den wird man nicht mehr finden (weil das Stück wie so vieles andere in die Schlucht flog), denn der Sägescheininhaber ist vom Forst darauf gedrillt keine Stolperfallen stehen zu lassen. Das geht bei dem so automatisch wie das Zersägen in Meterstücke eines gelegten Stamms. Ob man die da wegbekommt oder nicht.
Die Forst kam uns einmal auf der anderen Seite der Schlucht bei einem Baum zu Hilfe, der am Weg stand und den wir tatsächlich nicht zu fällen wagten. Das hatte die UNB vermittelt. Hier aber... kommste mit Gerät und Co nicht hin. Und erst recht nicht kommst Du an das Holz ran um es hinterher zu verwerten, womit auch dieser Anreiz flach fällt.. Ich habe auch ehrlich gesagt das Gefühl, für dieses NSG (zumindest in diesem langgestreckten Teilbereich) fühlt sich keiner außer den beiden kleinen Verbänden zuständig. Wenn unsereins da keine Anträge stellen würde, dann wäre das Mischwald. Und darüber befände sich der Mantel des Vergessens.
Der Landkreis zahlt übrigens 6 € die Stunde für diese genehmigte Maßnahme. Ich darf anmerken... das ist unter Mindestlohn.
Wir haben gestern noch angeregt diskutiert. Ich denke, ich werde unsere Stammwerkstatt mal fragen, ob man sich nicht eine Säge mit längerem Blatt ausleihen kann.
Die Bäume sind im Hang alle nicht ungefährlich. Es wäre mehr als leichtsinnig die zu unterschätzen. Das ist mit einer der Gründe, warum gestern nur der Baum eine fiel. Er macht sich da gewaltig einen Kopf, die Fällzone muss eben bereinigt sein und das Seil... braucht es das nächste mal nicht nur zu seiner Sicherung. Irgendwie muss ich den Keil auch an die Leine legen. Der folgt auch zu gern der Schwerkraft
Und diesem Keil folgt wiederum der Sägescheininhaber...