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Autor Thema: Pferdekoppel im Nachbargarten ?  (Gelesen 30201 mal)

M

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #30 am: 03. März 2011, 16:08:21 »

Jo, und auf die Dauer ohne Widerspruch dulden schafft unter Umständen Gewohnheitsrecht, das dann relativ schwer wieder loszukriegen ist.



Genau das ist mein Problem !
Habe Angst je länger ich es dulde darf er irgendwann :-\

Ich kann nicht nach 5 Jahren kommen und sagen mich stört die Koppel (denk ich mal)
« Letzte Änderung: 03. März 2011, 16:08:54 von M »
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Gänselieschen

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #31 am: 03. März 2011, 16:27:23 »

So schnell geht das mit dem Gewohnheitsrecht bestimmt nicht. Bei einem Grundstück von einer Fläche von 2000 m2 und eine bislang offenbar seit 5 Jahren geduldete unentgeltliche Nutzung, geht es um ne ganze Menge mehr als Gewohnheit. Wenn garnichts hilft - dann Eigenbedarf. Aber die Nachbarschaft scheint ja nicht so gestört, als könne man nicht miteinander reden.

Bei Wegerecht, da sehe ich da - als Nichtjuristin - schon mehr Gewohnheitsrecht. Angenommen bislang konnte ich 6 Jahre einen Weg nutzen, der Besitzer hat nie was gesagt, ich habe meine Nutzung danach ausgerichtet und auf einmal ist damit Schluss - das wird bestimmt schwerer zu regeln sein.

Hier fehlt doch eine verbindliche Regelung zur Nutzung und die Bestimmung der Fläche. Gelinde gesagt, könnte M sicher, wenn der Nachbar sehr uneinsichtig ist, mit einem noch viel strengeren Pachtvertrag oder der 'Kündigung' dieser geduldeten Nutzung winken. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass dies dem Nachbar lieber wäre, als einen ordentlichen Zaun mit Hecke zu setzen und 1m Abstand zur Koppel zu halten.

Und über die unentgeltliche Nutzung würde ich in so einer Situation auch nicht länger als eine Nacht schlafen.

L.G.
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wollemia

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #32 am: 03. März 2011, 16:32:09 »

Dann würde ich mal sagen, wenn die Oma es ihm erlaubt hat und es nichts Schriftliches gibt, er dafür nichts bezahlt - ihr die Erben seid und Euch inzwischen - ich nehme an ihr habt gekauft - das ganze Land gehört, also das am Haus und die unteren 2000 m2, dann hat der Nachbar eine sehr schwache Position. Ein Recht - auf lebenslange kostenlose Nutzung des Grundstücks - kann er aus meiner Sicht nicht haben. Es muss also nicht so weitergehen, wie bisher.

Auch mündlich geschlossene Verträge sind rechtlich gültige Verträge, auch wenn es in der Praxis dann oft Streit gibt, wer was gesagt und zugesichert hat.

Ob ihr als Erben an diese Absprachen/Verträge rechtlich gebunden seid, werden wir hier in einem Gartenforum nicht klären können. Dazu bräuchte amn wohl eine Rechtsauskunft.

Ich lese in vielen Beiträgen hier immer eine gewisse Scheu heraus, sich juristische Hilfe zu holen.
Wieso?
Das muss ja nicht gleich die Welt kosten. Und man muss ja dem Nachbarn nicht mit Anwalt und Gericht kommen - das ist ein zuverlässiges Mittel, um jedes Nachbarschaftsverhältnis auf Dauer zu runieren -, aber ich muss doch wissen, wie die Lage einzuschätzen ist, wenn ich meine Sichtweise darlegen und meinen Standpunkt vertreten will.

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Gänselieschen

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    • Andrea Timm
Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #33 am: 03. März 2011, 16:57:45 »

Das mit der juristischen Hilfe ist schon grundsätzlich richtig, wenn man anders nicht weiter kommt. Deshalb würde ich auch erstmal das Gespräch suchen - in diesem Fall müsste aber dennoch irgendwann auch die rechtliche Frage auf Dauer geklärt werden.

Und der Vorbehalt gegen die juristische Klärung ist ganz natürlich - Anwälte leben davon, dass die Leute sich richtig streiten, schön lange und auf allen Instanzen.

Die einfache Rechtsberatung, wo das erste Gespräch nicht mehr kostet als 150 DM, an die glaube ich nicht mehr.Ich habe mal eine 'einfache' Rechtsberatung gehabt - dachte ich - dann kam eine Streitwertberechnung und auf der Grundlage hat der Anwalt sein Beratungshonorar bemessen. Das war genau in dem Jahr, als die Regelung noch nicht galt, dass ein Anwalt vorher sagen muss, was es kosten wird.
Hier geht es um die Nutzung eines Grundstückes von 2000 m2, da kann schon ein hübscher Streitwert zusammenkommen. Also Vorsicht - und eine Rechtschutzversicherung übernimmt das nicht - weil es keinen Versicherungsfall gibt. Alles gehabt - allergrößte Vorsicht also.

L.G.
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Eva

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #34 am: 03. März 2011, 17:02:09 »

Bei uns gibt es einen Rechtsberatungssprechtag von der Gemeinde für solche Fragen.
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Gänselieschen

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #35 am: 03. März 2011, 17:05:40 »

Das klingt sehr gut :), vielleicht gibt es ähnliche Beratungsmöglichkeiten ja anderswo auch. Ich wüsste das für mein 'Dorf' jedenfalls schon einmal nicht.

L.G:
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SouthernBelle

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #36 am: 03. März 2011, 17:16:39 »

Bei uns (Niedersachsen) gibt es einen (ehrenamtlichen?) Schiedsmann in der Gemeindeverwaltung, der zu vermitteln sucht und nicht viel kostet. Kann allerdings problematisch werden, wenn die Sache vertrackt ist, der Schiedsmann ist naemlich nicht unbedingt ein Jurist.
Manche Anwaltskanzlei bietet "Erstberatung" zu einem festen Preis an- fragen! Das kann schon reichen, wenn man alle Unterlagen gut zusammen hat und das Problem genau schildern kann.
Dazu wuede ich einen Grundbuchauszug mitbringen, den habt Ihr sicher zuletzt neu zugeschickt bekommen, als Ihr das halbe Grundstueck gekauft habt.
In eine Kopie des Plans die Zaeune/Hecken eintragen, auch den abgebauten Zaun, extra markiert. Natuerlich auch Vertraege, wenn es schriftliche gibt.
Was das gewuenschte Wegerecht angeht: falls es einen anderen Zugang gibt, den ebenfalls im Plan markieren und eventuell photographieren.
Ein Anruf bei der Gemeinde klaert, was der Bebauungsplan bei Euch sagt, Wohngebiert, Mischgebiet, oder ohne(Aussenbereich)? Das hat Folgen zB fuer Grosstierhaltung.
Eine sichere(gegen Ausbruch und Fressen) Einfriedigung koennt ihr sicher verlangen, aber zuerst mal klaeren, ob dem Nachbarn bewusst ist, wie sehr Euch seine Pferde stoeren- wenn es doch bisher immer so lief...
« Letzte Änderung: 03. März 2011, 17:18:14 von SouthernBelle »
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Gruesse

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #37 am: 03. März 2011, 17:36:23 »

Danke für die Tipps !
Die Rechnung für die letzte Beratung liegt noch hier ging um die NK Abrechnung nach einem von uns gewonnen Verfahren gegen Mieter ( knapp 200 € bei Nachzahlung 670€ ).
Rausnehmen musste ich die Feuerlöcher für 8 € (fürs Jahr)
Gehört nicht mehr zum ersten Rechtsstreit :-\
Bin gerade diese Woche mit Anwälten bedient :-X

Nach den Anregungen schwebt mir jetzt auch eine Regelung vor mit Abstand halten, sicher einzäunen und Gestank vermeiden.
« Letzte Änderung: 03. März 2011, 17:40:15 von M »
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Gänselieschen

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #38 am: 03. März 2011, 17:54:00 »

Das wird schon klappen, Pferdebesitzer sind bestimmt ganz umgängliche Typen, mit denen man reden kann. Manchmal macht man es sich einfach zu schwer, statt mal zu reden.

Wäre schön, wenn Du uns mal auf dem Laufenden hälst.

L.G.
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Paulownia

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #39 am: 03. März 2011, 17:57:29 »

So wie das aussieht, ist Eure Gegend kein reines Wohngebiet, sondern ein Mischgebiet. Sowas ist ganz schnell bei der Gemeinde geklärt. Hinfahren, nachfragen, einsehen und kostet nix. Da wirst Du schlecht was gegen Viehhaltung unternehmen können.

Ich greife in solchen Fällen immer zur Eigeninitiative. Das spart Nerven, Geld und Rennerei.
Baue selber einen Zaun. ;)

Und der Gestank,
glaube mir man gewöhnt sich dran. Hier im Ort sind noch 2 Schweinehalter. Manches mal riecht das schon heftig, aber irgendwie kann ich mich da nicht drüber ärgern.
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LG Margrit
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SouthernBelle

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #40 am: 03. März 2011, 19:13:47 »

So wie das aussieht, ist Eure Gegend kein reines Wohngebiet, sondern ein Mischgebiet.
Hallo Paulownia, woran erkennst Du das so schnell???

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Gruesse

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #41 am: 03. März 2011, 19:42:16 »

...

Zum besseren Verständnis.
Im unteren Teil standen früher die Pferde nun oben im "Reihenhaus"garten.
Erklärt auch das Problem mit der Zufahrt, da wir durch Zukauf zweier Generationen die einzigen sind die von hinten bei fahren können.

Und der Gestank,
glaube mir man gewöhnt sich dran. Dann muß ich nur noch Mieter finden die das genauso sehen :-\

Grosstierhaltung ist sicher erlaubt, aber vier Pferde auf der Fläche ?
« Letzte Änderung: 04. März 2011, 11:13:22 von M »
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Paulownia

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #42 am: 03. März 2011, 19:49:48 »

SouthernBelle,
anhand des Fotos vermute ich es mal.
Die Pferdehaltung ist in einer alten Scheune untergebracht, dahinter ist vermutlich das dazugehörige Bauernhaus. Also war es dort mal Ländlich, Bauernhof.

Rechts steht ein Neubau.
Aus Erfahrung dürfte sich der Flächennutzungsplan dahingehend geändert haben, das die rein Landwirtschaftl. Fläche in ein Mischgebiet umgewandelt wurde.
Ein reines Wohngebiet entsteht meistens auf einer Landwirtschaftliche fläche ohne Bebauung, also Felder etc.
Aber bitte, daß sind reine Vermutungen, Klarheit bringt die Einsicht in den Flächennutzungsplan.
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Paulownia

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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #43 am: 03. März 2011, 19:51:46 »

M,
wenn Grosstierhaltung erlaubt ist, dann ist es von Amtswegen egal ob dort eins oder zehn Großvieheinheiten stehen.
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LG Margrit
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Re:Pferdekoppel im Nachbargarten ?
« Antwort #44 am: 03. März 2011, 19:54:38 »

Laut Gutachter unten Grünland- Acker oben Hof und Gebäudefläche Bauland Grünland.

Meinst Du wenn aus zwei vier wurden ist es egal und wenn es morgen dann sechs sind auch ?

Nach dem Motto ich mochte schon immer Kühe halte ich mir ab morgen eine zwei drei ?
(Wobei ich daran sogar noch Spaß hätte 8) )

Wenns mit dem vermieten nicht klappt züchte ich Puten wie Oma nur im oberen Teil 8) 8) Die riechen gut :-X
« Letzte Änderung: 03. März 2011, 19:58:57 von M »
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