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News: Die Spanner habe ich alle gefressen. (anonymes Zitat aus einem Fachthread)
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25. April 2024, 03:48:19
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News: Die Spanner habe ich alle gefressen. (anonymes Zitat aus einem Fachthread)

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|14|7| Ich habe mal versucht, meinen Garten mit altem Gartengeräten zu dekorieren und das sah am Ende so aus, als hätte ich vergessen, meine Werkzeuge wegzuräumen. (Bredehöft)

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Autor Thema: Tops und Flops beim Pflanzenversand  (Gelesen 1599380 mal)

Krokosmian

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4440 am: 07. März 2019, 19:39:36 »

Nicht genau wissend, ob ich es nach Mannheim schaffe, hatte ich zuerst eine kleine Bestellung bei Eidmanns für dorthin getätigt und dazu geschrieben, dass sie wahrscheinlich jemand anderes mitnimmt. Da mir dann aber erst im Nachhinein gewahr wurde, dass ich es auch zum Überbringer in den nächsten Wochen nicht so richtig auf die Reihe bringe und aber die Pflanzen doch gerne gleich gehabt hätte, also eine zweite Mail geschrieben und um Versand gebeten. Was dann ohne großes Aufheben geschah, das Paket kam gestern an, Pflanzen einwandfrei. Top!
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Auricular

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4441 am: 07. März 2019, 21:29:17 »

Das JKI scheint die Richtlinie aber auch nicht wörtlich zu nehmen.
Laut JKI braucht man auch für alle Stecklinge zum Anpflanzen ein Gesundheitszeugnis.
In der Richtlinie steht in dem Zusammenhang aber Pflanzen und nicht Pflanzenteile.
Das stimmt also auch nicht.
Mag sein das es so gedacht ist aber es steht halt anders in der Richtlinie.

Laut Pflanzenbeschauverordung gelten Stecklinge als „Pflanzen zum Anpflanzen“ und nicht als Pflanzenteile, daher sind sie zeugnis- und untersuchungspflichtig.

Wenn Du z.B. frische Thymiantriebe aus Israel als Gewürz in die EU einführen willst brauchst Du kein Zeugnis.

Willst Du die Triebe als Stecklinge verwenden („Pflanzen zum Anpflanzen“) bräuchtest Du aber ein Pflanzengesundheitszeugnis

Aber bei Stecklingen von z.B. Plumeria oder Euphorbia pulcherrima kann man davon ausgehen dass sie zur Vermehrung verwendet werden

Nur so als Beispiel  8)

« Letzte Änderung: 07. März 2019, 21:34:44 von Auricular »
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Bernie

Hyla

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4442 am: 07. März 2019, 21:59:09 »

Ist denn das Porto von Kanada nach Deutschland so teuer oder haben die so einen hohen Mindestbestellwert?
Sonst mach doch erstmal eine Teilbestellung und dann wirst du schon sehen.  ;)
Die überm großen Teich sind doch auch nicht blöde und kennen die Sperenzchen der verschiedenen Zollbehörden.  ;D
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Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.

Lokalrunde

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4443 am: 07. März 2019, 22:16:20 »

Das JKI scheint die Richtlinie aber auch nicht wörtlich zu nehmen.
Laut JKI braucht man auch für alle Stecklinge zum Anpflanzen ein Gesundheitszeugnis.
In der Richtlinie steht in dem Zusammenhang aber Pflanzen und nicht Pflanzenteile.
Das stimmt also auch nicht.
Mag sein das es so gedacht ist aber es steht halt anders in der Richtlinie.

Laut Pflanzenbeschauverordung gelten Stecklinge als „Pflanzen zum Anpflanzen“ und nicht als Pflanzenteile, daher sind sie zeugnis- und untersuchungspflichtig.

Wenn Du z.B. frische Thymiantriebe aus Israel als Gewürz in die EU einführen willst brauchst Du kein Zeugnis.

Willst Du die Triebe als Stecklinge verwenden („Pflanzen zum Anpflanzen“) bräuchtest Du aber ein Pflanzengesundheitszeugnis

Aber bei Stecklingen von z.B. Plumeria oder Euphorbia pulcherrima kann man davon ausgehen dass sie zur Vermehrung verwendet werden

Nur so als Beispiel  8)

Kann man das irgendwo nachlesen?
Ich finde das in der Pflanzenbeschauverordung nicht.
In den Richtlinien werden Pflanzen und Pflanzenteilen deutlich unterschieden.
Darum erschließt sich mir nicht wieso das nach Pflanzenbeschauverordung das selbe sein soll.
Ein Ast ist ein Ast und kein Baum...
« Letzte Änderung: 07. März 2019, 22:18:15 von Lokalrunde »
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BlueOpal

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4444 am: 07. März 2019, 22:27:10 »

Also bei Helleborus Hellebores frag ich nicht nochmal nach. Etwas unhöflich die Rückmeldung und ganz ohne Preisangabe finde ich das auch etwas suspekt. Dafür ist mir mein Geld zu schade.
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Auricular

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4445 am: 08. März 2019, 17:14:27 »

Das JKI scheint die Richtlinie aber auch nicht wörtlich zu nehmen.
Laut JKI braucht man auch für alle Stecklinge zum Anpflanzen ein Gesundheitszeugnis.
In der Richtlinie steht in dem Zusammenhang aber Pflanzen und nicht Pflanzenteile.
Das stimmt also auch nicht.
Mag sein das es so gedacht ist aber es steht halt anders in der Richtlinie.

Laut Pflanzenbeschauverordung gelten Stecklinge als „Pflanzen zum Anpflanzen“ und nicht als Pflanzenteile, daher sind sie zeugnis- und untersuchungspflichtig.

Wenn Du z.B. frische Thymiantriebe aus Israel als Gewürz in die EU einführen willst brauchst Du kein Zeugnis.

Willst Du die Triebe als Stecklinge verwenden („Pflanzen zum Anpflanzen“) bräuchtest Du aber ein Pflanzengesundheitszeugnis

Aber bei Stecklingen von z.B. Plumeria oder Euphorbia pulcherrima kann man davon ausgehen dass sie zur Vermehrung verwendet werden

Nur so als Beispiel  8)

Kann man das irgendwo nachlesen?
Ich finde das in der Pflanzenbeschauverordung nicht.
In den Richtlinien werden Pflanzen und Pflanzenteilen deutlich unterschieden.
Darum erschließt sich mir nicht wieso das nach Pflanzenbeschauverordung das selbe sein soll.
Ein Ast ist ein Ast und kein Baum...


https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/3fb42_eu2-dl-allgemeines2015-02-10.pdf

Definitionen:

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen: bereits angepflanzte Pflanzen, die nach ihrer Einfuhr angepflanzt bleiben oder wieder angepflanzt werden sollen; bei ihrer Einfuhr noch nicht angepflanzte Pflanzen, die aber danach angepflanzt werden sollen.

Anpflanzen: jede Maßnahme des Ein- oder An- bringens von Pflanzen, um ihr späteres Wachstum oder ihre spätere Fortpflanzung oder Vermehrung zu gewährleisten.


https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/eu2-dl-kurzfassung2019-02-06.pdf

PFLANZENGESUNDHEITLICHE REGELUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION Pflanzen* mit Ursprung in einem Nicht-EU-Staat
Hinweise
* Beachten Sie, dass der hier benutzte Terminus "Pflanzen" als Abkürzung für "Pflanzen zum Anpflanzen (einschließlich Pflanzenteile zur Vermehrung wie Stecklinge, Rhizome und Gewebekulturen), außer Samen, Zwiebeln und Knollen sowie Pollen" zu verstehen ist.



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Bernie

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Lokalrunde

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4447 am: 08. März 2019, 17:47:36 »

Nachzulesen auch hier, Artikel 2

https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/dokumente/upload/3d4c0_rl2000-29kons2017-1920txt_de.pdf

Ok, da steht es wirklich eindeutig, vielen Dank.

Heißt auch Samen benötigen ein Zeugnis wenn die zum anpflanzen in die EU verbracht werden, da sie nach Artikel 2 als Pflanzen zählen.

Zitat
Artikel 2
(1) Im Sinne dieser Richtlinie sind:
a) Pflanzen: lebende Pflanzen und lebende Teile von Pflanzen einschließlich der Samen.
« Letzte Änderung: 08. März 2019, 18:02:05 von Lokalrunde »
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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4448 am: 08. März 2019, 18:08:29 »

Bitteschön  :)

Nein, Samen gelten zwar laut Richtlinien als Pflanzen, nicht aber als Pflanzen zum Anpflanzen.

Zeugnis- und beschaupflichtig sind nur die Samen die in Anhang V der Richtlinie aufgeführt sind

Hab’s zwar hier schon 2x im Thread geschrieben aber dann jetzt noch ein drittes Mal:

Hier eine Zusammenfassung, zeugnispflichtige Samen siehe Punkt 4

https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips4a_zeugnisuntersuchungspflicht_2016.pdf
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Bernie

Lokalrunde

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4449 am: 08. März 2019, 18:15:36 »

Oje hast recht.
Nicht so leicht da durchzusteigen.

Also wenn ich jetzt Edelreiser importiere um damit mein Kaninchen zu füttern geht das ohne Zeugnis.  ;D (bis auf die extra gelisteten Pflanzensorten)

« Letzte Änderung: 08. März 2019, 18:23:06 von Lokalrunde »
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Blommor2.0

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4450 am: 08. März 2019, 18:46:39 »

Ich hatte einem holländischen Pflanzenproduzenten eine Reklamation geschickt, weil die angegebene Pflanzengröße nicht eingehalten wurde.
Sie wurde anhand der beigefühgten Aufnahmen sofort anerkannt. Dann wurde ich gefragt, welchen Vorschlag ich zur Lösung des Problems hätte. Schließlich bekam ich eine Gutschrift für die Pflanzen. Nachdem ich mich heute für die Gutschrift bedankt und geschrieben hatte, dass alles in Ordnung sei, kam kurze Zeit später eine Antwort meines Gegenüber, dass es ihm gut getan hätte, meine Mail zu lesen. Ich glaube, im Hintergrund fiel ein Stein.
Schön, wenn Beanstandungen so bearbeitet werden.
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M.K

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4451 am: 12. März 2019, 20:28:39 »

Meine Bestellung bei Gewiehs ist nach zwei Tagen angekommen. Wie immer Top  :)
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Pflanzen machen froh!

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4452 am: 13. März 2019, 07:53:13 »

Ja, Gewiehs ist auch mein TOP Favorit ;D!
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Hero49

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4453 am: 13. März 2019, 09:25:34 »

Kürzlich wieder mal bei staudenonline Stauden bestellt, die ich bei meinem bevorzugten Staudengärtner nicht bekomme.
Das Paket kam nach einer Woche an. Einwandfrei, sauber verpackt, den Pflanzen kein Blättchen gekrümmt. Das macht Freude.
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Das beste Pflegemittel für Rosen ist eine scharfe Schere!
Rosige Grüße von Hero49

mavi

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Re: Tops und Flop beim Pflanzenversand
« Antwort #4454 am: 13. März 2019, 15:56:49 »

Diese Woche kamen Sendungen von Eggert und Hachmann, beide Male super verpackt und sehr gute Ware.
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