Meine Antwort bezog sich auf ein konkretes angefragtes Medikament für den privaten Verbrauch, also nicht für Wiederverkäufer oder Ärzte, das auch in Deutschland käuflich ist.
Ich kenne mich mit dem Arzneimittelrecht nicht so genau aus, aber auf anderen Gebieten, z.B. Zulassung von Autos, technischen Anlagen usw. gilt in der EU generell, dass die Zulassung eines Landes für alle EU-Länder gültig ist, auch wenn das z.B. Auto die Zulassung in Portugal bekommen hat und dort die Zulassungskriterien nicht deutschem Verständnis entsprechen.
Das kann von der Logik auch gar nicht anders sein, denn der Binnenmarkt der EU ist ein gemeinsamer und unteilbarer und ohne Landesgrenzen. Das bringt für Deutschland u.U. Probleme mit sich, weil in manch anderen EU-Ländern die Zulassungskriterien nicht so streng sind. Trotzdem muss Deutschland diese Zulassungen anderer EU-Länder akzeptieren.
Wenn es kein Sonderrecht für Medikamente in der EU gibt, dann muss das bei diesen genau so gelten. Ansonsten würde dieses Sonderrecht mit dem grundsätzlichen EU-Recht kollidieren.
Allerdings gibt es in Deutschland einige Rechtszweige, die mit dem EU-Recht unvereinbar und deshalb auch quasi illegal sind, aber Deutschland setzt sich auf diesen Gebieten als größtes Land in der EU Kraft seiner Wassersuppe einfach darüber hinweg, z.B. das Zunftrecht der Handwerker (z.B. Meisterzwang), das Recht bezüglich freier Berufe, z.B. die HOAI, gesetzliche Vergütungsordnungen usw. Deutsche Gerichte richten bei diesen Rechtsgebieten unterschiedlich, z.T. nach illegalem deutschen Recht, z.T. nach verbindlichem EU-Recht. Spätestens, wenn man den EU-Gerichtshof anruft, bekommt man Recht und das Gericht eins auf den Deckel. Aber die Bundesregierung laviert da gewaltig hinter den Kulissen und akzeptiert offiziell das selbst mitbeschlossene EU-Recht und deckt z.T. Gerichte, die dieses missachten. Mir ist das selbst so in einem Verfahren zur HOAI gegangen.
Anmerkung: EU-Recht wurde bisher einstimmig beschlossen, also auch mit der Stimme Deutschlands. Die EU-Länder sind verpflichtet, das EU-Recht in vertretbarer Zeit in nationales Recht zu gießen bzw. das kollidierende nationale Recht anzupassen. In der Regel dauert dies in der EU etwa 2 - 3 Jahre. Diese sind eine rechtliche Grauzone, da u.U. kollidierende Gesetze nebeneinander existieren. Wenn ein Land das EU-Recht nicht in akzeptabler Zeit umsetzt, bekommt dieses ein Strafverfahren von der Europäischen Kommission. Deutschland ist in der EU leider meistens eines der Letzten, das EU-Recht umsetzt und offensichtlich hat Deutschland genug Geld für viele Strafzahlungen.
Anmerkung: Das ist keine Rechtsberatung, denn ich bin kein Rechtsanwalt. Alles nur Laienwissen.