Zu "studio" in der Dezembernummer ist mir folgendes ins Auge gestochen:
Aus der "Angabe Grundstuecksgroesse 250qm ungestaltet" hab ich geschaetzt, dass das Quadrat hinterm Haus auf dem Plan so ca 16m x 16m gross ist, die Gehoelstreifen am Sued- und Westrand also ca 4m bzw 3m breit sind.
Darin stehen dann mittig diverse nicht gerade ganz kleinbleibende (sehr schoene, eigene, ausgewaehlte- und ein bischen modische) Gehoelze. Hmm. Daraufhin hab ich die Grenzabstaende fuer Hessen (im Text: bei Wiesbaden) nachgeguckt. Mei, die haben ja sehr baumfreundliche Regeln:
sehr stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 4,00 m
stark wachsenden Allee- und Parkbäumen 2,00 m
allen übrigen Allee- und Parkbäumen 1,50 m
Die Definitionen von (sehr) stark hab ich nicht mehr gesucht, vermutlich sind die gewaehlten Gehoelze nicht "sehr stark" wachsend..
Aber wenn ich sehen, dass da ein Liquidambar styraciflua (ohne Sortenname) als Sichtschutz fuer das Esszimmerfenster des Nachbarhauses gepflanzt wurde, frag ich mich, was der Nachbar da so fuehlt, falls er so nahe dran ist, wie die Groesse dieses Grundstuecks vermuten laesst.
Wielange bleiben die Traufen ueber ihren "Beeten"?
Das Grundstueck selbst ist wohl durch die einigermassen offene Suedostgrenze hinreichend gut belichtet.
Hab ich mich mit den Zahlen vertan? Wenn nicht: Was meint ihr zu dieser Gehoelzeinrahmung?