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Autor Thema: Papaver somniferum  (Gelesen 9310 mal)

Günther

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #15 am: 11. Juli 2010, 14:42:51 »

Aber niemand kontrolliert das! Stehen hier überall, doppelte in rosa, einfache in rot. Auch in den Vorgärten ;D
Grüße, riegelrot

Das ist meist kein Schlafmohn, sondern Ziermohn, eine andere Art.
Manchmal auch nicht ::)

Komm nach Österreich, dort kannst Du Mohn kiloweise kaufen, dort gibts große Mohnfelder und kein Anbauverbot. Noch. Irgendwelchen Eurodioten könnte noch was einfallen.
Vielleicht zur Terrorekämpfung.....
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Duchemin

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #16 am: 11. Juli 2010, 14:44:53 »

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Tara

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #17 am: 11. Juli 2010, 14:59:06 »

Das ist meist kein Schlafmohn, sondern Ziermohn, eine andere Art.

Habe eben mal nach Bildern von Schlaf- und Ziermohn gegoogelt. *hüstel* Mir kam letztes Jahr eine Mohnpflanze angeflogen, ich fand sie hübsch und streute die Samen aus. Die letzten drei Wochen waren sie das einzige, das entlang des Zaunes blühte, und dazu kamen sie ohne Wasser aus. Ich hüte jede Samenkapsel. Es würde mich extrem nerven, wenn ich die Pflanzen künftig auszupfen müßte. Woran erkenne ich genau, um welche Art Mohn es sich handelt (ich ahne allerdings schlimmes...)?
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Günther

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #18 am: 11. Juli 2010, 15:09:43 »

Naja.
Papaver orientale ist - mit Krampf - in Germanistan wieder zugelassen:
Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den ungenehmigten Anbau und Vertrieb aller Teile der Pflanze. Mit der ersten Verordnung (1. BtMÄndV) wurde 1984 die Nutzung als Zierpflanze und der freie Vertrieb der Samen zugelassen. (Wikipedia)
Die Unterscheidung für Laien?
Schlafmohn ist einjährig, Türkischer Mohn ist eine mehrjährige Staude.
Botaniker mögen die genauen morphologischen Unterschiede erklären...
Theoretisch dürften im Samenhandel nur P. orientale und diverse Hybriden zu kriegen sein.
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tiarello

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #19 am: 11. Juli 2010, 15:14:10 »

Naja.
Papaver orientale ist - mit Krampf - in Germanistan wieder zugelassen:

Jetzt meintest du aber Papaver somniferum , Günther, den Schlafmohn. Oder?
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Tara

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #20 am: 11. Juli 2010, 15:15:47 »

Meine sind einjährig...

Schlafmohn: "Status: in Einbürgerung befindlicher Neophyt und Kulturpflanze" (Bundesamt für Naturschutz). Das ist ja bescheuert: ich darf Mohnsamen kaufen, er wächst wild, aber in meinem Beet darf er nicht wachsen... ::)
« Letzte Änderung: 11. Juli 2010, 15:22:20 von Tara »
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tiarello

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #21 am: 11. Juli 2010, 15:22:36 »

Woran erkenne ich genau, um welche Art Mohn es sich handelt (ich ahne allerdings schlimmes...)?

Papaver somniferum, der Schlafmohn hat im Unterschied zu Papaver orientale, dem bekanntsten Staudenmohn blaugraugrüne, unbehaarte und nur wenig zerteilte Blätter. Hier, das ist typisch für Papaver somniferum

Auch die heimischen Papaverarten haben alle stark geteilte und nichtso blaugraugrüne Blätter.
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Günther

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #22 am: 11. Juli 2010, 15:24:09 »

Nein.
Schlafmohn darf privat auf - genehmigungspflichtiges - Ansuchen, so dieses befürwortet wird, mit bis zu 5 Pflanzen (wenn ich mich recht erinnere) angebaut werden.
P.orientale ist quasi frei.
Die angeblich morphinarmen Sorten wurden oben (Wkipediazitat) schon erwähnt. Ob man sie kriegt und wie die Geschichte mit dee Bewilligung läuft - ich weiß es nicht.
Inwieweit man diese Sorten von normalem Schlafmohn unterscheiden kann - außer über eine Alkaloidanalyse - auch das weiß ich nicht.
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Tara

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #23 am: 11. Juli 2010, 15:25:10 »

Dankeschön, tiarello. Ich habe Somniferum. :(

"Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den ungenehmigten Anbau und Vertrieb aller Teile der Pflanze. Mit der ersten Verordnung (1. BtMÄndV) wurde 1984 die Nutzung als Zierpflanze und der freie Vertrieb der Samen zugelassen." (Wikipedia) -. zu "P. orientale.

"Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Haft und/oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht." (wiki) - zu Schlafmohn.

Eine Lizenz gibt's für maximal zehn Quadratmeter und zwei Jahre für 75 Euro.

Wir sind hier übrigens ganz schön OT. ;)
« Letzte Änderung: 11. Juli 2010, 15:31:24 von Tara »
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tiarello

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #24 am: 11. Juli 2010, 15:32:28 »

Ach so, danke! Jetzt verstehe ich. Selbst der Staudenmohn P. orientale ist nicht völlig frei anzubauen. Damit hatte ich nun gar nicht gerechnet ::)
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ManuimGarten

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #25 am: 11. Juli 2010, 15:40:47 »

Wieso? Im Beitrag davor von Tara steht doch, dass Orientale seit 84 als Zierpflanze zugelassen ist.
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Günther

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #26 am: 11. Juli 2010, 15:43:15 »

Was soll an einer Diskussion über den Anbau von Mohn/Schlafmohn ot sein?
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Tara

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #27 am: 11. Juli 2010, 15:44:58 »

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tiarello

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #28 am: 11. Juli 2010, 15:46:52 »

Ja, aber eben nur als Zierpflanze.

Sonst gilt wohl:

"Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den ungenehmigten Anbau und Vertrieb aller Teile der Pflanze.

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tiarello

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Re:Papaver somniferum
« Antwort #29 am: 11. Juli 2010, 15:54:10 »

Ich finde Tara hat mit dem ot schon recht. Schließlich sucht hier Duchemin nur Samen vom Schlafmohn. Und diesem Ziel kommt er/sie so wohl kaum näher. Trotzdem ist ja das Gesagte wichtig.

Deshalb eine Bitte an die Mods vielleicht einen eigenen Thread drauszumachen. Wäre das möglich? Unter dem Namen "Schlafmohn als Zierpflanze, ist das erlaubt?" Oder so ähnlich ;)
« Letzte Änderung: 11. Juli 2010, 15:54:36 von tiarello »
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