falls nicht, müsste dann vielleicht ich der ordnung zur wirkung verhelfen.
Huch, Du würdest petzen?
immerhin traust du mir das offenbar irgendwie zu.
Außerdem ging ich bisher davon aus, dass die Bänke und Tische zur Infrastruktur des BoGa gehören und nicht zu derjenigen der Budeninhaber.
echt? so habe ich das noch nie gesehen, wenn schon, hätte ich angenommen, dass die externen organisatoren des staudenmarkts (also der gärtnerhof) solche infrastruktur für die versorgungsbereiche mitorganisieren und diese dann den jeweiligen anbietern (und nur diesen) zugeordnet werden. vielleicht fragen wir einfach mal, dann wissen wirs ganz genau.
Überhaupt: Welche Ordnung ist gemeint?
so explizit wird ein mitbringverbot für gastronomische einrichtungen in der gartenordnung des botanischen gartens wohl nicht stehen und ob für den staudenmarkt etwas zusätzliches geschriebenes besteht, weiß ich nicht. aber in den zwei ländern, in denen ich die letzten mehr als vierzig jahre gelebt habe, galt mit wenigen ausnahmen überall und weitestgehend auch unausgesprochen, dass der verzehr von mitgebrachten eigenen speisen im wirkungs- und aufenthaltsbereich gastronomischer einrichtungen verboten, sozusagen ordnungswidrig, mindestens aber nicht erwünscht ist. ausnahmen wie (klein)kinder füttern oder spezial(-substrate wollte ich gerade schreiben!
) -bedürfnisse wie die schon genannte gluten-/lactosefreie kost durch selbstversorgung erfüllen sind ja nun eben ausnahmen in diesem gastronomischen bereich unserer gesellschaftordnung. im hier-nur-glutenfreie-backwaren-café wäre es wohl auch ein eher unordentliches verhalten, wenn man sich in der gruppe an tischen niederlässt und den eigenen reiseproviant auspackt und verzehrt... das kenne ich in berlin nur zur zeit des "weinbrunnens" am rüdesheimer platz, wo es explizit so ist, dass man eigene verpflegung mitbringt, wenngleich es dort ja eigentlich auch nur um wein bzw. weinverkauf geht.
vielleicht hat da jede/r einen anderen kulturellen hintergrund.
... Ein Schelm , wer Böses dabei denkt
du schelm!