Rechtlich wäre so mancher Kies- Schottergarten gar nicht erlaubt,
entsprechende Gesetze gab es schon vor diesem "Garten"-Typ,
in diversen Bundesländern:
§ 10 LBO – Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kleinkinderspielplätze
(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen.....
BayBO Art. 7 Begrünung, Kinderspielplätze
(1) 1 Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen,.......
usw.....
Das ist eine immer wieder auftauchende irrige Annahme, dass die Gesetzgebung das da so kristallklar durchregelt - Schottergärten sind eigentlich immer wasseraufnahmefähig, die "Folie" ist ja keine, sonder ein Vlies oder sowas wie eine "feingelöcherte Folie", Bändchengewebe......alles wasserdurchlässig.
Und wie man nun genau "begrünen" und "mit Bäumen und Gehölzen zu bepflanzen" genau definiert - darüber könnten sich Juristen wahrscheinlich trefflich durch alle Instanzen streiten.
Es ist "unsere" Interpretation dieser gesetzlichen Vorgabe....
Wahrscheinlich, im Falle von klagen GEGEN Schottergärten, würde der eine oder andere Richter es wohl auch so sehen - aber absolut sicher sein kann man nicht.
Da brauchts klarer definierte Gesetzgebungen bzw. Verbote auf kommunaler Ebene, denk ich mal - und die müssten dann auch kontrolliert und Verstöße geahndet werden.
Wobei dann als nächstes die große Empörung kommt, dass der Staat sowieso zuviel regelt....