegzudiskutierbarer Ansatzpunkt sein...so ein Anwalt.
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Pewe

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #178 am: 18. Januar 2012, 23:38:21 »

... dass sie sich ... aufführt, als könne sie machen, was sie will. ..

Offenbar kann sie das leider auch. >:(
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Dietilia

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Re:Versicherungspflicht ab 2.500 qm
« Antwort #179 am: 18. Januar 2012, 23:43:32 »

So sieht es leider aus und darum wäre mir sehr danach, dass man sich das nicht gefallen lassen muss.
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