Hallo, Jutta,
: Ich finde, solche Gestaltungsauflagen sollte es viel öfter geben, und sie sollten auch konsequent durchgesetzt werden. ...
Nein, bitte nicht! Da wäre Manus Kiesgarten wohl auch in Gefahr. ...
So sind eben die Geschmäcker verschieden,ich finde es spannender als Einheitsvorgärten. ...
Missverständnis: Mein Votum für Gestaltungsauflagen (und deren Durchsetzung) bezog sich zunächst mal auf Architektur.
Wo es solche Gestaltungsauflagen gibt, sind sie in der Regel ziemlich allgemeiner Art. Manchmal werden Dachformen vorgeschrieben, z. B. im Quartier XYZ nur Pultdächer. Manchmal richtet sich die Vorgabe auf Materialien, zum Beispiel Klinker für die Fassade, Ziegel des Typs A oder B fürs Dach. Der Spielraum fürs Individuelle bleibt riesengroß. Trotzdem entsteht ein Siedlungsbild, in dem benachbarte Bauten miteinander harmonieren. Und in dem auf jeden Fall Abstrusitäten - Schwarzwaldhaus inmitten norddeutscher Backsteinbauten, quietschrosa Putz zwischen Sandsteinfassaden oder Ähnliches - gar nicht erst denkbar sind.
Geht für (Vor-)Gärten nicht, schon juristisch nicht. Und "Einheits"-Vorgärten wären das Allerletzte, die will ich auch nicht. Aber Vorgartenbesitzern zu verklickern, dass sie quasiöffentlichen Raum innehaben und den bitte behutsam und rücksichtsvoll gestalten sollten - das wäre schon einige (kommunale und private) Mühe wert.
Ästhetisch anspruchsvolle Experimente wären bei solch einer Diskussion sowieso außen vor: Ästheten gucken schließlich drauf, wie ihr Projekt sich ins Umfeld fügt
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Schöne Grüße
Querkopf