Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
News: Manche denken gern, manche schreiben gern. Leider sind es nicht immer dieselben Leute. :-X :-X :-X (Callis)
Willkommen, Gast. Bitte loggen sie sich ein oder registrieren sie sich.
24. April 2024, 20:11:11
Erweiterte Suche  
News: Manche denken gern, manche schreiben gern. Leider sind es nicht immer dieselben Leute. :-X :-X :-X (Callis)

Neuigkeiten:

|8|10|Bei mir auf der Terasse gibt es statt Sichtachsen Sichtastern. (Gänselieschen)

Seiten: [1]   nach unten

Autor Thema: ab wann gilt Teich als gesichert?  (Gelesen 2937 mal)

Samo

  • Newbie
  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
ab wann gilt Teich als gesichert?
« am: 03. März 2011, 13:08:30 »

Huhu,
ich hab die Suchfunktion schon benutzt, aber nichts gefunden.

Mich würde mal interessieren wo ich nachlesen kann ab wann ein Gartenteich als gesichert gilt.
Wenn ich wirklich einen anlegen möchte, möchte ich schon geren auf der sicheren Seite sein, da zur linken und rechten Seite Kinder wohnen.

Mein Garten ist komplett mit Gittermattenzaun eingezäunt, mind. 1,20 hoch.
Reicht das schon um den Teich als gesichert gelten zu lassen oder muss ich den Teich selber auch nochmals sichern?
Gespeichert

celli

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1164
  • Versuch macht kluch
    • LV-Osteoporose-e.V.
Re:ab wann gilt Teich als gesichert?
« Antwort #1 am: 11. März 2011, 19:56:23 »

Meines Wissens nach gibt es keine Normen dafür. Sofern dein Garten umzäunt ist, sollte das reichen. Rein rechtlich gesehen besteht für die Kinder ja eine generelle Aufsichtspflicht.
« Letzte Änderung: 11. März 2011, 19:57:24 von celli »
Gespeichert

Wiesentheo

  • Master Member
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3881
Re:ab wann gilt Teich als gesichert?
« Antwort #2 am: 11. März 2011, 20:05:00 »

Meines Wissens nach gibt es keine Normen dafür. Sofern dein Garten umzäunt ist, sollte das reichen. Rein rechtlich gesehen besteht für die Kinder ja eine generelle Aufsichtspflicht.
Das stimmt.Sobald ein Garten eingefriedet ist und sicher,dann besteht die Aufsichtspflicht der Inhaber des Gartens.Der hat angemessen dafür Sorge zu tragen,dass der Teich zweckmäßig abgesichert ist.Wie,das ist in seinem Ermessen.

Frank
Gespeichert
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
Seiten: [1]   nach oben
 

Garten-pur.de Nutzungsbedingungen | Impressum | Datenschutzerklärung

Forum Garten-pur | Powered by SMF, Simple Machines
© 2001-2015 garten-pur. All Rights Reserved.
Garten-pur.de