Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
News: Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind. Andere gibt's nicht (Adenauer)

Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
23. April 2024, 21:47:50
Erweiterte Suche  
News: Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind. Andere gibt's nicht (Adenauer)

Neuigkeiten:

|1|9|Da hat er sogar Recht! Ich kriege gerade Angst vor meinen Physostegia..... (Daniel - reloaded)

Seiten: [1]   nach unten

Autor Thema: Kletterpflanzen schädigen die Stahlbetongaragenwand und die Bedachung  (Gelesen 2162 mal)

Jack.Cursor

  • Full Member
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263

Meine Stahlbetongarage steht an der Grenze zum nördlich gelegenem Grundstück. Der Nachbar hat die Kletterpflanzen auf seiner Gartenseite gepflanzt, die sich mit so Füßchen an der Wand festklammern. Wenn ich die Pflanzen abreiße, bleiben immer so kleine "Saugnäpfe" an der Wand. Sie lassen sich nur schwer entfernen aus der rauen Putzstruktur. Trotz mehrfacher Forderung, die Pflanzen zu entfernen, kommt er der Anforderung nicht nach. Die Pflanzen zwängen sich durch den Spalt zwischen der Aluminium Dachumrandung und der Garagenwand durch und unterwachsen die oben festgeklebten Bitumenschweißbahnen und heben sie hoch. Was würdet ihr tun ? Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen zur Entfernung der schadenverursachenden Kletterpflanzen ? Gespräche mit den Nachbarn hatten keine Wirkung. Ich muss die Garage zudem mit Fassadenfarbe streichen, also das Nachbargrundstück betreten, was er nach dem Gesetz auch erlauben muss. Werde das aber nur in Anwesenheit eines Zeugen tun.
Wandbewuchs ist bei Backsteinwänden meist keine schlimme Beeinträchtigung, bei Stahlbeton gibt es Schäden durch die lange Durchfeuchtung der Stahlbetonwand unter dem "grünen Mantel", weil die rostende Armierung die Betonauflage wegsprengt.  Wenn ich die Garagenwand gestrichen habe, die Pflanzen erneut die Wand hochwandern, gibt es weitere Probleme wegen Schäden und Schadensersatz. Das Haus der Nachbarn sieht aus wie eine Müllbude. Denen ist alles egal.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2023, 16:59:13 von Jack.Cursor »
Gespeichert
Warum ich Vegetarier bin ? Weil ich eingesehen habe, dass lebendige Pflanzen zu essen, besser ist als das Fleisch toter Tiere.

AndreasR

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14133
  • Naheland (RLP) - 180 m ü. M. - Winterhärtezone 7b
    • Bilder aus meinem Garten

Bevor Du gerichtlich oder mit einem Anwaltsschreiben etwas machen kannst, musst Du den Nachbar auf seine Pflichten hinweisen, am besten schriftlich und mit Fristsetzung. Als Eigentümer der Pflanze ist er auch für deren Pflege verantwortlich. Lässt er die Frist ungenutzt verstreichen, ist es sicher legitim, zur Schadensabwehr das Nachbargrundstück zu betreten und selbst tätig zu werden (wiederum mit Ankündigung). Sofern Schäden an Deiner Garage entstehen, haftet der Nachbar für selbige, aber natürlich lässt man es besser erst gar nicht soweit kommen, wenn der ohnehin nicht reagiert. Die Reste der Haftwurzeln solltest Du ganz gut mit einem Hochdruckreiniger entfernen können, so habe ich das auch hier am Haus mit alten Efeuwurzeln gemacht, bevor ich die Fassade neu gestrichen habe.
Gespeichert

Starking007

  • Master Member
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 10449
  • Alles im gruenen Bereich!

Schriftlich und Fristsetzung ist soweit ok.
Aber die Pflanzen des Nachbarn haben bereits aktiv (!!!) Schäden am Bauwerk verursacht.
Das dürfen sie nicht. Also Schadenersatz, oder der Geschädigte verzichtet zugunsten einer Zukunftslösung.
Laub darf z.B. Dachrinnen verstopfen, das ist normal und ortsüblich,überall.
Aber Äste dürfen nicht am Putz fegen, das ist Beschädigung.

Konsequent sein!
Eine Entschuldigung und das Unterbinden künftiger Schäden kann man evtl. durchgehen lassen.

"ist es sicher legitim, zur Schadensabwehr das Nachbargrundstück zu betreten"
Ist es nicht!!!!!
Gespeichert
Gruß Arthur

lonicera 66

  • Master Member
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 5899
  • Farben sind das Lächeln der Natur... D-7a-420münN
    • Honey´s Universum

ich würde mich damit bei der Gemeinde melden.
Manchmal schicken die dann eine Aufforderung zum Beseitigen des Mißstands und drohen auch Geldbußen an.

Dann kann der Nachbar sich nicht wirklich weigern etwas zu tun.

Oder die Gemeinde schickt einen Schiedsmann, was ich für die bessere Lösung halte.
 
In beiden Fällen ist dann der Zustand amtlich bekannt, daß kann bei einem evtl. Rechtsstreit hilfreich sein.

Unsere Samtgemeinde ist da sehr interessiert, daß das Nachbarschaftsrecht gewahrt wird.
Erkundigen schadet nichts.
Gespeichert
liebe Grüße
Loni

Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"

Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.

Amur

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8306

Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast kannst du eine erste Beratung beantragen und die übernehmen die Kosten.
Das wäre mein erster Schritt damit du weist was deine Rechte sind und die Pflichten des Nachbars.
Gespeichert
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm

Jack.Cursor

  • Full Member
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263

Ich habe unter Fristsetzung ein Schreiben verfasst, in dem im Wesentlichen das stand, was ich hier geschrieben habe. Das werde ich morgen im Beisein eines Zeugen übergeben. Ich habe ihn aufgefordert, die Wand zu säubern. Wenn nicht, dann beauftrage ich mit den Arbeiten eine Firma. Die Schadensersatzforderung dürfte dann etwas höher ausfallen. Mein Anwalt hat eine hohe Erfolgsaussicht signalisiert. Ich habe auch keine Lust, die Sache nach den Spielregeln des Nachbarn in die Länge zu ziehen. Die Rückstände der Pflanzen dürften nur mit Sandstrahlen aus der rauen Putzstruktur zu entfernen sein. Und das kostet. Die Stadt Mannheim hat keine Schiedsstelle für zivile Streitigkeiten. Da hätten die seeeehr viel zu tun.
« Letzte Änderung: 19. Juni 2023, 16:08:40 von Jack.Cursor »
Gespeichert
Warum ich Vegetarier bin ? Weil ich eingesehen habe, dass lebendige Pflanzen zu essen, besser ist als das Fleisch toter Tiere.

Starking007

  • Master Member
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 10449
  • Alles im gruenen Bereich!

"...Schiedsstelle für zivile Streitigkeiten...."

In Sachen Garten und Grün war ich das 20 Jahre lang.
Seehr interessant, menschlich und rechtlich fordernd.
Aber auch bereichernd.

Anwälte haben in der Regel vom Nachbarschaftsrecht keine Ahnung..................
Gespeichert
Gruß Arthur

Christiane

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1791
  • Carpe diem!

@ Starking007,
das möchte ich so nicht stehenlassen. Die Frage ist nur, wann die RAin/der RA strategisch richtig eingebunden wird. Eine stetig eskalierende Nachbarschaftsstreitigkeit macht viel Ärger und kostet Nerven, wie immer ist Zwischenmenschliches ein Spagat.

@Jack.Cursor,
ein Schreiben unter eigenem Namen mit Zugangsnachweis und (angemessener) Fristsetzung ist ein guter erster Schritt. Bitte zweifelsfrei aufführen, was der Nachbar zu veranlassen hat, damit Missverständnisse vermieden werden. Die Schadensbeseitigung an meinem Eigentum würde bei mir der Fachmann machen, bei Schäden an der Außenwand würde ich kein Risiko eingehen und den Nachbarn erst einmal lustlos pfuschen lassen. Das Wahlrecht liegt beim Geschädigten, der Nachbar trägt die Kosten. Dass das so kommen wird, würde ich bereits im ersten Schreiben ankündigen und darauf hinweisen, dass der Schaden mit zunehmender Zeit nur noch größer und teurer wird. Sollte keine Reaktion erfolgen, dann Erinnerung unter Nachfristsetzung und unter Hinweis, dass ein bereits eingetretener Verzug von der Nachfristsetzung unberührt bleibt. Danach Schiedsfrau/-Mann oder Rechtanwältin/-anwalt, die bzw. der auch die leisen Töne beherrscht. Die Situation um des lieben Friedens hinnehmen?!? Nööööö, geht um einen weiterfressenden Schaden. Viel Glück ;).
Gespeichert

Hyla

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4029
  • Zone 7a

Ist der Nachbar überhaupt Eigentümer?
Wenn nicht, Eigentümer ausfindig machen und Klage androhen.
Mieter sitzen die Sache gern mal aus und Vermieter reagieren oft erst, wenn die Luft schon brennt.
Gespeichert
Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.

netrag

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2287
  • Wer aufgibt hat schon verloren.
    • Biosphärenreservat Schorfheide

Wie ist die Garage an die/ auf die Grundstücksgrenze gekommen? Mit Zustimmung des Nachbarn? Wenn keine Zustimmung und Baugenehmigung vorliegt, würde ich die Füße stillhalten.
Gespeichert
Man muß die Grenzen im Kopf überwinden,dann ist alles möglich.
Herzl.Gruß aus der Schorfheide
netrag

Christiane

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1791
  • Carpe diem!

Hmmmmm, erst einmal ist die Grenzbebauung durch eine Garage nicht per se rechtswidrig, der Blick ins jeweilige Landesrecht hilft weiter. Und selbst wenn die Garage dort rechtswidrig stehen würde, folgt daraus kein Recht des Nachbarn, fremdes Eigentum beschädigen zu dürfen. Und zweitens hat Jack.Cursor nichts von einem Mieter, sondern von seinem Nachbarn geschrieben. Wären die schadenverursachenden Kletterpflanzen von einem Mieter gepflanzt, würde ich mich an ihn als Störer wenden und cc an den Vermieter. Am Schreiben selbst ändert das erst einmal nichts.

Für Niedersachsen gilt beispielsweise für die Grenzbebauung einer Garage: https://www.garagen-riese.de/grenzbebauung-garagen_niedersachsen.php
Gespeichert

Jack.Cursor

  • Full Member
  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 263

Erstmal :Danke für eure intensiven Erörterungen. Der A. ist der Eigentümer. Er gilt als verrückt in der Nachbarschaft. Die Garage wurde vor 1970 gestellt. 3 Grundstücksverkäufe haben seitdem stattgefunden. Er ist seit dem Krieg der 4. Eigentümer. Frieden herrscht an dieser Grenze schon längst nicht mehr. Die Geschichte zu erzählen wäre OT und würde diesen Rahmen sprengen. Er hat seit gestern 14 Tage Zeit, die Sache zu bereinigen. Mein Freund ist an meiner Seite; der A. sollte sich vorsehen. Es gilt das Landesbau- und das Nachbarschaftsrecht von BW.
« Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 08:55:14 von Jack.Cursor »
Gespeichert
Warum ich Vegetarier bin ? Weil ich eingesehen habe, dass lebendige Pflanzen zu essen, besser ist als das Fleisch toter Tiere.
Seiten: [1]   nach oben
 

Garten-pur.de Nutzungsbedingungen | Impressum | Datenschutzerklärung

Forum Garten-pur | Powered by SMF, Simple Machines
© 2001-2015 garten-pur. All Rights Reserved.
Garten-pur.de