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Autor Thema: Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?  (Gelesen 34712 mal)

Kantate

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Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« am: 24. Februar 2013, 21:58:30 »

Es gibt mehrere große Eiben auf unserem Grundstück. Drei davon stehen hinter der Garage (leider nur einen halben Meter davon entfernt) und sind inzwischen ca. 6 Meter hoch, also richtige Bäume.
Eine davon müsste bei einer Umbau- Maßnahme entfernt werden.

Jetzt weiß ich, dass Eiben wild vorkommend streng geschützt sind. Aber gilt das auch für selbst angebaute im Garten? Diese Eiben wurden vor gut 50 Jahren vom Hauserbauer gesetzt.
Wegen der lokalen Baumverordnung ist es egal, da darf man alles umwerfen.
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Quendula

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #1 am: 24. Februar 2013, 22:28:11 »

Lass Dir sicherheitshalber von Grünflächenamt (oder wie das bei euch heißt) das OK geben. Soweit ich weiß, gilt der Schutz nicht im Garten.

Nachtrag: Es sei denn, es besteht ein ausgewiesener Schutz für diese Bäume.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2013, 22:31:45 von Quendula »
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Brezel

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #2 am: 25. Februar 2013, 00:30:20 »

Ob geschützt oder nicht: wenn fällen, dann möglichst noch im Februar, oder warten bis Oktober...
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Heutzutage brauch man kein Akkusativ mehr.

Bienchen99

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #3 am: 25. Februar 2013, 06:28:28 »

schau mal hier, da geht es speziell auch um Eiben im Garten
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lerchenzorn

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #4 am: 25. Februar 2013, 06:29:50 »

Das Artenschutzrecht gilt für wild lebende Pflanzen, dann aber auch in privaten Grundstücken.
Bei Deinen Pflanzen wird es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um gepflanzte Bäume handeln,
die dem Baumschutz unterliegen können. Der ist in den einzelnen Bundesländern und oft auch
in den Kommunen sehr unterschiedlich geregelt. Grünflächenamt fragen ist immer richtig, oder
im Internet nach einer Baumschutz-Satzung Deiner Stadt/Gemeinde suchen und nachlesen, was
alles unter den Baumschutz fällt.
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Amur

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #5 am: 25. Februar 2013, 06:52:11 »

Wie heisst der Spruch:
Wer frägt bekommt viele dumme Antworten. Insbesondere von Ämtern die sich generell sehr wichtig machen müssen.

Wenn möglich Baumschutzsatzung der Gemeinde online prüfen. Und sofern da die Eiben nicht ausdrücklich drunter fallen, wäre das für mich erledigt. Mehr würde ich da nicht machen.
Die Artenschutzverordnung bezieht sich immer auf wild lebende bzw. vorkommende Bestände, hat also in dem Fall keine Bedeutung.
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sarastro

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #6 am: 25. Februar 2013, 06:54:39 »

Wie heisst der Spruch:
Wer frägt bekommt viele dumme Antworten. Insbesondere von Ämtern die sich generell sehr wichtig machen müssen.

Wenn möglich Baumschutzsatzung der Gemeinde online prüfen. Und sofern da die Eiben nicht ausdrücklich drunter fallen, wäre das für mich erledigt. Mehr würde ich da nicht machen.
Die Artenschutzverordnung bezieht sich immer auf wild lebende bzw. vorkommende Bestände, hat also in dem Fall keine Bedeutung.
Sehe ich auch so. Ansonsten stellt sich für mich die Frage, w a r u m diese Eiben gefällt werden müssen? Jeder alte Baum ist wertvoll, ganz gleich, ob jetzt eine Baumschutzverordung existiert oder nicht.
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Bienchen99

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #7 am: 25. Februar 2013, 07:01:51 »

weil sie was umbauen müssen/wollen und sie dabei im Weg ist. Wie ich das verstanden habe, soll ja auch nur eine weg und nicht der ganze Bestand
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sarastro

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #8 am: 25. Februar 2013, 07:08:01 »

Ach so, das las ich zu wenig genau!
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zwerggarten

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #9 am: 25. Februar 2013, 07:10:34 »

genau, das hörte sich nicht nach blinder fällwüterei an.

hierzu muss ich aber auch noch was sagen:
Wie heisst der Spruch:
Wer frägt bekommt viele dumme Antworten. Insbesondere von Ämtern die sich generell sehr wichtig machen müssen. ...

es gibt das gegensätzliche sprichwort: unwissenheit schützt nicht vor strafe. im falle des falles ist dann egal, was du von irgendwelchen ämtern hältst, entscheidend ist die vom gesetzgeber geschaffene rechtslage. und die gesetze machen die parlamente, nicht die ausführenden ämter. die häufig selbst eher opfer einer überbordenden rechtssetzung sind. ;)
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Staudo

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #10 am: 25. Februar 2013, 07:20:07 »

Entscheidend ist ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn. Gibt es das ungeschriebene Gesetz, sich gegenseitig nicht anzuschwärzen, haben die Behörden einfach mehr Ruhe.
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Amur

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #11 am: 25. Februar 2013, 12:26:40 »


es gibt das gegensätzliche sprichwort: unwissenheit schützt nicht vor strafe. im falle des falles ist dann egal, was du von irgendwelchen ämtern hältst, entscheidend ist die vom gesetzgeber geschaffene rechtslage. und die gesetze machen die parlamente, nicht die ausführenden ämter. die häufig selbst eher opfer einer überbordenden rechtssetzung sind. ;)

In der Theorie stimmt das alles....
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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #12 am: 25. Februar 2013, 12:38:18 »

hallo,

gleiche Problematik gerade bei uns:

Der Vermieter Fällt alle Bäume auf dem Grundstück,incl. der Eiben...

Da sich das Grundstück ausserhalb der Ortsgrenze und in einem Landschaftsschutzgebiet (Niedersachsen) befindet, hat er sich mit dem Fällen strafbar gemacht.

Eine Ausnahmegenehmigung wäre notwendig gewesen. Diese hat er sich jetzt nachträglich geholt (Umweltamt des Landkreises, hier gilt Landesrecht, wenn die Gemeinde keine eigene Baumschutzverordnung hat).

Wiederaufforstung innerhalb des selben Jahres( wird vom Amt angeordnet, was und wieviel)

Die alte Eibe, hier bei uns, hätte der Vermieter auch mit Ausnahmegenehmigung NICHT fällen dürfen.
Es sei denn, sie hätte ein Sicherheitsrisiko dargestellt.
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liebe Grüße
Loni


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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #13 am: 25. Februar 2013, 12:54:19 »

Entscheidend ist ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn. Gibt es das ungeschriebene Gesetz, sich gegenseitig nicht anzuschwärzen, haben die Behörden einfach mehr Ruhe.

Ja. Wenn es nicht anderst geht und wie ich da lese stellen die eine Gefährdung da un d müssen weg. Punkt.

Antrag stellen, Sachlage schildern und fertsch. Da kann sich der Pächter, oder Mieter auf die Vorderbeine stellen und grölen. Hilft dann nur noch Kündigung. Strei ist dann somit beendet.

Frank
« Letzte Änderung: 25. Februar 2013, 12:56:42 von Wiesentheo »
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Kantate

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Re:Darf man Eiben auf Privatgrundstück fällen?
« Antwort #14 am: 25. Februar 2013, 13:33:18 »

Hab jetzt eine eMail an unser Umweltreferat geschickt, die sind da wohl zuständig. Ihr habt recht, lieber bestätigen lassen.

Und definitiv: Wir fällen diesen Baum nur ungern!
Unser Grundstück ist nicht ohne Grund eines der letzten hier mit altem Baumbestand. Wir legen da schon Wert drauf.

Und es wird definitiv an anderer Stelle nachgepflanzt (wenn aus Kostengründen auch nur 4-5 m weniger hoch :-\ ).
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